20-3975

Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkultur Antragsteller/in: Sylvia Richter Projekt: Theater-Projekt un_erhört

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Antragssumme

 

                               2.970,00 €

Veranstaltungsdatum

 

               13.10., 14.10. u. 15.10.2017

Zuwendungshistorie

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Sylvia Richter plant ein Theater-Projekt (Schauspiel, Sprechtheater) mit dem Stück „un_erhört“. Die Aufführungen finden am 13.10., 14.10. und 15. Oktober 2017 im Theater am Biedermannplatz – Die Burg statt. Mit dem Projekt möchte Frau Richter brasilianische Theatertexte dem deutschen Publikum näher bringen. Kernstück des Projekts ist die Aufführung eines Zwei-Personen-Stücks der brasilianischen Autorin Leilah Assumpção, dass sich mit dem tabuisierten Thema Sexualität im Alter beschäftigt mit dem Titel „Unerhört intim“. In der Komödie sieht man ein Paar in vier Akten im Alter von 50, 60, Mitte 70 und 90 Jahren. Nach der Vorstellung werden die Besucher zu Gesprächen eingeladen. Begleitend zur Inszenierung wird es Lesungen mit Theatertexten brasilianischer Autoren geben um interkulturelle Begegnungen zu ermöglichen. Es ist geplant, dass die Aufführungen auch in anderen Stadtteilen stattfinden sollen. Eintrittspreise werden zu 20 € und ermäßigt zu 15 € erhoben.

Veranstaltungen dieser Art wurden vor Ort bisher gut angenommen. Das Angebot stellt eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Es dient der positiven Stadtteilentwicklung.

Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kultureller Aktivität

 

 

Finanzierung:

Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 17.970,00 € angesetzt. Aus Eigenmitteln, Sponsorengelder und Spenden stehen 15.000,00 € zur Verfügung. Beantragt wird eine Finanzierung aus Stadtteilkulturmitteln in Höhe von 2.970,00 €.

 

Petitum/Beschluss

 

Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit

förderfähig.

 

Eine Zuwendung in Höhe von 2.970,00im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung wird als angemessen befürwortet.

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Antrag vom 09.02.2017