Barrierefrei durch Hamburg-Nord! Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Menschen mit Behinderung oder auch mit Kinderwagen oder Rollator treffen im öffentlichen Raum auf vielerlei Hindernisse, die ihre Mobilität einschränken. Am meisten Aufmerksamkeit haben sicherlich nicht vorhandene Fahrstühle in U- und S-Bahnhöfen. Außerhalb dieser neuralgischen Punkte treffen Bürgerinnen und Bürger vor allem an Einmündungen auf Barrieren: Hohe Bordsteinkanten erschweren eine Überquerung, Menschen mit Sehbehinderungen finden keine Leitplatten vor, die bei der Orientierung helfen.
Mobilität ist aber eine Grundvoraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes ist daher unabdingbar. In den vergangenen Jahren ist deshalb zu Recht die barrierefreie Gestaltung von Verkehrsanlagen verstärkt in den Fokus der Verkehrsplanung gerückt.
Die barrierefreie Gestaltung der Verkehrsanlagen darf sich nicht nur auf neue Baumaßnahmen beschränken. Mobilitätseingeschränkte Personen wie auch Menschen mit eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten, Sinnesbehinderungen oder altersbedingten Handicaps sind darauf angewiesen, dass der Verkehrsraum insgesamt, besonders im unmittelbaren Wohnumfeld, so gestaltet wird, dass sie diesen ohne fremde Hilfe nutzen können.
Mit kleinen, gezielten Maßnahmen kann hier oftmals schnell und unkompliziert Abhilfe geschaffen werden. Die Absenkung oder Anpassung von Hochborden ist eine solche Maßnahme. Auch der Einbau taktiler Elemente hilft Sehbehinderten, Wege ohne fremde Hilfe zurücklegen zu können.
Hamburg-Nord führt seit einiger Zeit eine Liste mit Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Sowohl der ständige Zuwachs an wünschenswerten Maßnahmen als auch die ausgeweiteten Ansprüche an barrierefreie Verkehrsanlagen (zum Beispiel Leitstreifen für Sehbehinderte) haben dazu geführt, dass inzwischen Maßnahmen im Umfang von etwa 287.000 Euro auf eine Umsetzung warten (vgl. Anlage).
Im Etat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wurden auf Beschluss der Bürgerschaft (Drs. 21/7016) im Haushalt 2017/2018 jährlich bis zu 1 Million Euro für den barrierefreien Umbau des öffentlichen Raumes zur Verfügung gestellt. Diese sollen es den Bezirken ermöglichen, Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu finanzieren, wenn eigene Mittel nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind.
Die bezirklichen Tiefbaumittel reichen nicht aus, um die Maßnahmen, die teils seit Jahren vorgesehen sind, umzusetzen. Für 2017 sollen unter anderem Maßnahmen an der Borsteler Chaussee, der Einkaufsstraße in Groß Borstel, auf dem Dulsberg rund um Spielplatz und Stadtteilbüro sowie in der Jarrestraße, wo bereits mit der Verbesserung der Gehwege begonnen wurde, umgesetzt werden. Es sollten daher Mittel der Fachbehörde zur Beseitigung von Barrieren im öffentlichen Raum beantragt werden.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Das Bezirksamt beantragt bei der zuständigen Fachbehörde ergänzende Zuweisungen gemäß Drs. 21/7016 in Höhe von 151.800 Euro, um diejenigen Maßnahmen aus der angehängten Liste umzusetzen, deren Realisierung nicht ohnehin im Zuge von anderen Tiefbaumaßnahmen bis zum Ende der Legislatur der Bezirksversammlung geplant ist.
Das Bezirksamt legt dabei gegenüber der zuständigen Fachbehörde dar, dass diese zusätzlichen Mittel auch nach Einsatz übertragender Mittel und temporärer Minderbedarfe erforderlich sind.
Für die SPD-FraktionFür die GRÜNE Fraktion
Thomas DomresMichael Werner-Boelz
Jörg W. LewinThorsten Schmidt
Christoph Reiffert
Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag einstimmig.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Aus den Ansätzen bei der Produktgruppe 269.04 Zentrale Programme Verkehr und Straßenwesen werden den Bezirksämtern in den Haushaltsjahren 2017/18 (insgesamt) zusätzlich jeweils jährlich eine Million Euro zur Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Diese zusätzlichen konsumtiven Mittel fließen in 2017/18 den Rahmenzuweisungen für Betriebsausgaben Straßen (Förderung Barrierefreiheit und Fußverkehr) zu. Die Aufteilung erfolgt analog der Aufteilung dieser Zuweisungen wie folgt (in Tausend Euro):
Aufstockung RZ FA MR Betriebs. Straße, sonst. Bauw.
Anlass |
Gesamt |
HH-Mitte |
Altona |
Eimsbüttel |
HH-Nord |
Wandsbek |
Bergedorf |
Harburg |
Förderung Barrierefreiheit im öffentlichen Raum |
1.000 |
150 |
158 |
116 |
128 |
224 |
119 |
105 |
Förderung Fußverkehr |
1.000 |
150 |
158 |
116 |
128 |
224 |
119 |
105 |
Summe |
2.000 |
300 |
316 |
232 |
256 |
448 |
238 |
210 |
Der in diesem Bereich federführende Bezirk Mitte wird gebeten, jeweils zum Jahresende die Verausgabung der Mittel gegenüber der BWVI zu dokumentieren. Anteilig nicht verbrauchte oder gebundene Mittel sind der BWVI jeweils zum Jahresende zurück zu erstatten.
Durch diese zusätzlichen Mittel sollten die Maßnahmenvorschläge der Bezirksversammlung umzusetzen sein.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dagmar Wiedemann
Noch nicht umgesetzten Maßnahmen des Programms „Barrierefreier Bezirk HH-Nord“