Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkulturförderung 2020 - Projekt: 9. Hamburger Gitarrenfestival
Antragsteller/in: GitarreHamburg.de gGmbH
Letzte Beratung: 21.01.2020 Ausschuss Bildung, Kultur und Sport Ö 7.3
Antragssumme 12.000,00 € |
Veranstaltungsdatum 29.10.-01.11.2020 |
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Zuwendungshistorie
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Das viertägige Hamburger Gitarrenfestival ist Kulturpreisträger in Hamburg-Nord und hat sich in den vergangenen Jahren zu einem einzigartigen interkulturellen „Musikfestival für Alle“ entwickelt. Diesem Projekt gelingt es, die vermeintliche Gegensätzlichkeit von Premium- und Soziokultur zu überwinden. Neben zahlreichen Konzert- und Fortbildungsangeboten mit den weltbesten Akustikgitarrist*Innen der unterschiedlichsten Genres bietet es ein umfangreiches kostenloses Rahmenprogramm und zahlreiche Möglichkeiten der Partizipation.
Das Rahmenprogramm soll dabei unentgeltlich angeboten werden, während der Eintritt zu den Konzerten jeweils zwischen 18,00 € (ermäßigt) und 24,00 € beträgt.
Die Kursbeiträge bewegen sich zwischen 78,00 € und 148,00 €.
Das Angebot stellt eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Es dient der positiven Stadtteilentwicklung. Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kultureller Aktivität.
Finanzierung:
Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 81.491,99 € angesetzt. Hiervon entfallen auf Personalkosten/Honorare 46.401,50 €. Sachkosten werden in Höhe von 35.090,49 € kalkuliert. Den Ausgaben stehen Einnahmen von insgesamt 69.491,99 € entgegen. Davon können Eigenmittel in Höhe von 4.991,99 € eingebracht werden. Erlöse aus Eintrittsgeldern werden mit 18.000,00 € sowie Teilnehmerbeiträge mit 23.000,00 € kalkuliert. Außerdem werden aus Werbeeinnahmen 2.500,00 € kalkuliert. Mit Drittmitteln wird in Höhe von 21.000,00 € gerechnet. Hierbei soll angemerkt werden, dass der Anteil von der Behörde für Kultur und Medien (BKM) entgegen der Vorjahre (10.000 €) nur noch 5.000,00 € betragen wird. Die Kürzung dieser Mittel würde laut Antragsteller das Projekt in seiner Existenz gefährden.
Um den Fehlbedarf zu decken, wird eine Zuwendung aus Stadtteilkulturmitteln in Höhe von 12.000,00 € beantragt.
Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit
förderfähig.
Eine Zuwendung in Höhe von 12.000,00 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung erscheint angemessen.
Der Ausschuss (BKS) wird um Entscheidung gebeten.
Ralf Staack
Bezirksamtsleitung
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