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Bäume entlang des Alsterufers und der Kanäle Kleine Anfrage Nr. 97/2018 von Herrn Bernd Kroll, CDU

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Nach Aussage des Vertreters der Verwaltung im letzten UVV können an einigen Stellen entlang des Ufers an der Alster inkl. Außenalster im Bezirk Hamburg Nord keine Bäume gepflanzt werden, da sich die Stadt Hamburg im Rahmen von Enteignungen dazu verpflichtet hat, einen freien Blick auf die Alster sicher zu stellen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg Nord:

  1. Auf welche Grundstücke im Bezirk Hamburg Nord treffen diese Ausführungen zu?

Die einzelnen Flurstücke sind dem Bezirksamt Hamburg-Nord nicht bekannt.

  1. Wann wurde dieses jeweils in welcher Form mit wem vereinbart?

Hier wird gebeten, eine Anfrage nach §27 zu stellen, da die Verfahren nicht vom Bezirksamt Hamburg-Nord durchgeführt wurden.

  1. Sofern die Aussage widererwartend auf keine Grundstücke im Bezirk Hamburg Nord zu treffen sollte:

Wie ist die Aussage des Vertreters der Verwaltung im UVV zu verstehen und warum diente sie als Argument, dass entlang der Alster (inkl. der Außenalster) im Bezirk Hamburg Nord keine weiteren Bäume gepflanzt werden können?

Hier wird gebeten, eine Anfrage nach §27 zu stellen, da die Verfahren nicht vom Bezirksamt Hamburg-Nord durchgeführt wurden.
 

  1. An welchen Stellen wurden in den vergangenen 10 Jahren jeweils Bäume entlang der Alster und der Kanäle im Bereich von Eppendorf, Uhlenhorst und Winterhude gefällt?

Siehe Anlage.

  1. An welchen der unter 4. aufgeführten Stellen wurden bis heute jeweils wieder Bäume angepflanzt?

Siehe Anlage.

  1. Aus welchen Gründen wurden an den unter 5. nicht genannten Stellen von 4. bisher jeweils keine Bäume wieder angepflanzt?

Entfällt.

 

15.11.2018

Yvonne Nische
 

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