Ausgleichsabgaben für gefällte Bäume im Bezirk Hamburg-Nord II
Kleine Anfrage Nr. 25/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU
Gemäß Berechnungsmodell der Behörde für Stadtentwicklung, Umwelt und Energie - Amt für Natur- und Ressourcenschutz – Abteilung Naturschutz aus den Arbeitshinweise zum Vollzug der Baumschutzverordnung und der dabei zu beachtenden artenschutzrechtlichen Vorschriften werden Ausgleichzahlungen für gefällte Bäume erhoben, wenn die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen nicht durch den Antragsteller ausgeglichen werden können.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes:
Siehe Anlage.
Siehe Anlage.
Die Frage ist recht unbestimmt, eine Beantwortung im Kontext der Anfrage dürfte sich auf die „Ausgleichzahlungen – Ablöse Ersatzpflanzung“ beziehen. Die Versendung wird durch übliches Verwaltungshandeln gewährleistet.
Durch Fristsetzung und öffentlich-rechtliches Mahnverfahren mit einem Basiszinssatz von +3%. Im Übrigen stünde der Weg der Verrwaltungsvollstreckung offen.
In einem Fall, in dem Ersatzbäume gepflanzt werden sollten, ist die Rechnung storniert worden. Storniert werden Rechnungen im Allgemeinen, wenn kein Baubeginn bzw. wenn keine Fällungen stattfanden.
Die Pflanzung eines Straßenbaumes kostet zwischen 1.200,00€ und 1.800,00€, an Extremstandorten auch deutlich darüber. Die Kosten für die Pflanzung eines Baumes in einer Grünanlage liegen zwischen 850,00€ und 1.000,00€, an Extremstandorten auch deutlich darüber.
Keine.
- Spielplatz Knickweg: 13 Bäume, Hecken und Strauchpflanzung aus Ersatz des angrenzenden Bauvorhabens.
- Die Anlage einer Streuobstwiese Baumschule Keustück, Pflanzsaison 18/19, 82 Stk. Obstgehölze.
06.03.2019
Ralf Staack
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