21-2872

Aufstellung der zusätzlichen coronabedingt zur Verfügung stehenden Mittel

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 24.11.2021 Jugendhilfeausschuss Ö 9.1

Sachverhalt

Nachstehend teilen wir die Höhe der „Corona-Mittel“ mit, die derzeit zur Verfügung stehen.

 

Corona-Soforthilfe-Hygiene

Seit Mai 2020 werden seitens der Finanzbehörde Verstärkungsmittel „Corona-Soforthilfe-Hygiene“ mit dem Ansatz für alle Bezirke in Höhe von insgesamt 700.000,00 € zur Verfügung gestellt. Die Bezirksamtsleitungen haben sich auf ein Verfahren und einen Verteilungsmodus geeinigt. Jedem Bezirk stehen Mittel in Höhe von 100.000,00 € zur Verfügung. Damit sollen coronabedingte Schutzmaßnahmen finanziert werden.

Die Übertragbarkeit der Reste ins 2022 wird zurzeit geprüft.                                

   

Haushaltsrest 2021:                                      23.557,13 €

 

Drucksache 22/4379 „Bezirkliche Kinder und Jugendhilfe in Zeiten der Corona-

Pandemie stärken“

Ansatz 2021 = 67.074,85 €

Ansatz 2022 = 33.537,42 € 

Mit diesen Mitteln sollen zusätzliche Maßnahmen der bezirklichen Jugendhilfe zur Stärkung

von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie finanziert werden.

Dazu gehören Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Familienförderung und

der Sozialräumlichen Angebote z.B. im Bereich kultureller und sportlicher Aktivitäten sowie

auch Ferienfreizeiten. Die Restmittel sind ins Jahr 2022 übertragbar.    

 

Haushaltsrest 2021:                                30.869,68 €

 

Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“

Der Ansatz für den Bezirk Hamburg-Nord beträgt insgesamt 158.100,00 €. Diese Mittel stehen für zusätzliche Angebote im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Daraus können sowohl Personal- als auch Sachausgaben beglichen werden, die bereits die vorhandenen Angebote stärken und/oder zusätzliche Angebote finanzieren. Die Träger wurden hierzu über die vorhandenen Verteiler informiert und haben bis zum 30.11.2021 Zeit, Anträge beim Jugendamt einzureichen. Über die Anträge entscheidet das Jugendamt unter dem Vorbehalt des vorhandenen Budgets in der o. g. Höhe. Die Angebote können frühestens ab dem 01.01.2022 starten. Die Laufzeit dieses Bundesprogramms ist bis zum 31.12.2022 begrenzt.     

 

Gesamtansatz:                                        158.100,00 €   

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner Boelz

 

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