21-0770

Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkulturförderung 2020, Projekt: Tage der offenen Ateliers 2020
Antragsteller/in: Kunstverein Kettenwerk e.V.

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
21.01.2020
Sachverhalt

 

Antragssumme

                                   700,00 €

Veranstaltungsdatum

18.04. und 19.04.2020

Zuwendungshistorie

2015

Offene Ateliers 2015

488,64 €

2016

Offene Ateliers 2016

620,00 €

2017

Offene Ateliers 2017

598,05 €

2018

Offene Ateliers 2018

553,84 €

2019

Tage der offenen Ateliers 2019

650,00 €

 

 

Der Kunstverein Kettenwerk e.V. plant am 18. und am 19. April 2020 die Ateliers der dem Verein angehörenden Künstlerinnen und Künstler zu öffnen.

 

Mit der Veranstaltung der Offenen Ateliers unter dem diesjährigen Titel „LICHTSPIELE“ sollen Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit erhalten, ausgewählte Arbeiten zu betrachten und sich somit einen Eindruck über das künstlerische Wirken zu verschaffen. Hierfür werden passende Werke aus dem Fundus präsentiert oder aber noch gefertigt.

 

Interessierte können mit den Kunstschaffenden ins Gespräch kommen, sich über die Werke informieren und in das Thema „LICHTSPIELE“ eintauchen.

 

Eintritt wird nicht erhoben. Der finanzielle Aufwand wird gering gehalten und umfasst hauptsächlich Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Catering sowie Honorare als Aufwandsentschädigung.

 

Das Angebot stellt eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Es dient der positiven Stadtteilentwicklung.

Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme.

 

Finanzierung:

Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 700,00 € (davon für Honorare 240,00 €; für Sachkosten 460,00 €) angesetzt. Einnahmen stehen nicht zur Verfügung.

Beantragt wird eine Finanzierung aus Stadtteilkulturmitteln in Höhe von 700,00 €.

 

Petitum/Beschluss

 

Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit

förderfähig.

Eine Zuwendung in Höhe von 700,00 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung erscheint angemessen.

Der Ausschuss (BKS) wird um Entscheidung gebeten.

 

 

Ralf Staack

Bezirksamtsleitung