21-0280

Barrierefreier Ausbau der U-Bahn-Haltestelle Klein Borstel
Anfrage gem. § 27BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Am 20.08.2018 wurde im Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel der barrierefreie Ausbau der U-Bahn-Haltestelle Klein Borstel vorgestellt. Die Maßnahme begann Anfang 2019. Die Streckensperrung ist mittlerweile aufgehoben. Allerdings ist bis zur Fertigstellung der regulären Treppenanlage der Bahnsteig nur über eine provisorische Treppenanlage zu erreichen. Die Hochbahn kündigt die Fertigstellung für Sommer 2020 an.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

  1. Ist die gesamte Baumaßnahme im Zeitplan?

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Die Baumaßnahme befindet sich im Zeitplan.

 

  1. Wann ist mit der Fertigstellung der Treppenanlage zu rechnen?

 

Zu 2.:

Die Treppenanlage kann voraussichtlich Anfang März 2020 wieder freigegeben werden.

 

  1. Wann ist mit dem Einbau und Inbetriebnahme des Liftes zu rechnen?

 

Zu 3.:

Die Inbetriebnahme des Aufzuges erfolgt voraussichtlich im Juli 2020.

 

  1. Werden nach Beendigung der Baumaßnahmen an der U-Bahn Haltestelle Klein Borstel die bisher vorhandenen Fahrradbügel in gleicher Anzahl und am gleichen Standort wieder aufgestellt?

 

Zu 4.:

Nach Fertigstellung und Beseitigung der Baustelleneinrichtungsflächen werden die Fahrradbügel in gleicher Anzahl und am gleichen Standort wiederhergestellt.

 

  1. Wie viele Parkplätze wird es auf der öffentlichen Stellplatzanlage an der U-Bahn-Haltestelle Klein Borstel geben? 

 

Zu 5.:

Es wird dieselbe Anzahl an öffentlichen Parkplätzen wieder zur Verfügung stehen.

 

 

 

 

Andreas Schott Martina Lütjens

Fraktionsvorsitzender Caroline Mücke-Kemp