21-1410

Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkulturförderung 2020 - Projekt: memory effect - Foto-Licht-Kunstwerk "Baudenkmäler in Dulsberg"
Antragsteller/in: Birgit Dunkel

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
22.09.2020
25.08.2020
Sachverhalt

 

Antragssumme 

3.000,00 €

Veranstaltungsdatum

Dezember 2020 – Mai 2021

 

Zuwendungshistorie

 

Jahr

Projekt

Bewilligung

 

 

Nach Recherche und Auswahl von verschiedenen Baudenkmälern in Dulsberg werden durch die Antragstellerin die Fotos aus historischen Archiven sowie aktuelle Fotografien der Baudenkmäler künstlerischer Bildbearbeitung sowie Fotomontage unterzogen und schließlich auf einem Foto-Display der Öffentlichkeit zur Schau gestellt. In der Funktionalität bedient sich das Projekt am bekannten „memory-Spiel-Konzept“. Parallel werden Texte für einen Audio-Guide sowie eine Broschüre verfasst. Gleichartige konzeptuelle Foto-Licht-Kunst-Projekte der Künstlerin Birgit Dunkel mit fotografischen Architekturdetails befanden sich bereits in der Hafencity sowie in Altona und waren unter anderem Teil des Hamburger Architektursommers 2006, 2019 gewesen. Eintrittsgelder o.ä. werden nicht erhoben.

Das Angebot stellt daher eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Es dient der positiven Stadtteilentwicklung.

Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kultureller Aktivität.

 

Finanzierung:

Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 25.250,00 € angesetzt. Davon entfallen 9.500,00 € auf Honorare und 15.750,00 € auf Sachkosten. Mit Einnahmen ist in voraussichtlicher Höhe von 22.250,00 € zu rechnen. Davon entfällt ein Anteil in Höhe von 11.500,00 € auf Drittmittel. Darüber hinaus wird mit Einnahmen aus dem Broschürenverkauf in Höhe von 750,00 € sowie aus Spenden und Stiftungsgeldern in Höhe von 5.000,00 € kalkuliert. Beantragt wird eine Finanzierung aus Stadtteilkulturmitteln in Höhe von 3.000,00 €.

 

Info der Verwaltung:

Der Antrag beinhaltet Kosten für die technische Umrüstung des Kunstobjektes auf Solarstrombetrieb. Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich bei der Umrüstung um ein separates Vorhaben, welches aus alternativen Mitteln (z. B. Sondermitteln) beantragt werden sollte.