21-0767

Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkulturförderung 2020, Projekt: SUPERPOWER-Performance
Antragsteller/in: Paula Jütting - wirvier (Kollektiv)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
21.01.2020
Sachverhalt

 

 

Antragssumme

4.400,00 €

Veranstaltungsdatum

14.03.2020 und 15.03.2020

Zuwendungshistorie

 

 

 

 

Das Projekt SUPERPOWER möchte Wünsche und Sehnsüchte, die Menschen in sich tragen, in sichtbare Kräfte umwandeln und daran Möglichkeiten der Beteiligung erproben. In der Performance werden räumliche, körperliche sowie sinnliche Erfahrungen angeboten. Das Performance-Kollektiv wirvier wird mit dem Stilmittel der Superkräfte, interaktiver Beteiligungsformate, Musik, Theater und Tanz arbeiten und ihre Ausgangsthese prüfen: Wenn Menschen sich zusammentun, kann eine Superkraft entstehen. SUPERPOWER ist als bezirksübergreifendes Projekt konzipiert, welches zudem im Bezirk Mitte stattfinden soll. Wesentliche Merkmale des Projektes sind: die Interaktion mit den Besucher*Innen, die Zusammenarbeit mit den Spielorten (Orte der sozialen Artikulation und Beteiligung), ein niedrigschwelliges Kunst-/Kulturangebot, da unentgeltlich und im eigenen Sozialraum.

 

Das Angebot stellt eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Es dient der positiven Stadtteilentwicklung.

 

 

Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kultureller Aktivität.

 

Finanzierung:

Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 33.574,00 € angesetzt. Davon entfallen auf Honorarkosten  19.904,00 €. Programmnebenkosten/Sachkosten  werden mit 13.670,00 € kalkuliert. Den Ausgaben werden voraussichtlich Einnahmen in Höhe von 29.174,00 € aus drittmitteln entgegenstehen.

Beantragt wird eine Finanzierung aus Stadtteilkulturmitteln in Höhe von 4.400,00 €.

 

Petitum/Beschluss

Beschlussempfehlung:

Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit

förderfähig.

Eine Zuwendung in Höhe von 4.400,00 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung erscheint angemessen.

Der Ausschuss wird um Entscheidung gebeten.

 

 

Ralf Staack

Bezirksamtsleitung