Barrierefreier Ausbau der U1 Lübecker Straße Keine leichtfertigen Baumfällungen nur für die Bauzeit! Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 10.07.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- Und GRÜNE-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Begründung:
Die Rot-GRÜNE Koalition unterstützt voll und ganz das Ziel des Senats, die Schnellbahnhaltestellen zügig barrierefrei zugänglich zu machen. Dazu gehört auch die Installation von Aufzügen.
In der Sitzung des Regionalausschusses BUHD am 19.6.2017 wurde unter anderem die Planung zur barrierefreien Umgestaltung der Haltestelle Lübecker Straße vorgestellt. Der Bahnsteig der U1 soll mit einem Aufzug barrierefrei erschlossen werden. Dieser wird den Bahnsteig mit einer unterhalb des Straßenniveaus liegenden „Verteilerebene“ verbinden. Um zur Oberfläche zu gelangen, ist ein Umstieg in einen weiteren Aufzug notwendig.
Laut Hochbahn ist es wegen des hohen Passagieraufkommens nicht möglich, den Aufzug unterirdisch zu bauen, da hierfür die gesamte östliche Treppenanlage gesperrt werden müsse. Er soll stattdessen von oben durch die Straßendecke in offener Bauweise errichtet werden. Da die Linie U1 direkt unterhalb der Lübecker Straße verläuft, bedeutet dies, dass mehrere Fahrspuren blockiert würden. Die Planungen sehen daher vor, dass die Fahrbahn -nur für die Bauzeit!- Richtung Norden verschwenkt wird. Dafür sollen vier Bäume auf dieser Straßenseite gefällt und nach Abschluss der Arbeiten Ersatz gepflanzt werden.
Der Bau soll zwischen Juni 2018 und dem 12.10.2018 erfolgen, der Aufzug soll Ende 2018 in Betrieb gehen.
Für SPD und GRÜNE sind bei der Vorstellung im Ausschuss viele Fragen offen geblieben:
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.
Auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) und des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) nimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wie folgt Stellung:
Zu 2.b:
Während der Bauzeit sind zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr leistungsfähig und somit ausreichend.
Zu 2.c:
Die Bauphase wurde so geplant, dass die Sommerferien des Jahres 2018 im entsprechenden Zeitfenster liegen. Die Gesamtbauzeit beträgt nach derzeitigem Planungsstand ca. sechs Monate. Daher können für die Verkehrsführungen nicht durchgehend abgeminderte Verkehrszahlen angesetzt werden.
Zu 2.d:
Eine Reduzierung der Fahrstreifen war zwingend erforderlich. Dabei wurden folgende Grundsätze über die gesamte Bauzeit verfolgt:
Ausnahmen waren für die Herstellung der Deckschicht an Wochenenden notwendig. Dabei konnte nur jeweils ein Fahrstreifen in Richtung Wandsbek und ein Fahrstreifen in Richtung Zentrum ermöglicht werden. Alle anderen Fahrbeziehungen standen nicht zur Verfügung.
Zu 2.e:
Eine Wechselverkehrsführung mit insgesamt drei Fahrstreifen, von denen einer belastungsabhängig freigegeben wird, wurde in den ersten Planungsabstimmungen durch die Behörde für Inneres und Sport (BIS) und durch die Verkehrsdirektion zunächst kritisch gesehen. Derzeit wird diese Variante erneut geprüft und mit der BIS und der Verkehrsdirektion hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit abgestimmt.
Zu 2.f:
Aufgrund der Grundinstandsetzung der Hamburger Straße sind die Ausweichverkehre über die südliche Alternativroute Bürgerweide, Landwehr zu führen. Die Knoten entlang dieser Strecke sind im Bestand bereits ausgelastet und können deshalb die zusätzlichen Verkehre nicht leistungsgerecht abwickeln.
Zu 2.g:
Ein vollständiger Entfall des Treppenaufganges für den Einbau eines Aufzuges war nicht Bestandteil der Planung und wurde so auch nicht im Rahmen der Sitzung des Unterausschusses Bau des Regionalausschusses Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg am 19. Juni 2017 dem Gremium vorgestellt. Bei einer rein unterirdischen Lösung müsste die Fahrtreppe entfallen und die feste Treppe in ihrer Breite eingeschränkt werden.
Aufgrund des hohen Fahrgastaufkommens und der Umsteigebeziehung zur U3, die über diese Treppenanlage abgewickelt werden muss, wurde ein Ingenieurbüro mit einer Verkehrssimulation beauftragt. Diese Verkehrssimulation hat für die hochfrequentierte Umsteigehaltestelle ergeben, dass die Variante mit dem Wegfall der Fahrtreppe nicht ausreichend leistungsfähig ist und massive Störungen zu erkennen sind. Die Variante mit der Fahrtreppe im Bestand und einem Aufzug auf dem Bahnsteig hingegen gewährleistet einen reibungslosen Ablauf auch unter Berücksichtigung weiter steigender Fahrgastzahlen.
Eine rein unterirdische Bauausführung würde den Ostausgang nicht vollständig blockieren, jedoch die begehbare Treppe; wie oben beschrieben; in einen Bereich verschmälern, der die Fahrgastströme nicht mehr den Sicherheitsanforderungen entsprechend abführen kann. Darüber hinaus würde die Rolltreppe entfallen. Für einen Aufzug, der nicht direkt neben oder vor der Treppenanlage installiert wird, muss zwangsläufig ein Tunnel zur Oberfläche hergestellt werden, um die Zwischenebene barrierefrei erreichen zu können.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dagmar Wiedemann
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