Auf Kurs Richtung 2040! Kurze Wege klimafreundlich machen: Fußverkehr in Hamburg-Nord stärken Antrag der Volt-Fraktion
Letzte Beratung: 12.02.2026 Bezirksversammlung Ö 6.6
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Zusammenfassung in Einfacher Sprache: Worum geht es? Die Volt-Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord stellt einen Antrag. Was soll erreicht werden? ● Wo neue Zebrastreifen möglich sind. ● Wo viele Menschen überqueren wollen. ● Welche Orte zuerst dran sind. Zum Beispiel: Schulen. Kitas. Haltestellen. Geschäfte. Arztpraxen. ● An vielen geeigneten Einmündungen sollen neue Zebrastreifen kommen. ● Wenn kein Zebrastreifen möglich ist, soll es andere Hilfen geben. ● Das Bezirksamt soll regelmäßig berichten. Es soll eine Liste geben. Auf der Liste steht: Wo geplant wird. Wo gebaut wird. Was fertig ist. Und warum etwas nicht geht. Warum ist das wichtig? |
Der Fußverkehr ist eine zentrale Säule des Umweltverbunds: Viele Alltagswege im Bezirk liegen im kurzen Distanzbereich, in dem eine Verlagerung vom Pkw auf das Zufußgehen, oft in Verbindung mit dem öffentlichen Nahverkehr, besonders realistisch ist. Das belegt der aktuelle “MiD Kurzbericht Hamburg”[1], demzufolge ein stetiger Aufwärtstrend im Fußverkehr zu beobachten ist. Anteilig wächst dieser von 27 auf 32% (Beobachtungszeitraum: zwischen Mai 2023 und Juli 2024). Auch die Verkehrsleistung (Personenkilometer pro Tag) stieg von 2017 bis 2023 von 2,4 auf 2,9 Mio. (ein Plus von über 19%). Auch die “Strategie Mobilitätswende” der Hamburgischen Verkehrsentwicklungsplanung sowie die"Gesamtstädtische Fußverkehrsstrategie”[2] als die relevanten verkehrsplanerischen Gesamtkonzepte sehen Zufußgehen als “die dominierende Verkehrsart bei Wegstrecken unter zwei Kilometern. In der Regel beginnt oder endet jeder Weg zu Fuß”[3].
Für die bezirkliche Klimapolitik ist dies relevant, weil gerade kurze Fahrten überproportional zu verkehrsbedingten Emissionen beitragen, wenn sie mit dem Auto zurückgelegt werden. Die Attraktivierung des Fußverkehrs ist daher ein wesentlicher Baustein zur Erreichung von Klimaschutzzielen und zugleich ein Beitrag zu Verkehrssicherheit, Gesundheit und Lebensqualität. Dieser Tatsache trägt die Novelle der StVO Rechnung, nach der in bestimmten Fällen nun auch Gründe des Umwelt-, Gesundheits- und Klimaschutzes sowie städtebauliche Aspekte die Grundlage für verkehrsrechtliche Anordnungen sein können. Weiterhin bedeutet der stärkere Fokus auf die Verkehrssicherheit einen wichtigen Schritt hin zur Vision Zero mit null Verkehrstoten, die Teil der Verkehrssicherheitsstrategie des Senats ist[4].
Ein entscheidender Hebel für die Attraktivierung des Fußverkehrs sind sichere Querungsmöglichkeiten. Wo sichere, gut sichtbare und intuitive Querungen fehlen, entstehen Umwege und Wartezeiten. Das betrifft besonders Schulwege: Unsichere oder umständliche Querungen begünstigen Bring- und Holverkehre mit dem Auto (“Elterntaxis”) und schwächen die selbstständige Mobilität von Kindern.
Knotenpunkte und Einmündungen sind dabei besonders konfliktträchtig, weil dort Querungswünsche auf abbiegenden Kfz-Verkehr treffen und häufig unklare Erwartungshaltungen hinsichtlich der Bevorrechtigung entstehen. Fußgängerüberwege (FGÜ/”Zebrastreifen”) sind hier ein etabliertes, leicht verständliches Instrument, um an solchen Stellen klare Vorrangsignale zu setzen und Querungen verlässlicher zu machen.
In anderen Ländern wird die Gestaltung von Querungen an Knotenpunkten teils konsequenter fußverkehrsorientiert gedacht als in Deutschland. Belgische Fachleitfäden betonen für Kreuzungen und Einmündungen insbesondere kurze, direkte Querungsbeziehungen („natürliche Linien“), hohe Lesbarkeit sowie die Reduzierung von Konflikten mit abbiegendem Kfz-Verkehr. Sie beschreiben damit ein Planungsleitbild, das auf möglichst reibungsarme und sichere Fußwege abzielt.
Anekdotisch zeigt Hamburg selbst die Wirksamkeit einer klaren „Zebra“-Logik: Das Hamburger Abendblatt initiierte 1954 die „Aktion Zebra“, mit der die Stadt gemeinsam mit der Polizei den “Zebrastreifen” durch Öffentlichkeitsarbeit und klare Kommunikation im Verkehrsalltag verankerte. Die Aktion verfolgte das Ziel, Verhalten zu ordnen und Unfälle an Überwegen zu reduzieren.
Hamburgweit sind 1.254 FGÜ erfasst[5]; ca. 217 (17,3%) davon liegen an Straßen im Bezirk Hamburg-Nord[6]. Ein relevanter Teil dieser Querungen befindet sich im Umfeld von Einmündungen und Knotenpunkten, da hier besonders viele Fußgänger*innen die Straße queren. Dies spricht dafür, Querungen an Einmündungen, insbesondere auf Schul- und Alltagsrouten sowie auf Wegen zum ÖPNV, als prioritären Baustein bezirklicher Verkehrspolitik weiterzuentwickeln.
Die Sicherung des Fußgängerverkehrs beim Überqueren der Fahrbahn ist eine der wesentlichen Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden und der Polizei. Es bedarf laufender Beobachtungen, ob die hierfür verwendeten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen den Gegebenheiten des Verkehrs entsprechen und ob sich weitere Maßnahmen als notwendig erweisen. Mit der StVO-Novelle 2024 ergibt sich für die Anordnung von FGÜ eine erleichterte Anordnungsmöglichkeit, da die erhöhten Anforderungen zur Anordnung aus § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO entfallen sind. Insbesondere der Nachweis einer besonderen Gefahrenlage ist entfallen.
Beschluss:
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Nord folgendes beschließen:
Das Bezirksamt erstellt zusammen mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ein bezirkliches Programm „Sichere Querungen“. Bestandteile sind:
Für die Volt-Fraktion: Antje Nettelbeck, Jan D. Talleur, Dr. Jörg Bormann
(Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)
Keine
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