Antrag auf Projektmittel (RZ) Stadtteilkulturförderung 2023 - Projekt: Blondzhendike Lider Antragsteller/in: Goldbekhaus e.V.
Antragssumme 3.337,39 € |
Veranstaltungsdatum 24.06.2023 zzgl. Vorbereitung ab März 2023 |
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Zuwendungshistorie
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Das Goldbekhaus versteht sich als einen der wenig verbliebenen Orte in Hamburg, die jüdischem Leben und jüdischer Gegenwart regelmäßig ein Forum bietet. Neben weiteren u.a. Klezmer-Konzerten und Workshops bietet das Goldbekhaus „Blondzhendike Lider“ oder Wandernde bzw. Heimatlose Lieder an, welche vom Kataryna Ostrovska Sextett in jiddischer Sprache am 24. Juni 2023 im Goldbekhaus aufgeführt werden. So soll die Szene in Hamburg weiter gestärkt werden und eine jüdisch-kulturelle Auseinandersetzung in ihrer Gegenwart präsentiert werden. Kataryna Ostrovska, eine in Hamburg wohnhafte ukrainische Sängerin, Gitarristin und Songwriterin zeigt exemplarisch Jiddisch als transnationale Kultur. Blondzhendike Lider definiert sich als zeitgenössisches jüdisches Kunstwerk.
Der Eintritt zum Konzert beträgt zwischen 10 € (ermäßigt) über 14 € im VVK und 18 € AK.
Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kulturellen Aktivität. Das Angebot dient der positiven Stadtteilentwicklung und unterstützt die Integration der im Stadtteil lebenden Geflüchteten und Migrant*Innen.
Finanzierung:
Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 4.543,00 € angesetzt. Davon entfallen 3.338,00 € auf Honorarkosten und 1.205,00 € auf Sach-/ Programmnebenkosten. Einnahmen in Form von Eintrittsgeldern werden voraussichtlich in Höhe von 1.205,61 € erwartet.
Im Rahmen der Stadtteilkulturförderung wird eine Zuwendung in Höhe von 3.337,39 €
beantragt.
Das Projekt wäre geeignet, um aus Sondermitteln für interkulturelle Projekte gefördert zu werden. Da hier derzeit keine Mittel verfügbar sind, wird eine Finanzierung aus Projektmitteln (RZ) Stadtteilkultur empfohlen.
Beschlussempfehlung:
Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit förderfähig. Eine Zuwendung in Höhe von 3.337,39 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung erscheint angemessen.Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport wird um Entscheidung gebeten.
Michael Werner-Boelz
Antrag vom 26.01.2023