20-5725

Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkultur Antragsteller/in: Geschichtswerkstatt Barmbek e.V. Projekt: Vor 75 Jahren - Erinnerung an die Operation "Gomorrha"

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Antragssumme

                           1.500,00 €

Veranstaltungsdatum

                   Mitte Juli – Okt. 2018

Zuwendungshistorie

2012

Barmbek im Wandel Teil 2

1.000,00 €

2014

Nachdruck einer Broschüre

2.380,00 €

2016

 

Publikation „Zwangsarbeit in Barmbek und Winterhude“

2.200,00 €

 

2017

Vorträge zum Thema „Barmbeker Geschichte und Geschichten“

1.100,00 €

2018

Vorträge zum Thema „Barmbeker Geschichte und Geschichten“

400,00 € beantragt

 

Die Geschichtswerkstatt Barmbek plant ab Mitte Juli bis Oktober 2018 das Projekt „Vor 75 Jahren – Erinnerung an die Operation „Gomorrha“.

Die Luftangriffe der Alliierten 1943 auf Hamburg legten große Teile der Stadt in Schutt und Asche. Der Stadtteil Barmbek als Arbeiterwohnquartier und Standort wichtiger Versorgungs- und Industriebetriebe wurde besonders schwer getroffen.

Schätzungsweise 1000-1500 Menschen kamen dabei in Barmbek ums Leben. Ein Großteil der Wohnhäuser wurde zerstört.

Aus Anlass des 75. Jahrestages möchte die Geschichtswerkstatt Barmbek an dieses Ereignis mit einer Fotoserie erinnern, die über einen digitalen Bilderrahmen im Schaufenster der Geschichtswerkstatt, präsentiert werden soll.

 

Das Angebot stellt eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Es dient der positiven Stadtteilentwicklung.

Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kultureller Aktivität.

 

Finanzierung:

Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 1.650,00 € angesetzt. Als Eigenmittel stehen 150,00 € zur Verfügung. Beantragt wird eine Finanzierung aus Stadtteilkulturmitteln in Höhe von 1.500,00 €.

 

Petitum/Beschluss

Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit

förderfähig.

 

Eine Zuwendung in Höhe von 1.500,00 €  im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung kann als angemessen befürwortet werden.

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

Antrag vom 19.04.2018