Anwohnerparkzonen im Flughafen Umfeld? Anfrage gem. § 27 BezVG
Anwohner im Bereich des Flughafens haben im September 2017 im zuständigen Regional-ausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel von der wachsenden Belegung der öffentlichen Stellplätze in Fuhlsbüttler und Langenhorner Wohngebieten (z. B.: Alsterkrugchaussee/Sengelmannstraße/Suhrenkamp/Alsterberg) berichtet.
Vor der Bezirkswahl 2014 erklärten die zuständigen Behörden, sich „wohlwollend“ für eine neue Anwohnerparkzone am Flughafen einsetzen zu wollen. Angedacht war eine Zone, die u.a. den Bereich Alsterkrugchaussee/Sengelmannstraße/Suhrenkamp/Alsterberg umfassen sollte. Der Grund dafür war, dass zahlreiche Urlauber, die von Hamburg aus fliegen, ihr Auto während der Urlaubszeit auf öffentlichen Parkplätzen in nahe gelegenen Anwohnergebieten abstellen und damit knappen Parkraum blockieren bzw. dafür sorgen, dass Anwohner keinen Parkplatz finden. Bis zum heutigen Tage ist hier im Sinne der Anwohner nichts geschehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:
(bitte einzeln auflisten)?
Das Bezirksamt beantwortet die Fragen 2. – 7. wie folgt:
Zu 2.) Siehe Antwort zur KA 39/2014 bzw. zur Drs. XX-3977 verwiesen.
Zu 3.) Siehe Antwort zur KA 112/2014 bzw. zur Drs. 20-0084.
Wenn ja, wo und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?
Zu 4.) Seitens des Bezirksamtes sind keine neuen Anwohnerparkzonen geplant, da die Zuständigkeit beim LBV liegt.
Wenn ja, wo und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?
Zu 5.) Nein.
Zu 6.) Ja, siehe Antwort zur KA. 112/2014 bzw. zur Drs. 20-0084.
Zu 7.) Nein.
8.Ist das zuständige Polizeikommissariat in der Lage, eine regelmäßige Überwachung der Anwohnerparkzone in Hamburg Nord durchzuführen? Wenn nein, warum nicht?
Tom Oelrichs24.08.18
Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) nimmt in Abstimmung mit dem Polizeikommissariat 34, wie folgt Stellung:
angesprochenen, Arbeitsgruppe und wird an den weiteren Planungen beteiligt. Der
LBV wird die Thematik kostengünstigere Parkplätze und verstärkte
Werbemaßnahmen in weiteren Gesprächen ansprechen.
täglich, durch zwei angestellte Mitarbeiter des PK 34 überwacht. Zahlreiche andere Aufgaben der Angestellten - sowohl innerhalb der PK Grenzen als auch außerhalb - lassen eine kontinuierliche tägliche Überwachung nicht zu. Weitere unregelmäßige Überprüfungen erfolgen durch den zuständigen Stadtteilpolizisten sowie von den im Dienst befindlichen Funkstreifenwagen, sofern die Einsatzlage die Überwachung des ruhenden Verkehrs zulässt. Vor dem Hintergrund der vorhandenen personellen Ressourcen und dem sehr umfangreichen Aufgabenfeld der Polizei, wird die regelmäßige Überwachung einer erweiterten Bewohnerparkzone nicht durch die Bediensteten des PK 34 darstellbar sein. Der LBV bezieht in seine Planungen zum Bewohnerparken auch die Personellen Ressourcen beim LBV-Parkraum-Management ein, welches eine mögliche Regelung kontrollieren würde. Das Parkraum-Management wird derzeit überwiegend im zentraleren Bereichen eingesetzt.
Dr. Andreas Schott Martina Lütjens
CDU-Fraktionsvorsitzender Martin Fischer
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