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Barrierefreier Ausbau der U1 Lübecker Straße Keine leichtfertigen Baumfällungen nur für die Bauzeit! Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 10.07.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- Und GRÜNE-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

  1. Der Ausschuss kritisiert, dass die Fällung von vier bis zu 100 Jahre alten Bäumen allein für die Zeit des Baus eines Aufzugs zur U1 ohne ausreichende Erläuterung zur Prüfung von Alternativen als unumgänglich dargestellt wird.
  2. Der Ausschuss lehnt jede Baumfällung zugunsten einer Aufrechterhaltung der Vierspurigkeit der Lübecker Straße während der Bauzeit vor Beantwortung der nachstehenden Fragen ab.
    1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung setzt sich gegenüber den zuständigen Behörden dafür ein, dass folgende Punkte bezüglich des Baus des Aufzugs zur U1 an der Haltestelle Lübecker Straße geprüft werden. Die Antworten zu den folgenden Fragen sollen den Ausschussmitgliedern zugeleitet werden.
    2. Reichen während der Bauzeit temporär vier Spuren für den Kraftverkehr? Wieso nicht?
    3. Inwiefern wurde berücksichtigt, dass in den Sommermonaten ohnehin mit geringerem Kfz-Verkehr zu rechnen ist?
    4. Wurde während der abgeschlossenen Umbauten am angrenzenden Knoten Lübecker Straße/Steinhauerdamm/Mühlendamm eine Reduzierung der Zahl der Fahrstreifen notwendig? Wenn ja, auf wie viele? Falls weniger als vier Fahrsteifen ausreichend waren – warum soll das im vorliegenden Fall nicht ausreichend sein?
    5. Warum wird nicht eine dreispurige Führung mit wechselnder Richtung der dritten Fahrbahn (vormittags stadteinwärts, nachmittags stadtauswärts) eingerichtet? Auf vielen Straßen funktioniert dies.
    6. Welche ggf. großräumigeren Umleitungsmöglichkeiten für den Kraftverkehr wurden geprüft? Warum wurden diese verworfen?
    7. Wieso ist eine rein unterirdische Bauausführung nicht möglich? Inwiefern würde diese den Ostausgang der U1 komplett blockieren, wenn der Aufzug doch gar nicht direkt neben oder vor der Treppenanlage installiert wird?
  3. Sollte nach Klärung aller Fragen und Prüfung aller Alternativen dennoch eine Baumfällung notwendig sein, ist dafür Sorge zu tragen, dass mindestens die gleiche Anzahl großkroniger, mehrfach verpflanzter Bäume an Ort und Stelle nachgepflanzt wird.

 

Begründung:

Die Rot-GRÜNE Koalition unterstützt voll und ganz das Ziel des Senats, die Schnellbahnhaltestellen zügig barrierefrei zugänglich zu machen. Dazu gehört auch die Installation von Aufzügen.

In der Sitzung des Regionalausschusses BUHD am 19.6.2017 wurde unter anderem die Planung zur barrierefreien Umgestaltung der Haltestelle Lübecker Straße vorgestellt. Der Bahnsteig der U1 soll mit einem Aufzug barrierefrei erschlossen werden. Dieser wird den Bahnsteig mit einer unterhalb des Straßenniveaus liegenden „Verteilerebene“ verbinden. Um zur Oberfläche zu gelangen, ist ein Umstieg in einen weiteren Aufzug notwendig.

Laut Hochbahn ist es wegen des hohen Passagieraufkommens nicht möglich, den Aufzug unterirdisch zu bauen, da hierfür die gesamte östliche Treppenanlage gesperrt werden müsse. Er soll stattdessen von oben durch die Straßendecke in offener Bauweise errichtet werden. Da die Linie U1 direkt unterhalb der Lübecker Straße verläuft, bedeutet dies, dass mehrere Fahrspuren blockiert würden. Die Planungen sehen daher vor, dass die Fahrbahn -nur für die Bauzeit!- Richtung Norden verschwenkt wird. Dafür sollen vier Bäume auf dieser Straßenseite gefällt und nach Abschluss der Arbeiten Ersatz gepflanzt werden. 

Der Bau soll zwischen Juni 2018 und dem 12.10.2018 erfolgen, der Aufzug soll Ende 2018 in Betrieb gehen.

Für SPD und GRÜNE sind bei der Vorstellung im Ausschuss viele Fragen offen geblieben:

  • Welche Alternativen wurden geprüft, um nicht für lediglich wenige Monate Bauzeit vier Bäume im Alter von 50 bis 100 Jahren fällen zu müssen?
  • Sind wirklich dauerhaft vier statt sechs Spuren notwendig, obwohl die Bauphase in den Sommer fällt, wo ohnehin Urlaub, Sommerferien und gutes Wetter den Kfz-Verkehr verringern?
  • Welche Umleitungsmöglichkeiten für den Kraftverkehr wurden geprüft? Warum wurden diese verworfen?
  • Wieso soll eine rein unterirdische Bauausführung aufgrund des hohen Passagieraufkommens unmöglich sein? Da sich die Treppenanlage etwa zehn Meter vom Standort des Aufzugs entfernt befindet, ist nicht zu erkennen, wieso diese Treppe nicht zumindest teilweise während der Bauzeit genutzt werden können soll. Zudem ist eine zweiwöchige komplette Sperrung der Bahnstrecke geplant.
  • Wurde eine Führung auf drei Spuren, wobei eine je nach Tageszeit in unterschiedlichen Richtungen (vormittags stadteinwärts, nachmittags stadtauswärts) genutzt wird, geprüft? Könnten dadurch, ggf. kombiniert mit kleineren Modifizierungen des Baufelds die Baumfällungen verhindert werden?

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

 

 

 

 

 

Auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) und des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) nimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wie folgt Stellung:

 

Zu 2.b:

Während der Bauzeit sind zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr leistungsfähig und somit ausreichend.

 

Zu 2.c:

Die Bauphase wurde so geplant, dass die Sommerferien des Jahres 2018 im entsprechenden Zeitfenster liegen. Die Gesamtbauzeit beträgt nach derzeitigem Planungsstand ca. sechs Monate. Daher können für die Verkehrsführungen nicht durchgehend abgeminderte Verkehrszahlen angesetzt werden.

 

Zu 2.d:

Eine Reduzierung der Fahrstreifen war zwingend erforderlich. Dabei wurden folgende Grundsätze über die gesamte Bauzeit verfolgt:

 

  • Die Verbindung Mühlendamm Fahrtrichtung Steinhauerdamm (Elbbrücken) wurde im Kreuzungsbereich mit einem Fahrstreifen aufrechterhalten.

 

  • Die Verbindung Steinhauerdamm Fahrtrichtung Mühlendamm (Mundsburg) wurde im Kreuzungsbereich mit zwei Fahrstreifen aufrechterhalten.

 

  • Die Verbindung Lübecker Straße Fahrtrichtung stadtauswärts (Wandsbek) wurde im Kreuzungsbereich mit zwei Fahrstreifen aufrechterhalten.

 

  • Die Verbindung Lübecker Straße Fahrtrichtung stadteinwärts (Zentrum und Elbbrücken) wurde im Kreuzungsbereich mit je einem Geradeausfahrstreifen (Zentrum) und einem Linksabbiegefahrstreifen (Elbbrücken) aufrechterhalten.

 

Ausnahmen waren für die Herstellung der Deckschicht an Wochenenden notwendig. Dabei konnte nur jeweils ein Fahrstreifen in Richtung Wandsbek und ein Fahrstreifen in Richtung Zentrum ermöglicht werden. Alle anderen Fahrbeziehungen standen nicht zur Verfügung.

 

Zu 2.e:

Eine Wechselverkehrsführung mit insgesamt drei Fahrstreifen, von denen einer belastungsabhängig freigegeben wird, wurde in den ersten Planungsabstimmungen durch die Behörde für Inneres und Sport (BIS) und durch die Verkehrsdirektion zunächst kritisch gesehen. Derzeit wird diese Variante erneut geprüft und mit der BIS und der Verkehrsdirektion hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit abgestimmt.

 

Zu 2.f:

Aufgrund der Grundinstandsetzung der Hamburger Straße sind die Ausweichverkehre über die südliche Alternativroute Bürgerweide, Landwehr zu führen. Die Knoten entlang dieser Strecke sind im Bestand bereits ausgelastet und können deshalb die zusätzlichen Verkehre nicht leistungsgerecht abwickeln.

 

Zu 2.g:

Ein vollständiger Entfall des Treppenaufganges für den Einbau eines Aufzuges war nicht Bestandteil der Planung und wurde so auch nicht im Rahmen der Sitzung des Unterausschusses Bau des Regionalausschusses Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg am 19. Juni 2017 dem Gremium vorgestellt. Bei einer rein unterirdischen Lösung müsste die Fahrtreppe entfallen und die feste Treppe in ihrer Breite eingeschränkt werden.

Aufgrund des hohen Fahrgastaufkommens und der Umsteigebeziehung zur U3, die über diese Treppenanlage abgewickelt werden muss, wurde ein Ingenieurbüro mit einer Verkehrssimulation beauftragt. Diese Verkehrssimulation hat für die hochfrequentierte Umsteigehaltestelle ergeben, dass die Variante mit dem Wegfall der Fahrtreppe nicht ausreichend leistungsfähig ist und massive Störungen zu erkennen sind. Die Variante mit der Fahrtreppe im Bestand und einem Aufzug auf dem Bahnsteig hingegen gewährleistet einen reibungslosen Ablauf auch unter Berücksichtigung weiter steigender Fahrgastzahlen.

Eine rein unterirdische Bauausführung würde den Ostausgang nicht vollständig blockieren, jedoch die begehbare Treppe; wie oben beschrieben; in einen Bereich verschmälern, der die Fahrgastströme nicht mehr den Sicherheitsanforderungen entsprechend abführen kann. Darüber hinaus würde die Rolltreppe entfallen. Für einen Aufzug, der nicht direkt neben oder vor der Treppenanlage installiert wird, muss zwangsläufig ein Tunnel zur Oberfläche hergestellt werden, um die Zwischenebene barrierefrei erreichen zu können.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

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