20-6551

Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkultur
Antragsteller/in: Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Gertrud
Projekt: Chorkonzert im Juni 2019

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
19.02.2019
Sachverhalt

 

Antragssumme

                               1.200,00 €

Veranstaltungsdatum

                 09.06.2019

Zuwendungshistorie

Bachkantaten

2014

           1.000,00 €

Chor- und Orchesterkonzert

  2015

1.000,00 €

Chor- und Orchesterkonzert

2016

1.000,00 €

Messe c-Moll von W. A. Mozart

2017

500,00 €

Petite Messe Solemnelle G. Rossini

2018

123,00 €

 

 

 

Die Konzerte in der St.-Gertrud-Kirche erfreuen sich großer Beliebtheit, sowohl in der eigenen Gemeinde als auch über den Stadtteil hinaus. Die Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Gertrud plant in Kooperation mit der Kantorei St. Johannis zu Neuengamme ein Chorkonzert durchzuführen, welches durch 4 Solisten und das Kammerorchester umgesetzt werden soll. Inhaltlich werden das sogenannte Himmelfahrtsoratorium (Kantate BWV 11) und die Kantate BWV 172 (Erschallet ihr Lieder) dargeboten. Die Eintrittskarten sollen für einen Normalpreis in Höhe von 18 € sowie einen ermäßigten Preis in Höhe von 12 € erhältlich sein.

 

 

 

 

Das Angebot stellt eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Es dient der positiven Stadtteilentwicklung. Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kultureller Aktivität.

 

Finanzierung:

Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 13.900,00 € angesetzt. Hiervon entfallen auf Honorare 13.400,00 € sowie auf Kosten für Werbung 500,00 €. Die Gesamtkosten sollen unter den Kooperierenden geteilt werden, so dass der Aufwand für die KG St. Gertrud 6.950,00 € beträgt. Aus Eigenmitteln und Kartenverkauf stehen der Kirchgemeinde St. Gertrud insgesamt 5.750,00 € zur Verfügung. Beantragt wird eine Finanzierung aus Stadtteilkulturmitteln in Höhe von 1.200,00 €.

 

Petitum/Beschluss

Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit

förderfähig.

 

Eine Zuwendung in Höhe von 1.200,00im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung wird als angemessen befürwortet.