Antrag auf Projektmittel des Integrationsfonds Kultur Antragsteller/in: Stadtteilbüro Dulsberg Projekt: Dulsberger HerbstLese 2017
Antragssumme
7.800 € |
Veranstaltungsdatum
Mai/Juni u. 10.11.-26.11.2017 |
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Zuwendungshistorie
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Bereits zum 11. Mal findet die Dulsberger HerbstLese statt.
Das Projekt startet im Mai/Juni 2017 mit Beteiligungsprojekten zur Aktivierung der Bewohnerschaft unter dem Motto „Op´en Dulsberg“. Die Kernzeit des Festivals liegt aber wie immer im Zeitraum zwischen 10.11. bis 26.11.2017. Es sind die unterschiedlichsten Beteiligungsprojekte geplant, um viele Interessierte und auch Menschen mit Migrationshintergrund sowie Flüchtlinge anzusprechen. Geplant sind u. a. ein Vorleseprojekt mit jugendlichen Geflüchteten aus internationalen Vorbereitungsklassen, die nach einer Schulung Kita-Kindern vorlesen, ein Urban Gardening/Koch-Projekt unter dem Motto „Grow together“ mit Geflüchteten und Stadtteilbewohnern, diverse Lesungen und weitere interessante Veranstaltungen. Ziel des Projektes sind die Begegnungen und das aktive Zusammenwirken von Menschen verschiedener Kulturen sowie die Leseförderung aller Altersgruppen. Die Einbindung von geflohenen Neu-HamburgerInnen soll ihre transkulturellen und kreativen Kompetenzen sowie ihre Sprachkompetenz stärken und das Zusammenleben verbessern.
Das Angebot stellt somit eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Es dient der positiven Stadtteilentwicklung und trägt für eine gelingende Integration der im Stadtteil lebenden Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten bei.
Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kulturellen Aktivität.
Finanzierung:
Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 23.450 € angesetzt. Aus Eigenmittel und Drittmittel stehen 15.650 € zur Verfügung. Beantragt wird eine Finanzierung aus dem Integrationsfonds in Höhe von 7.800 €.
Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit
förderfähig.
Eine Zuwendung in Höhe von 7.800 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung wird als angemessen befürwortet.
Harald Rösler
Antrag vom 15.2.2017
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