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Ausgleichsfläche hinter der ehemaligen Schule Grellkamp endlich attraktiver gestalten! Kleine Anfrage Nr. 29/2018 von Herrn N. Müller, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Hinter der ehemaligen Schule Grellkamp befindet sich eine Ausgleichsfläche des Bundes. Diese kann von der Ecke Heerwisch, Grellkampkehre, Eekboomkoppel begangen werden und wird von Anwohnern, Hundehaltern, Fahrradfahrern und Fußgängern rege genutzt. Der Zustand ist zurzeit nicht optimal. Da die Schule/-fläche in Zukunft ein anderes städtebauliches Profil erhält ist zu hinterfragen, wie sich der Zustand dieser Grünfläche verändern kann, um diese deutlich attraktiver für die Menschen im Quartier zu machen. 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:  

 

1.      Handelt es sich bei der kompletten Grünfläche um eine Ausgleichs- bzw. Ersatzfläche im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses der Umgehung Fuhlsbüttel? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, welche Teile der Grünfläche gelten als Ausgleichs- bzw. Ersatzfläche? Wie wird der Rest der Grünfläche gem. Festsetzung deklariert?

Ja, der Planfeststellungsbeschluss datiert aus dem Jahr 1991.

 

2.      Sind die Ausgleichs- bzw. Ersatzfläche und die entsprechenden Maßnahmen im Kompensationskataster erfasst? Wenn ja, wie lauten diese? Wer setzt diese zzt. um?

Ja, Ausgleichsziel: Gehölzentwicklung, lt. Planfeststellung Erhalt und Entwicklung von naturnaher Wiesenflächen und Gehölzen.

3.      Welche Auflagen wurden zur Unterhaltung der Ausgleichs- bzw. Ersatzfläche in den Jahren Q1/2014-Q1/2018 noch nicht erfüllt? (bitte detailliert darstellen)

Dem Grundeigentümer obliegt die verkehrssichere Unterhaltung der Flurstücke.

 

4.      Wann und mit welchem Ergebnis wurde die Verkehrssicherheit der Bäume zuletzt begutachtet? 

5.      Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um

a.               den vorhandenen Fahrradweg, der das Fahren zum „Abenteuer“ macht, in Stand zu setzen?

b.               den unebenen Sandweg durch das Gelände und

c.                freigespülte Steine wiederherzurichten

6.      In welchen Zeitabständen und in welcher Intensität erfolgte der sogenannte „Grünschnitt“ in den Jahren 2011-2018?

 

Zu 4 bis 6:

Die letzte Genehmigung nach der Baumschutzverordnung für Verkehrssicherungsmaßnahmen am vorhandenen Baumbestand wurde vom Bezirksamt Hamburg-Nord im Jahr 2014 erteilt. Zu den weiteren Fragestellungen regt das Bezirksamt an, ein Auskunftsersuchen nach §27 BezVG zu stellen, da diese außerhalb der Zuständigkeiten des Bezirksamtes liegen.

 

7.      Gab es Zusagen an Anwohner/innen vor Ort, dass die Ausgleichsfläche hergerichtet werden soll? Wenn ja, seit wann? Warum hat dieses noch nicht stattgefunden?

Der Fachbereich Stadtgrün des Bezirksamtes hat keine Zusagen an die Anwohner/innen gemacht.

 

13.04.2018

 

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