Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkulturförderung 2022 - Projekt: Offene Ateliers 2022 Antragsteller/in: Berufsverband bildender Künstler*innen Hamburg
Letzte Beratung: 31.05.2022 Ausschuss Bildung, Kultur und Sport Ö 5.3
Antragssumme 700,00 € |
Veranstaltungsdatum zwei Wochenenden Ende September und Anfang Oktober |
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Zuwendungshistorie
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Die Offenen Ateliers zeigen ein Stück künstlerischer Realität in Hamburg, die sonst in dieser Form nicht sichtbar ist. Ohne den Filter von Institutionen, Ausstellungs-Programmen, Kuratoren oder dem Kunstmarkt kann ein Blick in die entgleisten Winkel der Hamburger Kunstszene gewährt werden.
Die Veranstaltungen erschließen dabei einen direkten Zugang über den Produktionsort. Dabei stehen nicht nur die Kunst selbst im Focus, sondern vielmehr auch die Bedingungen für kulturelle Aktivitäten in den Stadtteilen. Die Veranstaltungen sollen an zwei Wochenenden Ende September und Anfang Oktober stattfinden. Rund 80 Atelier, rund 100 Künstler und mehrere Kunsthäuser werden erwartet.
Das Angebot stellt eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Es dient der positiven Stadtteilentwicklung. Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kultureller Aktivität.
Finanzierung:
Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 4.550,00 EUR angesetzt, wovon 2.850,00 EUR auf Honorare und Gagen sowie 1.700,00 EUR auf Programmnebenkosten (Sachkosten) entfallen. Einnahmen aus Eigenmitteln werden in Höhe von 1.050,00 € kalkuliert.
Beantragt wird eine Finanzierung aus Stadtteilkulturmitteln in Höhe von 700,00 EUR.
Anmerkung: Es werden insgesamt 2.800, - € an Drittmitteln beantragt. Diese setzen sich aus jeweils vier Zuwendungsanträgen in vier Bezirken von jeweils 700, - € zusammen. So werden mit diesem Antrag 700, - € von dem Bezirk Hamburg Nord beantragt.
Beschlussempfehlung:
Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit
förderfähig.
Eine Zuwendung in Höhe von 700,00 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung erscheint angemessen.
Der Ausschuss wird um Entscheidung gebeten.
Michael Werner-Boelz
Bezirksamtsleitung
Antrag vom 11.04.2022
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