20-5142

Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkultur Antragsteller/in: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hamburg-Dulsberg Projekt: Sonntagsfrühstück mit Livemusik

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Antragssumme

 

                           1.600,00 €

Veranstaltungsdatum

 

         8 Termine in 2017

Zuwendungshistorie

2015

Sonntagsfrühstück mit Livemusik

1.600,00 €

2016

Sonntagsfrühstück mit Livemusik

1.600,00 €

2017

Sonntagsfrühstück mit Livemusik

1.600,00 €

 

Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Hamburg-Dulsberg möchte im Jahr 2018 erneut in Kooperation mit dem Nachbarschaftstreff Dulsberg ein monatlich stattfindendes Sonntagsfrühstück mit Livemusik anbieten. Hierfür sollen an 8 Terminen im Zeitraum vom 22. Januar bis November 2018 (Verzicht eines Angebotes innerhalb der Sommermonate) mit einem musikalisch vielfältigen Programm von 11 bis 13 Uhr ein kostengünstiges Frühstücksbuffet angeboten werden. Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil Dulsberg soll hierdurch Musik erlebbar gemacht und eine Möglichkeit zur Kommunikation untereinander geschaffen werden.

Der Eintritt pro Person beträgt 5,00 € regulär / 3,50 € ermäßigt.

Das Angebot stellt eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Es dient der positiven Stadtteilentwicklung.

Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kultureller Aktivität.


 

Finanzierung:

Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 2.800,00 € angesetzt. Durch die kalkulierten Einnahmen für das Buffet stehen 1.200,00 € zur Verfügung. Aus dem regulären Haushalt des Nachbarschaftstreffs Dulsberg, bei dem weitere Kürzungen zu erwarten sind, ist ein solches Projekt ansonsten nicht mehr finanzierbar. Beantragt wird eine Finanzierung aus Stadtteilkulturmitteln in Höhe von 1.600,00 € für die Künstlerhonorare.

 

Petitum/Beschluss

 

Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit

förderfähig.

 

Eine Zuwendung in Höhe von 1.600,00im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung wird als angemessen befürwortet.

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Antrag vom 01.11.2017