Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkultur Antragsteller/in: Kulturhaus Eppendorf Projekt: Kindertheaterfestival "Lüfte das Wüstenschiff hebt ab!"
Antragssumme
2.175,00 € |
Veranstaltungsdatum
08./09., 21. u. 28.09.2017 |
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Zuwendungshistorie
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Die Initiative Wüstenschiff plant am 08./09., 21. u. 28.09.2017 ein Theaterfestival für Kinder, welches hamburgweit in Stadtteilkulturzentren stattfinden wird.
Das Festival wird von 13 Hamburger Zentren organisiert und richtet sich an Kinder im Alter von 3-12 Jahren, Eltern, Lehrer und Erzieher je Ausrichtung der Zielgruppenarbeit im jeweiligen Haus. Inhalt des Theaterfestivals sind Kindertheater und Workshop zum Thema „Luft und Wind“.
Für den Bezirk Hamburg-Nord stellt das Kulturhaus Eppendorf für die teilnehmenden Kulturzentren den Antrag für Projektmittel aus Stadtteilkulturmitteln. In Hamburg Nord möchten sich die drei Kinderkulturveranstalter Kulturhaus Eppendorf, ella Kulturhaus u. Goldbekhaus zusammenschließen und gemeinsam ein bzw. zwei Theaterstücke aussuchen, die einen inhaltlichen Bezug zum Thema Luft besitzen. Im Anschluss an die Vorstellung haben die Kinder die Möglichkeit, etwas über Theaterproduktion zu erfahren, selbst Theater zu spielen oder zu produzieren, spielerisch in die Luft zu gehen und die Lüfte künstlerisch, poetisch sowie unter umweltpädagogischen Aspekten zu entdecken.
Für die Theateraufführungen wird ein Eintrittsgeld in Höhe von 4,00 € pro Kind erhoben.
Das Angebot stellt eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Es dient der positiven Stadtteilentwicklung.
Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kultureller Aktivität.
Finanzierung:
Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 3.450,00 € angesetzt. Aus Eigenmittel (Eintrittsgelder) stehen 1.275 € zur Verfügung. Beantragt wird eine Finanzierung aus Stadtteilkulturmitteln in Höhe von 2.175,00 €.
Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit
förderfähig.
Eine Zuwendung in Höhe von 2.175,00 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung wird als angemessen befürwortet.
Harald Rösler
Antrag vom 06.03.2017
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