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Aufhebung von Geschäftsgebieten Barmbek-Nord 39, Barmbek-Süd 43 & 44, Uhlenhorst 16, Langenhorn 2 (1. Änderung) hier: Information über frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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08.06.2023
Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 181106/9.3 der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau wurde die BSW im Jahr 2018 beauftragt, für insgesamt 20 Flächen im Bezirk Hamburg-Nord die in Plänen aus der Zeit von vor 1962 gemäß Baupolizeiverordnung festgesetzten Geschäftsgebiete aufzuheben. Die Durchführung der Verfahren liegt somit in der Zuständigkeit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Nach zwischenzeitlichen behördeninternen Abstimmungen und aufgrund von im Rahmen der Einleitung der Planverfahren gewonnenen Erkenntnissen werden insgesamt acht Geschäftsgebiete in fünf Bebauungsplanverfahren – Barmbek-Nord 39, Barmbek-Süd 43, Barmbek-Süd 44, Uhlenhorst 16 und Langenhorn 2 (1. Änderung) – aufgehoben.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Auslegung statt. Das Informationsmaterial kann im Zeitraum vom 15.05.2023 bis 12.06.2023 sowohl im Internet als auch während der Dienststunden in der BSW sowie im Bezirksamt Hamburg-Nord öffentlich eingesehen werden. Es besteht die Möglichkeit der Stellungnahme.

 

Ziele und Zwecke

Das „Geschäftsgebiet“ ist als Baugebietskategorie nach heutigen Maßstäben einer gemischt genutzten Stadt städtebaulich nicht mehr sinnvoll. Die Festsetzung steht der Genehmigung von dringend benötigtem Wohnungsbau in innerstädtischen Gebieten entgegen.

 

Mit den jeweiligen Verfahren sollen die nach altem Planrecht gemäß Baupolizeiverordnung (BPVO) festgesetzten Geschäftsgebiete – und die damit verbundenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung – aufgehoben werden. Im Ergebnis sind diese Flächen zukünftig dann nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Durch die Aufhebung wird in kleinräumlichen Bereichen eine Weiterentwicklung der Bebauung entsprechend der Eigenart der näheren Umgebung zulässig. Dies erlaubt in vielen Fällen, vor dem Hintergrund des hamburgweit vordringlichen Bedarfs an Wohnraum, zusätzlichen Wohnungsbau, höhere Dichten und eine Angleichung der Geschossigkeit an die Bestandsbebauung der Umgebung. Vorhandene genehmigte Nutzungen haben Bestandsschutz.

 

Näheres wird in der Sitzung erläutert.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

Informationsblatt zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit