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Barrierearmer Ausbau des Alsterwanderweges und Ertüchtigung des Grünzugs entlang der Alster zwischen den Straßen Meenkwiese und Am Hasenberge/ Umsetzung der Bebauungspläne Alsterdorf 1 und Alsterdorf 2

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Die Kanalisierung der Alster nördlich der Einmündung der Tarpenbek beschäftigt Hamburg seit den frühen 1870igern. Erste konkrete Konzepte aus dem Jahr 1883 sahen einen reinen Frachtkanal vor.

 

In den folgenden Jahren wurde das Projekt jedoch immer mehr zum Gegenstand gesamtstädtischer Planungen und sollte bald das Rückgrat für die Stadtentwicklung Hamburgs Richtung Norden bilden. 1903 wurde die Finanzdeputation mit unerwartet hohen Baukosten konfrontiert und änderte daher das Planungsziel dahingehend, dass entlang des Kanals nunmehr ein gehobenes Wohngebiet zur Finanzierung der Baukosten entwickelt werden sollte.

Im März 1904 legte die Baudeputation eine erste Planung vor (‚Variante Rundteich), die die Entwicklung von bebaubaren Wassergrundstücken in den Mittelpunkt stellte. Diese Planung löste eine breite öffentliche Diskussion aus, die sich im Jahr 1907 in einem neuen Entwurf niederschlug (‚Variante Landschaft) der nicht nur eine veränderte landschaftliche Formsprache enthielt, sondern auch erstmalig am linken Alsterufer eine durchgängige öffentliche Grünanlage darstellte.

Weitere kontroverse Diskussionen folgten, bei denen neben dem Städtebau auch die Frage entstand, welche Uferbereiche dem Wohnungsbau vorbehalten bleiben und welche als Grünfläche genutzt werden können.

Der 1909 dann dem Senat vorgelegte Plan (‚Senatsvorlage) weist zwar wieder eine stringentere Gestaltung auf und kommt zudem den Belangen des Wohnungsbaus stärker entgegen als die Variante Landschaft, die mit dem durchgängigen Grünzug erreichte Qualität wird jedoch nicht aufgegeben und stellt damit den Alsterkanal klar in einen städtischen Kontext.

 

Die erneut einsetzende Diskussion in Senat, Bürgerschaft aber auch einer breiteren Öffentlichkeit endet im November 1911, als die Bürgerschaft der Vorlage der Ingenieurabteilung zustimmt, allerdings mit der Maßgabe, dass Fritz Schumacher, der Leiter des Hochbauwesens, zur gestalterischen Durcharbeitung herangezogen wird.

 

Schumacher setzt im Folgenden durch, dass es zu jener gesamtheitlichen Betrachtung von Alsterkanal, begleitenden Grünanlagen und der anliegenden Bebauung kommt, die die Grundlage eines modernen Städtebaus ist. Er versucht durch eine Reihe von Einflussnahmen, das von ihm entwickelte Netz aus Grünzügen auch hier zu verwirklichen, indem er die Grünflächen verbindet und einzelnen Teilbereichen Funktionen (z.B. Spielplatz oder Bade- und Sportanlagen) zuweist.

Die übrigen Flächen stehen weiterhin für die Besucher zur Verfügung, die lediglich Entspannung und Erholung suchen. Zudem wird dem Alsterkanal mit seinem parallel verlaufenden Grünzug eine zunehmend wichtigere Rolle in der Verbindung zwischen der inneren Stadt und dem oberen Alstertal zugewiesen.

 

Die Umsetzung des geplanten Grünzuges insbesondere auf dem linken Alsterufer wird dadurch verhindert, dass bedingt durch die Not der Bevölkerung nach dem 1. Weltkrieg große Teile der vorgesehenen Flächen als verpachtetes Gartenland der Nahrungsmittelproduktion dienen.

Obwohl diese Nutzung ausdrücklich nur vorübergehend geduldet werden sollte, setzt sie sich in der Zwischenkriegszeit erfolgreich gegen Gebietsansprüche anderer Art zur Wehr, ohne dass sich die Kleingärten dabei - wie von Schumacher gefordert - gestalterisch in eine Gesamtplanung der Grünanlage einfügen.

 

Der 2. Weltkrieg bildet eine Zäsur. Auch wenn sich die Bebauung erst allmählich unabhängig von dem Schumacherschen Konzept entwickelt und eine erste Nachverdichtung des Gebietes einsetzt, so wird der Städtebau lediglich durch den 1949 flächendeckend für Hamburg erarbeiteten Baustufenplan geregelt. Dieses Planwerk weist die Kleingärten entlang der Alster nicht als Gartenland, sondern als öffentliche Grünfläche aus.

 

r die Gestaltung des Grünzugs selbst, wird 1955 durch die Gartenbauteilung des Bezirksamtes Hamburg-Nord ein neues Gesamtkonzept erarbeitet, das prinzipiell an die Vorgängerplanungen anknüpft und diese weiter entwickelt (Anlage 1). Es wird dabei ein Kompromiss angestrebt zwischen der vorhandenen Kleingartennutzung und dem Interesse der Öffentlichkeit an Freiflächen und einem ungehinderten Zugang zum Wasser. Die Kleingärten sollen in vier Bereichen konzentriert und an Ihren Enden größere öffentliche Grünflächen angeordnet werden. Diese, an den Einmündungen der die Alster querenden Straßen gelegen, sind durch einen Wanderweg entlang der Alster verbunden und qualifizieren damit diesen Weg.

 

Das Gesamtkonzept diente auch als Grundlage für die Bebauungspläne Alsterdorf 1 und Alsterdorf 2, die in ihrer Begründung ausdrücklich darlegen, dass die Flächen zwischen Braamkamp, Bebelallee/ Rathenaustraße, Alsterdorfer Damm und Alster als öffentliche Grünfläche ausgewiesen wurden, um diese zukünftig teilweise r kleingärtnerische Zwecke nutzen zu können, ansonsten die Flächen jedoch als Grünfläche (im Fall von Alsterdorf 2 mit Kinderspielplatz) genutzt werden soll.

 

Diese Ausweisung ist seither das aktuelle Planrecht für die Flächen. Oberhalb des Alsterdorfer Damms gilt weiterhin die bereits erwähnte Ausweisung des Baustufenplans als öffentliche Grünfläche.

 

Die beiden Bebauungspläne wurden bisher nicht umgesetzt. Die entsprechenden Flächen befinden sich weiterhin, mit Ausnahme des übergeordneten Wegenetzes, als AGV (Allgemeines Grundvermögen) im Besitz der Finanzbehörde und werden von dieser als temporäre Kleingärten verpachtet.

2010 beauftragte die Bezirksversammlung Hamburg-Nord den Fachbereich Stadtgrün Konzepte für einen barrierefreien bzw. barrierearmen Ausbau des Alsterwanderweges zwischen Meenkwiese und Am Hasenberge zu erarbeiten und stellte hierfür 50.000 € bereit. Die Ergebnisse wurden im April 2013 im UVV in Form eines Rahmenplans sowie einer Maßnahmenübersicht vorgestellt, eine Umsetzung konkreter Maßnahmen erfolgte bisher nicht.

 

Im Rahmen der weiteren Bearbeitung wurde festgestellt, dass vertiefende Planungen an einzelnen Stellen sehr schnell grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit den übergeordneten Planungen für den Grünzug entlang der Alster aufwerfen, die eine einheitliche Betrachtung dieser Grünanlage erforderlich machen. Dies umso mehr, da sich durch den Wohnungsbau ein zunehmender Druck auf Kleingärten und Grünanlage ergibt.

 

Es wäre daher dringend geboten, nun auch Umsetzung der Bebauungspläne Alsterdorf 1 und Alsterdorf 2 anzugehen und aus beiden Projekten eine Gesamtmaßnahme zu machen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der RegA FuLA/ der RegA EWi möge beschließen, dass die Verwaltung aufgefordert wird, die beiden Projekte

 

Barrierearmer Ausbau des Alsterwanderwegs

 

und

 

Ertüchtigung des Grünzugs entlang der Alster zwischen den Straßen Meenkwiese und Am Hasenberge/ Umsetzung der Bebauungspläne Alsterdorf 1 und Alsterdorf 2

 

zu einem Projekt zusammenzuführen und einen Rahmenplan sowie eine Kostenschätzung zu erarbeiten.

 

Da der Planungsraum zwei Regionalbereiche umfasst, sollen die entsprechenden Planungen zukünftig federführend im UVV behandelt werden.

 

 

 

 

Harald Rösler

 

 

Quelle:

Archiv Bezirksamt Hamburg-Nord, Fachbereich Stadtgrün

Beck/ Voss, Die Alster, Hamburg 1999

 

Anlage:

Gestaltung des Grünzugs entlang der Alster,

Gesamtkonzept, 1955 durch die Gartenbauteilung des Bezirksamtes Hamburg-Nord erarbeitet

 

Anhänge

 

Entwicklung des Grünzugs entlang der Alster (Gesamtkonzept 1955)