Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkultur Antragsteller/in: Bürgerhaus in Barmbek Projekt: Märchenveranstaltung im Rahmen der Woche des Gedenkens 2018 am 23.02.2018
Antragssumme
340,00 € |
Veranstaltungsdatum
23.02.2018 |
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Zuwendungshistorie
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Seit einigen Jahren führen das Bürgerhaus in Barmbek und die Barmbeker Initiative gegen Rechts Veranstaltungen zur Woche des Gedenkens, die der Bezirk Nord alljährlich im Zusammenhang mit der Befreiung von Ausschwitz am 27. Januar 1945, anregt, durch.
In diesem Jahr werden in Kooperation mit der Initiative zwei Veranstaltungen durchgeführt. Die erste Veranstaltung findet am 13.02.2017 statt. Es ist geplant, über die Aktivitäten im Stadtteil gegen das Thor Steiner Geschäft „Nordic Company“ zu informieren. Die Fa. Nordic Company vertreibt Kleidung der Marke „Thor Steinar“, die bei Rechtsextremen beliebt ist. Zum 31.01.2018 läuft der Mietvertrag aus und das Geschäft wird geschlossen.
Am 23.02.2018 wird es eine Abendveranstaltung mit der Erzählerin Angelika Rischer und dem Klarinettist Hans-Hugo Krönert geben. Die Veranstaltung trägt den Titel: „Irgendwann, irgendwo – zwischen dem alten Stetl Chelm und Jerusalem…“. Es werden Märchen und Geschichten der Juden aus verschiedenen Sammlungen zusammengetragen und die dazu passende Musik - ganz klassisch mit Klarinette und Bass gespielt.
Die Veranstaltung am 13.02.2018 wird aus eigenen Mitteln bestritten. Für den Erzählabend wird ein Eintrittspreis von 10,00 € und ermäßigt 8,00 € erhoben.
Das Angebot stellt eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Es dient der positiven Stadtteilentwicklung.
Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kultureller Aktivität.
Finanzierung:
Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 640,00 € angesetzt. Eigenmittel/Einnahmen stehen in Höhe von 300,00 € zur Verfügung. Beantragt wird eine Finanzierung aus Stadt-teilkulturmitteln in Höhe 340,00 €.
Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit
förderfähig.
Eine Zuwendung in Höhe von 340,00 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung wird als angemessen befürwortet.
Harald Rösler
Antrag vom 19.12.2017
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