21-1440

Arbeits- und Schauweg an der Tarpenbek:
Flächen übertragen und Planung ermöglichen!
Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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01.09.2020
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 24.08.2020 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der GRÜNE-Fraktion und der SPD-Fraktion befasst und einstimmig mit einer Stimme Enthaltung folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

  1. Für eine detaillierte Planung der Wegeverbindungen im Bereich des Arbeits- und Schauweges an der Tarpenbek zwischen den Straßen Tarpen und Suckweg inkl. Variantenuntersuchung und Kostenschätzung auf Basis einer fundierten Geländeaufnahme, werden bis zu 50.000 EUR aus bezirklichen Mitteln bereitgestellt.
  2. Das Bezirksamt Hamburg-Nord gibt die Planung unverzüglich in Auftrag.
  3. Über die konzeptionellen Rahmenbedingungen und Vorüberlegungen für die Planer*innen wird bei Auftragsvergabe im zuständigen Regionalausschuss berichtet.
  4. Das Ergebnis der Planung und Kostenschätzung wird von den Planer*innen im zuständigen Regionalausschuss vorgestellt.

 

Begründung:

 

Der Arbeits- und Schauweg entlang der Tarpenbek zwischen den Straßen Tarpen und Suckweg bzw. bis zum Rückhaltebecken ist eine seit Jahrzehnten von Langenhorner*innen und darüber hinaus genutzte Wegeverbindung im Grünen. Zuletzt waren Hinweisschilder mit der Aufschrift

 

„Betreten auf eigene Gefahr“ aufgestellt, aus denen zwar die eigene Haftung hervorging, sich jedoch nicht erschloss, dass eine Nutzung möglicherweise unrechtmäßig sein könnte. Anfang 2020 wurde der Weg unter Einsatz massiver Metallzäune aufgrund mangelnder Verkehrssicherheit gesperrt.

Nach der Stellungnahme einer der beiden Grundeigentümerinnen, nämlich des Landesbetriebs Immobilien und Grundvermögen (LIG), in der Drs. Nr. 21-1337, ist eine Freigabe des Weges für die Allgemeinheit möglich, wenn die Flächen, auf welchen sich der Weg befindet, an den Bezirk übertragen werden. So stünde der Gesamtbereich im Eigentum nur noch einer Grundeigentümerin, welche in der Folge vollumfänglich zur Herrichtung und Freigabe des Wegs handlungsfähig wäre.

Als erstes ist daher zu ermitteln, welcher Grund und Boden konkret übertragen werden muss. Hierzu ist erforderlich, dass klar ist, wo der Arbeits- und Schauweg entlang läuft bzw. laufen soll. Um die Möglichkeiten einer Umgestaltung und die daraus resultierenden Kosten genauer bewerten zu können, ist eine detaillierte Planung mit Variantenuntersuchung und Kostenschätzung nötig.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.