Aufhebung von Geschäftsgebieten Barmbek-Nord 39, Barmbek-Süd 43 & 44, Uhlenhorst 16, Langenhorn 2 (1. Änderung) hier: Information über frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Auslegung statt. Das Informationsmaterial kann im Zeitraum vom 15.05.2023 bis 12.06.2023 sowohl im Internet als auch während der Dienststunden in der BSW sowie im Bezirksamt Hamburg-Nord öffentlich eingesehen werden. Es besteht die Möglichkeit der Stellungnahme.
Ziele und Zwecke
Das „Geschäftsgebiet“ ist als Baugebietskategorie nach heutigen Maßstäben einer gemischt genutzten Stadt städtebaulich nicht mehr sinnvoll. Die Festsetzung steht der Genehmigung von dringend benötigtem Wohnungsbau in innerstädtischen Gebieten entgegen.
Mit den jeweiligen Verfahren sollen die nach altem Planrecht gemäß Baupolizeiverordnung (BPVO) festgesetzten Geschäftsgebiete – und die damit verbundenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung – aufgehoben werden. Im Ergebnis sind diese Flächen zukünftig dann nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Durch die Aufhebung wird in kleinräumlichen Bereichen eine Weiterentwicklung der Bebauung entsprechend der Eigenart der näheren Umgebung zulässig. Dies erlaubt in vielen Fällen, vor dem Hintergrund des hamburgweit vordringlichen Bedarfs an Wohnraum, zusätzlichen Wohnungsbau, höhere Dichten und eine Angleichung der Geschossigkeit an die Bestandsbebauung der Umgebung. Vorhandene genehmigte Nutzungen haben Bestandsschutz.
Näheres wird in der Sitzung erläutert.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
Informationsblatt zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit