21-4883

Antrag auf Projektmittel (RZ) der Stadtteilkulturförderung 2024 - Antragsteller/in: Kunstverein Kettenwerk e.V. Projekt: Tage der offenen Ateliers 2024

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.11.2023
Sachverhalt

 

 

Antragssumme

                                   760,00 €

Veranstaltungsdatum

10.+11.02.2024

Zuwendungshistorie

2015

Offene Ateliers 2015

488,64 €

2016

Offene Ateliers 2016

620,00 €

2017

Offene Ateliers 2017

598,05 €

2018

Offene Ateliers 2018

553,84 €

2019

Tage der offenen Ateliers 2019

650,00 €

2020

Tage der offenen Ateliers 2020 (pandemiebedingt abgesagt)

700,00 €

2022

Tage der offenen Ateliers 2022

760,00 €

 

Der Kunstverein Kettenwerk e.V. veranstaltet jährlich im Februar an einem Wochenende die Öffnung der Ateliers der dem Verein angehörenden Künstlerinnen und Künstler. Das Ziel der Veranstaltung besteht darin, das praktische künstlerische Tun interessierten Besucher*Innen zu vermitteln und die Werke der Künstler*Innen zu präsentieren.

Der Verein verfügt über neun Ateliers, die an elf Personen vermietet sind.

 

 

 

Das nstlerische Spektrum reicht von Malerei sowie Zeichnung über Illustration, Bildhauerei und Objektkunst. Für beide Tage wird mit ca. 300 Besucher*Innen gerechnet, welche unentgeltlichen Zugang zu den Veranstaltungen haben.

 

Das Angebot stellt eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Es dient der positiven Stadtteilentwicklung.

Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kultureller Aktivität.

 

Finanzierung:

r das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 760,00 € (davon für Honorare 300,00 €; für Sachkosten 460,00 €) angesetzt. Einnahmen stehen nicht zur Verfügung.

Beantragt wird eine Finanzierung aus Stadtteilkulturmitteln in Höhe von 760,00 €.

 

 

Petitum/Beschluss

Beschlussempfehlung:

Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit förderfähig.

Eine Zuwendung in Höhe von 760,00 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung erscheint angemessen.

Der Ausschuss wird um Entscheidung gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

Bezirksamtsleitung

 

 

Anhänge

Antrag vom 12.11.2023