20-6605

Außengastronomie im Winter in Hamburg-Nord
Kleine Anfrage Nr. 20/2019 von Herrn Claus-Joachim Dickow, FDP

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

In den Bezirken Hamburg-Nord und Hamburg-Mitte wird – im Gegensatz zu den anderen fünf Bezirken – in den Wintermonaten keine Außengastronomie genehmigt. Dabei gibt es auch in den kälteren Monaten genügend Tage, an denen es Freude machen würde, in der Wintersonne seinen Tee, Kaffee, Wein, Bier oder Cocktail an der frischen Luft zu genießen. Gerade die schönen Tage in der vergangenen Woche haben dies gezeigt.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

 

  1. In welchem Zeitraum wird die Außengastronomie im Winter nicht genehmigt?

 

 

  1. Warum wird im Bezirk Hamburg-Nord keine Außengastronomie im unter 1) genannten Zeitraum genehmigt?

 

 

  1. Was unterscheidet den Bezirk Hamburg-Nord vom sozial, baulich und in der Bevölkerungsdichte ähnlich strukturierten Bezirk Eimsbüttel, so dass die dort praktizierte Genehmigung von Außengastronomie in den kühleren Monaten auf den Bezirk Hamburg-Nord nicht übertragen werden kann?

 

Zu den Fragen 1-3:

Es gibt keine jahreszeitlichen Beschränkungen in der Außengastronomie im Bezirk Hamburg-Nord, Flächen bzw. die Nutzungsdauer wird auf Antrag gewährt.

 

 

 

 

27.02.2019

Ralf Staack