Bald DREISSIG Jahre "Barmbeker Loch" - Wird eine Baugrube geschichtsträchtig?
Kleine Anfrage Drs. 21-0189 von Herrn Stefan Baumann, CDU
Auf dem Grundstück links neben dem Gebäude Barmbeker Markt 10 wurde im Jahr 1990 eine Baugrube mit dem Ziel, dort ein Hotel zu bauen, ausgehoben.
Da es jedoch Unstimmigkeiten zwischen dem Bauherren (ein Privatmann) und der zuständigen Behörde wegen der Baugenehmigung gab, wurden die damaligen Bauarbeiten kurzfristig wieder eingestellt. Seitdem hat sich auf dem Grundstück nur noch sehr wenig getan, es ist mittlerweile nur noch eine weitestgehend mit Unkraut und Baumwildwuchs bewachsenen Baugrube.
Im Jahr 1995 wurde, aufgrund Verfügung des Bezirksamts Hamburg-Nord die Baugrube gesäubert und umzäunt. Acht Jahre später im Jahr 2003 verordnete das Bezirksamt per einstweiliger Verfügung eine Verfüllung der Grube mit dem Ziel, dort dann eine Grünfläche anzulegen. Da der Eigentümer dagegen jedoch Widerspruch einlegte, konnten auch diese Pläne nicht durchgeführt werden, stattdessen wurde das Thema Verhandlungsgegenstand beim zuständigen Verwaltungsgericht.
Leider hört man mittlerweile nur noch wenig über das möglicherweise geplante Vorgehen. Da die Baugrube mittlerweile immer stärker verwildert ist, und die Zahl der Beschwerden der Nachbarn ins Unermessliche gehen, muss hier kurzfristig eine Lösung gefunden werden. Da Wohnraum in Barmbek extrem knapp ist, ist die Toleranz vieler Menschen gegenüber einem derart unhaltbaren Zustand nicht mehr vorhanden. Auch die regelmäßige Verunreinigung der Baugrube mit Müll und weggeworfenem Hausrat sorgt für eine steigende Verärgerung.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
Vorbemerkung:
Beschwerden zu der Fläche sind dem Bezirksamt Hamburg-Nord nicht bekannt.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgen keine Angaben.
Es soll ein Wohngebäude mit 54 Wohneinheiten errichtet werden.
Das Bezirksamt hat Gespräche mit zahlreichen Interessenten geführt und es wurden mehrere Vorbescheide erteilt. Am 19.06.2019 wurde die Baugenehmigung für ein Wohngebäude erteilt.
Es sind keine Gerichtsverfahren des Bezirksamtes Hamburg-Nord wegen des Grundstücks anhängig.
Nein, hierfür gab es keinen Anlass.
Hier handelt es sich um ein privates Grundstück.
Dem Bezirksamt Hamburg-Nord stehen keine rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung, den vorliegenden Zustand zu verändern. Die Baugrube unterfällt als Abgrabung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HBauO dem Bauordnungsrecht. Das Bezirksamt Hamburg-Nord könnte somit nach § 74 Abs. 2 Nr. 2 HBauO das Aufräumen oder die ordnungsgemäße Herrichtung oder dauerhafte Sicherung anordnen, wenn die Nutzung und Beschaffenheit des Grundstücks öffentlich-rechtlichen Vorschriften widersprechen würde. Die Beschaffenheit und Absicherung der Baugrube entspricht jedoch den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, sodass ein bauordnungsrechtliches Einschreiten rechtlich nicht möglich ist. Aus diesem Grund bestehen auch keine konkreten Pläne, eine Änderung des bestehenden Zustands zu erwirken. Vielmehr erwartet das Bezirksamt die Umsetzung der erteilten Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohngebäudes.
Ja, siehe Antworten zu den Fragen 2 und 3.
Fehlanzeige.
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