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Anwohnerparken im Bezirk Hamburg-Nord (V) Kleine Anfrage Nr. 71/2018 von Herrn Nizar Müller, CDU

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

In der Antwort auf die Kleine Anfrage 112/2014 hatte das Bezirksamt im Juli 2014 in Bezug auf Anwohnerparken im Bezirk Nord folgende Aussage getätigt: „Der Bezirk ist in einem ständigen Austausch mit dem Flughafen zur Parkplatzproblematik im Umfeld.“

 

 Vor diesem Hintergrund frage ich die Frau Bezirksamtsleiterin:

 

Grundsätzlich ist der Landesbetrieb Verkehr für die Einrichtung und Überwachung von Bewohnerparkzonen zuständig. Daher können keine verbindlichen Aussagen zu Details genannt werden. Hierzu wird eine Anfrage nach §27 BVG empfohlen.

Dies voraus geschickt, beantwortet der Bezirk die kleine Anfrage wie folgt.

 

1)                      Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf o.g. Thema?

 

Der LBV führt eine Prüfung eines erweiterten Gebietes durch. Der aktuelle Stand hierzu ist nicht bekannt.

 

2)                      Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf den Austausch zwischen Bezirksamt und Flughafen (bitte bei der Antwort auch angeben, wie viele Gespräche es wann zwischen Bezirksamt, Flughafen, LBV und der Polizei seit dem 01.01.2014 gegeben hat)?

 

Es haben zwei Gespräche stattgefunden. Ansonsten siehe Antwort zu 1.

 

3)                      Welche Voraussetzungen haben nahegelegene Wohngebiete bzw. Siedlungen, wie die "Holtkoppel" und der "Holitzberg" zu erfüllen, um Anwohnerparkzonen zu erhalten?

Diese Frage kann nur der LBV beantworten. Ansonsten wird auf die Sitzung des RegA FuLA vom 13.11.2017 verwiesen, in dem der LBV diese Frage beantwortet hat.

 

 

05.09.2018

Tom Oelrichs

 

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