21-0766

Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkulturförderung, Projekt: Sonntagsfrühstück mit Livemusik
Antragsteller/in: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hamburg-Dulsberg

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
21.01.2020
Sachverhalt

 

Antragssumme

                           1.600,00 €

Veranstaltungsdatum

         8 Termine in 2020

Zuwendungshistorie

2015

Sonntagsfrühstück mit Livemusik

1.600,00 €

2016

Sonntagsfrühstück mit Livemusik

1.600,00 €

2017

Sonntagsfrühstück mit Livemusik

1.600,00 €

2018

Sonntagsfrühstück mit Livemusik 2019

1.600,00 €

 

Das Sonntagsfrühstück mit Livemusik ist eine kulturelle Veranstaltung im Stadtteil Dulsberg, die den Stadtteilbewohnern neben einem kostengünstigen Frühstücksbuffet zeitgleich musikalische Live-Beiträge bietet. Dieses findet Sonntags zwischen 11 Uhr und 13 Uhr im Nachbarschaftstreff Dulsberg statt und beinhaltet eine musikalische Bandbreite von Rock-Pop-Klassikern über Folkmusik bis hin zu Klassik, Oldies und Hamburger Liedern.

Der Eintritt pro Person beträgt 5,00 € regulär / 3,50 € ermäßigt.

 

Das Angebot stellt eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Es dient der positiven Stadtteilentwicklung.

 

Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kultureller Aktivität.

 

Finanzierung:

 

Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 2.800,00 € kalkuliert. Den Ausgaben können Einnahmen in voraussichtlicher Höhe über 1.200,00 € aus Eintrittsgeldern gegenübergestellt werden. Aus dem regulären Haushalt des Nachbarschaftstreffs Dulsberg, bei dem weitere Kürzungen zu erwarten sind, ist ein solches Projekt ansonsten nicht mehr finanzierbar.

Beantragt wird eine Finanzierung aus Stadtteilkulturmitteln in Höhe von 1.600,00 €, welche zur Deckung der Künstlerhonorare vorgesehen wäre.

 

 

Petitum/Beschluss

Beschlussempfehlung:

 

Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit

förderfähig.

Eine Zuwendung in Höhe von 1.600,00 im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung erscheint angemessen.

 

Der Ausschuss (BKS) wird um Entscheidung gebeten.

 

 

 

Ralf Staack

Bezirksamtsleitung