Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkultur Antragsteller/in: Kommunal-Verein von 1889 in Groß Borstel r.V. Projekt: KuKuK - Kultur und Kurzweil für Kinder in Groß Borstel
Antragssumme
1.800,00 € |
Veranstaltungsdatum
November 2018 bis März 2019 |
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Zuwendungshistorie
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Der Kommunalverein Groß Borstel hat für den Zeitraum von November 2018 bis März 2019 erneut sein Kulturprogramm für Kinder unter dem Titel „Hör mal!“ mit 8 Veranstaltungen geplant. Diese Veranstaltungsreihe wird seit 2007 vom Verein ausgerichtet und vom Bezirksamt Hamburg-Nord seit 2014 aus Mitteln der Stadtteilkultur gefördert. Als das Projekt zuletzt im Herbst/Winter 2017/2018 stattfand, konnte der Verein von guten Besucherzahlen berichten, die dank eines intensiven Werbeprogramms und einem erreichten Bekanntheitsgrad unter Kinder und Eltern gesteigert werden konnten. Durch die Umstellung auf Tagesbetreuung in den Kitas und Schulen wurde in der letzten Saison angefangen, das Programm des KuKuk den Bedürfnissen der Kinder und Eltern anzugleichen. Im Herbst 2018 werden wahrscheinlich die Flüchtlingsunterkünfte in der Papenreihe bezogen. Für eine gute Integration der Kinder und Eltern möchte der Kommunal-Verein Groß Borstel u. a. einen Anlaufpunkt im Stavenhagenhaus bieten.
Veranstaltungen dieser Art wurden daher vor Ort inzwischen immer besser angenommen. Das Angebot stellt somit eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Es dient der positiven Stadtteilentwicklung.
Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kulturellen Aktivität.
Finanzierung:
Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 2.750,00 € angesetzt. Aus Spenden und Eigenmittel stehen ca. 950,00 € zur Verfügung. Beantragt wird eine Finanzierung aus Stadtteilkulturmitteln in Höhe von 1.800,00 €.
Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit förderfähig.
Eine Zuwendung in Höhe von 1.800,00 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung wird als angemessen befürwortet.
Harald Rösler
Antrag vom 17.01.2018
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