Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2020 - Vorschlag der Verwaltung
Wie in den vergangenen Jahren wird der Entwurf zum Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2020 mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt. Das Arbeitsprogramm stellt eine Übersicht über festgestellte, im Verfahren befindliche, einzuleitende und zukünftig mögliche Planverfahren dar. Der Planungsausschuss wird vor Aufstellung neuer Pläne im Einzelfall gesondert befasst. Die einer jeweiligen Liste (A-C) neu zugeordneten Planverfahren sind unterstrichen dargestellt.
Im Jahr 2019 wurden sieben Bebauungsplanverfahren (Jenfeld 28, Poppenbüttel 46, Poppenbüttel 47, Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 (Änderung), Rahlstedt 135, Rahlstedt 136, Wandsbek 84) eingeleitet. Durch die neu eingeleiteten und bereits länger laufenden, in der Regel mehrjährigen Bebauungsplanverfahren werden die vorhandenen Kapazitäten im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung weitgehend gebunden. Darüber hinaus werden Kapazitäten im Zuge der Umsetzung städtebaulicher Verträge bzw. Durchführungsverträge über den Zeitpunkt der Feststellung der Bebauungspläne hinaus gebunden (vgl. Liste A.2).
Inhaltlich wurde und wird in der Bebauungsplanung dem Wohnungsbau weiterhin Vorrang eingeräumt. Die zur Einleitung vorgeschlagenen Pläne (B.1-Liste) spiegeln dies wider. Insbesondere zu den Verfahren der B.1-Liste wird die Verwaltung in der Sitzung ausführen. Es wird eine große Anzahl neuer Verfahren vorgeschlagen, die im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten nur dann in 2020 zur Einleitung geführt werden können, wenn bereits laufende Verfahren im Laufe des Jahres abgeschlossen werden können. Grundsätzlich kann eine Aufnahme der vorgeschlagenen Verfahren in die B.1-Liste die Voraussetzung schaffen, eine mögliche Verfahrenseinleitung auf verlässlicher Grundlage vorzubereiten und bei entsprechender Projektreife zu gegebener Zeit vorzunehmen.
Die tatsächliche Einleitung der Verfahren hängt von Voraussetzungen und Bedingungen ab, die nicht immer allein durch die Verwaltung herbeigeführt bzw. gestaltet werden können. Insbesondere bei vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren hängt der mögliche Fortschritt entscheidend von der Mitwirkung der Vorhabenträger ab. Deshalb können sich unterjährig auch Veränderungen im Arbeitsprogramm ergeben und sowohl neue Verfahren hinzutreten, als auch vorgesehene sich verschieben. Die Verwaltung wird den Ausschuss bei Bedarf entsprechend unterrichten.
Der Planungsausschuss wird gebeten, dem Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2020 zuzustimmen.
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