20-3908

Anwendungsbereiche und Ausführungen von Aufpflasterungen

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

In letzter Zeit hat es im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen wiederholt Verständnisfragen zur Straßenoberflächengestaltung, speziell zu sogenannten Aufpflasterungen, gegeben. Um sich im UVV ggf. grundsätzlicher mit diesem Thema befassen zu können, werden im Folgenden fachliche Aspekte zu diesem Thema dargestellt.

 

In Hamburg haben sich grundsätzlich zwei Arten von Aufpflasterungen bewährt.

Zum einen dienen sie in Einmündungsbereichen, um Beginn und Ende von Fahrradstraßen oder verkehrsberuhigten Bereichen zu verdeutlichen.

Andererseits gibt es Aufpflasterungen, um auf besondere Situationen hinzuweisen und die Aufmerksamkeit des Kfz-Verkehrs zu erhöhen. Dabei werden meist Abschnitte innerhalb eines Streckenverlaufs aufgepflastert.

 

Hierzu zählen auch Aufpflasterungen auf dem Niveau der angrenzenden (Asphalt-)Fahrbahn.

Als Beispiele können die Goernestraße, zwischen Kellinghusenstraße und Gustav-Leo-Straße, sowie die Straße Alter Güterbahnhof angeführt werden.

 

Aufpflasterungen oder Fahrbahnschwellen zur reinen Geschwindigkeitsreduzierung werden in Hamburg nicht vorgesehen.

 

Aufpflasterungen sollten einschließlich beider Rampen nicht länger 10,0 m sein.

Die Länge der angehobenen Fläche soll mindestens 5,0 m betragen, sodass beim Befahren mit Rettungsfahrzeugen eine möglichst schonende Beförderung der Personen gewährleistet werden kann. Die Rampenneigung soll maximal 10 % betragen.

 

 

Das Oberflächenmaterial soll sich in Struktur und Farbe deutlich von dem der Fahrbahn- und

Gehwegflächen unterscheiden und möglichst hell gewählt werden.

Für die angehobene Fläche kommen Naturstein- oder Betonsteinpflaster sowie grundsätzlich auch (farbiger) Asphalt in Frage. Die Rampen der Aufpflasterungen können mit Beton- oder Natursteinpflaster oder mit speziellen Rampensteinen hergestellt werden.

Formate und Stärken der Steine sind von der jeweiligen Örtlichkeit sowie der Belastung durch den Kfz-Verkehr abhängig [vgl. PLAST 3 und Merkblatt zu Verkehrsberuhigung der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)].

 

Die Lärmentwicklung, die von Aufpflasterungen ausgeht, ist abhängig von der Oberflächenbefestigung und der Geschwindigkeit, mit der sie überfahren werden.

Bei Fahrgeschwindigkeiten ab ca. 30 km/h führen Befestigungen aus Asphalt zur geringsten Lärmentwicklung. Demgegenüber ist Natursteinpflaster mit ebener Oberfläche (geschliffen oder geschnitten) lauter, jedoch entstehen dadurch im Vergleich zu sonstigem, naturbelassenen Pflaster geringere Lärmbelastungen [vgl. Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90)].

Zudem spielen bei der Lärmentwicklung Breite und Tiefe der Fugen zwischen den Steinen, die Verlegeart und der Zustand der Oberfläche eine Rolle.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Keine