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Auf Kurs Richtung 2040! Kurze Wege klimafreundlich machen: Fußverkehr in Hamburg-Nord stärken Antrag der Volt-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 12.02.2026 Bezirksversammlung Ö 6.6

Sachverhalt

Zusammenfassung in Einfacher Sprache:

Worum geht es?

Die Volt-Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord stellt einen Antrag.

Es geht um das Überqueren von Straßen in Hamburg-Nord. Viele Menschen gehen zu Fuß. Sie müssen Straßen überqueren. Das ist oft gefährlich oder mühsam. Besonders an Einmündungen und Kreuzungen. Ein Zebrastreifen hilft beim sicheren Überqueren.

Was soll erreicht werden?
Das Bezirksamt soll ein Programm machen. Das Programm heißt: Sichere Querungen.
Das Bezirksamt soll dafür mit der Polizei zusammenarbeiten. Im Programm soll stehen:

Wo neue Zebrastreifen möglich sind.

Wo viele Menschen überqueren wollen.

Welche Orte zuerst dran sind. Zum Beispiel: Schulen. Kitas. Haltestellen. Geschäfte. Arztpraxen.

An vielen geeigneten Einmündungen sollen neue Zebrastreifen kommen.

Wenn kein Zebrastreifen möglich ist, soll es andere Hilfen geben.
Zum Beispiel: Mittelinsel. bessere Beleuchtung. Tempo 30. schmale Fahrbahn. Ampel.

Das Bezirksamt soll regelmäßig berichten.

Es soll eine Liste geben. Auf der Liste steht: Wo geplant wird. Wo gebaut wird. Was fertig ist. Und warum etwas nicht geht.

Warum ist das wichtig?
Menschen gehen dann sicherer zu Fuß. Kinder kommen sicherer zur Schule. Es gibt weniger gefährliche Stellen im Verkehr. Mehr Menschen gehen kurze Wege zu Fuß.
Dann fahren weniger Autos kurze Strecken. So entsteht weniger CO2 im Verkehr.

Sachverhalt:

Der Fußverkehr ist eine zentrale Säule des Umweltverbunds: Viele Alltagswege im Bezirk liegen im kurzen Distanzbereich, in dem eine Verlagerung vom Pkw auf das Zufußgehen, oft in Verbindung mit dem öffentlichen Nahverkehr, besonders realistisch ist. Das belegt der aktuelle “MiD Kurzbericht Hamburg”[1], demzufolge ein stetiger Aufwärtstrend im Fußverkehr zu beobachten ist. Anteilig wächst dieser von 27 auf 32% (Beobachtungszeitraum: zwischen Mai 2023 und Juli 2024). Auch die Verkehrsleistung (Personenkilometer pro Tag) stieg von 2017 bis 2023 von 2,4 auf 2,9 Mio. (ein Plus von über 19%). Auch die “Strategie Mobilitätswende” der Hamburgischen Verkehrsentwicklungsplanung sowie die"Gesamtstädtische Fußverkehrsstrategie”[2] als die relevanten verkehrsplanerischen Gesamtkonzepte sehen Zufußgehen als die dominierende Verkehrsart bei Wegstrecken unter zwei Kilometern. In der Regel beginnt oder endet jeder Weg zu Fuß”[3].

r die bezirkliche Klimapolitik ist dies relevant, weil gerade kurze Fahrten überproportional zu verkehrsbedingten Emissionen beitragen, wenn sie mit dem Auto zurückgelegt werden. Die Attraktivierung des Fußverkehrs ist daher ein wesentlicher Baustein zur Erreichung von Klimaschutzzielen und zugleich ein Beitrag zu Verkehrssicherheit, Gesundheit und Lebensqualität. Dieser Tatsache trägt die Novelle der StVO Rechnung, nach der in bestimmten Fällen nun auch Gründe des Umwelt-, Gesundheits- und Klimaschutzes sowie städtebauliche Aspekte die Grundlage für verkehrsrechtliche Anordnungen sein können. Weiterhin bedeutet der stärkere Fokus auf die Verkehrssicherheit einen wichtigen Schritt hin zur Vision Zero mit null Verkehrstoten, die Teil der Verkehrssicherheitsstrategie des Senats ist[4].

Ein entscheidender Hebel für die Attraktivierung des Fußverkehrs sind sichere Querungsmöglichkeiten. Wo sichere, gut sichtbare und intuitive Querungen fehlen, entstehen Umwege und Wartezeiten. Das betrifft besonders Schulwege: Unsichere oder umständliche Querungen begünstigen Bring- und Holverkehre mit dem Auto (“Elterntaxis”) und schwächen die selbstständige Mobilität von Kindern.

Knotenpunkte und Einmündungen sind dabei besonders konfliktträchtig, weil dort Querungswünsche auf abbiegenden Kfz-Verkehr treffen und häufig unklare Erwartungshaltungen hinsichtlich der Bevorrechtigung entstehen. Fußngerüberwege (FGÜ/”Zebrastreifen”) sind hier ein etabliertes, leicht verständliches Instrument, um an solchen Stellen klare Vorrangsignale zu setzen und Querungen verlässlicher zu machen.

In anderen Ländern wird die Gestaltung von Querungen an Knotenpunkten teils konsequenter fußverkehrsorientiert gedacht als in Deutschland. Belgische Fachleitfäden betonen für Kreuzungen und Einmündungen insbesondere kurze, direkte Querungsbeziehungen („natürliche Linien“), hohe Lesbarkeit sowie die Reduzierung von Konflikten mit abbiegendem Kfz-Verkehr. Sie beschreiben damit ein Planungsleitbild, das auf möglichst reibungsarme und sichere Fußwege abzielt.

Anekdotisch zeigt Hamburg selbst die Wirksamkeit einer klaren „Zebra“-Logik: Das Hamburger Abendblatt initiierte 1954 die „Aktion Zebra“, mit der die Stadt gemeinsam mit der Polizei den “Zebrastreifen” durch Öffentlichkeitsarbeit und klare Kommunikation im Verkehrsalltag verankerte. Die Aktion verfolgte das Ziel, Verhalten zu ordnen und Unfälle an Überwegen zu reduzieren.

Hamburgweit sind 1.254 FGÜ erfasst[5]; ca. 217 (17,3%) davon liegen an Straßen im Bezirk Hamburg-Nord[6]. Ein relevanter Teil dieser Querungen befindet sich im Umfeld von Einmündungen und Knotenpunkten, da hier besonders viele Fnger*innen die Straße queren. Dies spricht dafür, Querungen an Einmündungen, insbesondere auf Schul- und Alltagsrouten sowie auf Wegen zum ÖPNV, als prioritären Baustein bezirklicher Verkehrspolitik weiterzuentwickeln.

Die Sicherung des Fußngerverkehrs beim Überqueren der Fahrbahn ist eine der wesentlichen Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden und der Polizei. Es bedarf laufender Beobachtungen, ob die hierfür verwendeten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen den Gegebenheiten des Verkehrs entsprechen und ob sich weitere Maßnahmen als notwendig erweisen. Mit der StVO-Novelle 2024 ergibt sich für die Anordnung von FGÜ eine erleichterte Anordnungsmöglichkeit, da die erhöhten Anforderungen zur Anordnung aus § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO entfallen sind. Insbesondere der Nachweis einer besonderen Gefahrenlage ist entfallen.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Nord folgendes beschließen:

Das Bezirksamt erstellt zusammen mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ein bezirkliches Programm „Sichere Querungen“. Bestandteile sind:

  1. Ein einheitliches Prüfschema für weitere Fußngerüberwege (FGÜ) im Bezirk nach den Regeln der novellierten StVO/HRVV (Kriterien, Mindestanforderungen, Abschätzung/Messung der Querungswünsche, Dokumentation) und im Rahmen der verkehrsplanerischen Gesamtkonzepte “Strategie Mobilitätswende” sowie der “gesamtstädtischen Fußverkehrsstrategie” als Grundlage für die Ermessensentscheidung zur Anordnung neuer FGÜ. Dies geschieht unter der Maßgabe, die Anzahl an FGÜs deutlich zu erhöhen,
  1. Die Festlegung räumlicher Schwerpunktbereiche (definierte Korridore im Umfeld von Schulen/Kitas, Zuwegungen zu Haltestellen/Umsteigepunkten, bestimmte Stadtteilbereiche mit hoher Fußverkehrsnachfrage, z.B. Nahversorgung, Arztpraxen, Senioreneinrichtungen, Knoten-/Einmündungs-Bereiche) mit Prioritätsstufen und der unter 1. genannten Maßgabe. Eine Hinzuziehung der Regionalausschüsse und Stadtteilräte, sowie eine frühzeitige Bürger*innenbeteiligung ist einzuplanen.
  2. Die konkrete Planung zur Einrichtung zusätzlicher Querungen vorrangig entlang von Schulwegen, an Kitas, auf Zuwegungen zum ÖPNV/Umsteigepunkten sowie auf Verbindungen zur Nahversorgung und sozialen Infrastruktur. Hierzu sollen im Rahmen des Arbeitsprogramms und in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde an geeigneten Einmündungen und Straßenverläufen zusätzliche Fußngerüberwege eingerichtet bzw. deren Anordnung vorbereitet werden, insbesondere dort, wo regelmäßige Querungswünsche bestehen.
  3. Ergänzend sollen gleich wirksame Querungshilfen geprüft werden, wo FGÜ nicht zulässig oder nicht zweckmäßig sind. Insbesondere für Bereiche, in denen die Anlage von Fußngerüberwegen ausscheidet, der Schutz des Fußngerquerverkehrs aber erforderlich ist, sollen Bedingungen für das Überschreiten der Straße verbessert werden, z. B. durch Einbau von Mittelinseln/Refugien, Haltverbote, Überholverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Beleuchtung, Gehwegvorstreckungen/Fahrbahnverengungen, Aufpflasterungen/Gehwegüberfahrten, Freihalten von Sichtdreiecken oder Lichtsignalanlagen.
  4. Eine jährliche Berichtspflicht seitens des Bezirksamts gegenüber der Öffentlichkeit über den Sachstand mit einer Liste von Standorten, an denen neue FGÜ gemäß des Prüfschemas unter 1. als sinnvoll erachtet werden, an denen ihre Einrichtung umgesetzt wird/wurde und wo nicht (mit Begründung).

r die Volt-Fraktion: Antje Nettelbeck, Jan D. Talleur, Dr. Jörg Bormann
(Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.02.2026
Ö 6.6
Anhänge

Keine

Lokalisation Beta

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