Bäume entlang des Alsterufers und der Kanäle Kleine Anfrage Nr. 97/2018 von Herrn Bernd Kroll, CDU
Nach Aussage des Vertreters der Verwaltung im letzten UVV können an einigen Stellen entlang des Ufers an der Alster inkl. Außenalster im Bezirk Hamburg Nord keine Bäume gepflanzt werden, da sich die Stadt Hamburg im Rahmen von Enteignungen dazu verpflichtet hat, einen freien Blick auf die Alster sicher zu stellen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg Nord:
Die einzelnen Flurstücke sind dem Bezirksamt Hamburg-Nord nicht bekannt.
Hier wird gebeten, eine Anfrage nach §27 zu stellen, da die Verfahren nicht vom Bezirksamt Hamburg-Nord durchgeführt wurden.
Wie ist die Aussage des Vertreters der Verwaltung im UVV zu verstehen und warum diente sie als Argument, dass entlang der Alster (inkl. der Außenalster) im Bezirk Hamburg Nord keine weiteren Bäume gepflanzt werden können?
Hier wird gebeten, eine Anfrage nach §27 zu stellen, da die Verfahren nicht vom Bezirksamt Hamburg-Nord durchgeführt wurden.
Siehe Anlage.
Siehe Anlage.
Entfällt.
15.11.2018
Yvonne Nische
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