Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkultur 2019 -Integrationsfonds II
Antragsteller/in: Bin e.V.
Projekt: Nouroz-Fest - Afghanisches Neujahrs-Fest
Antragssumme 9.500,00 € |
Veranstaltungsdatum 30.03.2019 |
Zuwendungshistorie
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Mit dem Nouroz-Fest wird in Afghanistan das Neue Jahr und der Frühling feierlich eingeläutet. Dieses von der UNESCO und den Vereinigten Nationen als Meisterwerk des mündlichen und immateriellen Erbes anerkannte Fest ist in Afghanistan, aber auch auf der Balkaninsel, im Kaukasus und im Nahen Osten verbreitet und das seit mehr als 3000 Jahren.
Bin e.V., ein gemeinnütziger Verein in Hamburg, der sich für die Belange in Hamburg lebender geflüchteter Menschen einsetzt, will dieses Fest nach Hamburg bringen, um afghanische, iranische, tadschikische Kultur erlebbar zu machen und zu teilen. Zwischen Lesungen, Tanz- und Filmvorführungen sowie Theater- Interventionen sollen Themen rund um das Land Afghanistan im Zentrum der Veranstaltung stehen. Ziel ist es, Land und Leute kennenzulernen, sich zu vernetzen und ein besseres Verständnis dieser zu schaffen. Der interkulturelle Austausch und die Vernetzung stehen also im Mittelpunkt der Aktion. Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt.
Das Nouroz-Fest lädt sowohl Familien als auch Alleinstehende jeden Alters ein, im Rahmen dieses kulturellen Events im Kulturhof Dulsberg „Brücken zu bauen“ und anstatt eines „Nebeneinanderherlebens“ durch soziale und kulturelle Teilhabe ein Zusammenleben zu erleben.
Finanzierung:
Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 10.000,00 Euro kalkuliert. Davon werden 5.000,00 Euro für Personal-/Honorarkosten (Gage für Musiker*Innen, Künstler*Innen, Autor*Innen, Projektkoordination, Sicherheit) beansprucht. Weitere Ausgaben (Miete, Technik, Öffentlichkeitsarbeit, Verpflegung) werden in Höhe von 5.000,00 Euro veranschlagt. Eigenmittel in Höhe von 500,00 Euro können in das Projekt einfließen.
Beantragt wird eine Zuwendung aus Projektmitteln Stadtteilkultur in Höhe von 9.500,00 Euro. Empfohlen wird eine Finanzierung aus Mitteln des Integrationsfonds II.
Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit
förderfähig.
Eine Zuwendung in Höhe von 9.500,00 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung wird als angemessen befürwortet.