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Anwohnerparkzonen im Flughafen Umfeld? Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Anwohner im Bereich des Flughafens haben im September 2017 im zuständigen Regional-ausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel von der wachsenden Belegung der öffentlichen Stellplätze in Fuhlsbüttler und Langenhorner Wohngebieten (z. B.: Alsterkrugchaussee/Sengelmannstraße/Suhrenkamp/Alsterberg) berichtet.

Vor der Bezirkswahl 2014 erklärten die zuständigen Behörden, sich „wohlwollend“ für eine neue Anwohnerparkzone am Flughafen einsetzen zu wollen. Angedacht war eine Zone, die u.a. den Bereich Alsterkrugchaussee/Sengelmannstraße/Suhrenkamp/Alsterberg umfassen sollte. Der Grund dafür war, dass zahlreiche Urlauber, die von Hamburg aus fliegen, ihr Auto während der Urlaubszeit auf öffentlichen Parkplätzen in nahe gelegenen Anwohnergebieten abstellen und damit knappen Parkraum blockieren bzw. dafür sorgen, dass Anwohner keinen Parkplatz finden. Bis zum heutigen Tage ist hier im Sinne der Anwohner nichts geschehen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

  1. Seit wann und welche Bewohnerparkzonen gibt es im Bezirk Hamburg-Nord

(bitte einzeln auflisten)?

  1. Stehen das Bezirksamt und die zuständige Behörde einer Einrichtung von Bewohnerparkzone heute positiv gegenüber?

Das Bezirksamt beantwortet die Fragen 2. 7. wie folgt:

 

Zu 2.) Siehe Antwort zur KA 39/2014 bzw. zur Drs. XX-3977 verwiesen.

 

  1. Was war das Ergebnis der Prüfung der o.a. Zone, die u.a. den Bereich Alsterkrugchaussee/Sengelmannstraße/Suhrenkamp/Alsterberg umfassen sollte?

Zu 3.) Siehe Antwort zur KA 112/2014 bzw. zur Drs. 20-0084.

 

  1. Gibt es konkrete aktuelle Planungen seitens des Bezirksamtes oder der zuständigen Behörde, im Bezirk Hamburg-Nord neue zusätzliche Anwohnerparkzonen einzurichten?

Wenn ja, wo und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?

Zu 4.) Seitens des Bezirksamtes sind keine neuen Anwohnerparkzonen geplant, da die Zuständigkeit beim LBV liegt.

 

  1. Gibt es konkrete aktuelle Planungen seitens des Bezirksamtes oder der zuständigen Behörde, im Bezirk Hamburg-Nord die Anwohnerparkzone N100 auszuweiten?

Wenn ja, wo und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?

Zu 5.) Nein.

 

  1. Hat sich das Bezirksamt gemäß der Antwort aus der Drucksache 3977 aus 2014 für die Eirichtung einer Bewohnerparkzone im o.g. Bereich eingesetzt? Wenn nein, warum nicht?

Zu 6.) Ja, siehe Antwort zur KA. 112/2014 bzw. zur Drs. 20-0084.

 

  1. Hat das Bezirksamt oder die zuständige Behörde mit dem Flughafen über die flughafeneigenen Stellplätze, diese z.B. kostengünstiger anzubieten und verstärkt zu bewerben, jemals gesprochen? Wenn ja, wann und was war das Ergebnis dieser Gespräche?

Zu 7.) Nein.

8.Ist das zuständige Polizeikommissariat in der Lage, eine regelmäßige Überwachung der Anwohnerparkzone in Hamburg Nord durchzuführen? Wenn nein, warum nicht?

 

Tom Oelrichs24.08.18

 

Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) nimmt  in Abstimmung mit dem Polizeikommissariat 34, wie folgt Stellung:

 

  1. Es besteht lediglich eine Bewohnerparkzone N100 „Flughafen“ seit dem 14.03.1991.

 

  1. Der Landbetrieb Verkehr sieht die Wirkungsweise von Bewohnerparken als zielführend an, sofern die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung erfüllt sind, insb. die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung §45 Absatz 1 bis 1e,x ist hier maßgeblich. Fachlich muss ebenfalls erfüllt sein, dass der Parkraum nicht ausschließlich von Bewohnern und Kurzzeitparkern belegt ist. Es ergibt u.a. nur dann eine Wirkung, wenn Dauerparker, z.B. Pendler oder hier Flugreisende, durch Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen verdrängt werden können und sich somit mehr Parkraum für Bewohner findet. Zusätzlich muss flächendeckend ein Parkraummangel vorherrschen, d.h. es müssen regelmäßig über 75 % der Parkstände belegt sein.

 

 

  1. Die Prüfung dauert noch an. Die Ergebnisse der Kennzeichenerhebung vom 17.07. und 19.07.2018 werden derzeit ausgewertet.

 

  1. Konkrete Planungen sind abhängig vom Ausgang der Untersuchung.

 

 

  1. Siehe Frage 4.

 

  1. Fehlanzeige (LBV)

 

  1. Die Flughafen Hamburg GmbH ist Teil der, in der Antwort zu Drs. 20-5003

angesprochenen, Arbeitsgruppe und wird an den weiteren Planungen beteiligt. Der

LBV wird die Thematik kostengünstigere Parkplätze und verstärkte

Werbemaßnahmen in weiteren Gesprächen ansprechen.

 

  1. Das jetzige Bewohnerparkgebiet N100 wird derzeitig regelmäßig, jedoch nicht

täglich, durch zwei angestellte Mitarbeiter des PK 34 überwacht. Zahlreiche andere Aufgaben der Angestellten - sowohl innerhalb der PK Grenzen als auch außerhalb - lassen eine kontinuierliche tägliche Überwachung nicht zu. Weitere unregelmäßige Überprüfungen erfolgen durch den zuständigen Stadtteilpolizisten sowie von den im Dienst befindlichen Funkstreifenwagen, sofern die Einsatzlage die Überwachung des ruhenden Verkehrs zulässt. Vor dem Hintergrund der vorhandenen personellen Ressourcen und dem sehr umfangreichen Aufgabenfeld der Polizei, wird die regelmäßige Überwachung einer erweiterten Bewohnerparkzone nicht durch die Bediensteten des PK 34 darstellbar sein. Der LBV bezieht in seine Planungen zum Bewohnerparken auch die Personellen Ressourcen beim LBV-Parkraum-Management ein, welches eine mögliche Regelung kontrollieren würde. Das Parkraum-Management wird derzeit überwiegend im zentraleren Bereichen eingesetzt.

 

 

Dr. Andreas Schott Martina Lütjens

CDU-Fraktionsvorsitzender Martin Fischer

 

 

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