20-4001

Antrag zur Drs. 20-3965 - Eppendorfer Landstraßenfest 2017 hier: Sanitäts- und rettungsdienstliche Absicherung Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

Gem. Drs.-Nr. 20-3965 beabsichtigt das Bezirksamt Hamburg-Nord der Firma uba GmbH die Durchführung des Eppendorfer Landstraßenfestes 2017 zu genehmigen. Im vergangenen Jahr wurde durch die uba GmbH für die sanitäts- und rettungsdienstliche Absicherung der Veranstaltung ein privates Unternehmen für Sanitätsdienste aus Eutin mit Unterstützung durch ein privates Krankentransportunternehmen aus Hamburg beauftragt. Beide Unternehmen verfügen zwar über sanitätsdienstliche Erfahrungen, verfügen jedoch beide weder über eine Erlaubnis / Konzession in Hamburg, noch die notwendige Erfahrung und Praxis Notfallpatienten mit einem Rettungs- oder Krankentransportwagen in die nächstgelegene Klinik transportieren zu dürfen. Im Notfall ist daher gesetzlich vorgeschrieben, dass in jedem Fall der öffentliche Rettungsdienst (Feuerwehr Hamburg oder die Hilfsorganisationen) herangezogen werden muss. Dies führt zu verzichtbaren und unnötigen Zeitverlusten, wenn bspw. ein Patient aus dem Krankentransportwagen der betroffenen Unternehmen in einen Rettungstransportwagen des öffentlichen Rettungsdienstes umgelagert werden muss.

 

Darüber hinaus verfügen beide Unternehmen, neben der fehlenden Einbindung in den örtlichen Rettungsdienst, auch über keine Anbindung an den örtlichen Katastrophenschutz. Für den hoffentlich nicht eintretenden Fall eines terroristischen Angriffes (wie im Beispiel des Berliner Weihnachtsmarktes am Breitscheidplatz) oder einer sonstigen größeren Gefahrenlage, könnte dies zu unnötigen Kommunikations-, Organisations- und Ablaufdefiziten mit möglicherweise erheblichen Defiziten für die betroffenen Personen führen.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude beschließen:

 

 

 

Petitum/Beschluss

1. Das Bezirksamt Hamburg-Nord, vertreten durch den Bezirksamtsleiter, wird gebeten im Rahmen des Genehmigungsbescheids an die uba GmbH zur Durchführung des Eppendorfer Landstraßenfestes 2017 folgendes zur Auflage zu machen:

 

„Die uba GmbH muss für die sanitäts- und rettungsdienstliche Absicherung der Veranstaltung ein ortsansässiges Unternehmen oder eine Hilfsorganisation beauftragen, welche

 

a) vertraglich oder durch sonstige Regelungen in den öffentlichen Rettungsdienst und insbesondere die Notfallrettung der Freien und Hansestadt Hamburg eingebunden ist und

 

b) in den Katastrophenschutz der Freien und Hansestadt Hamburg integriert ist und über die erforderlichen, ortsüblichen Besonderheiten und Kenntnisse, sowie eine technische Anbindung, verfügt.“

 

2. Sofern eine derartige Auflage aus rein formal-rechtlichen Gründen nicht möglich ist, wird das Bezirksamt Hamburg-Nord, vertreten durch den Bezirksamtsleiter, gebeten, sich gegenüber der Behörde für Inneres und Sport – Feuerwehr Hamburg – dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Gefahrenanalyse die o.g. Auflage Berücksichtigung findet.

 

 

Ekkehart WersichStefan Niclas Bohlen

Fraktionsvorsitzender im

Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude

 

 

Anhänge

 

Keine