20-6469

Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkultur 2019
Antragsteller/in: Kunstwerk e.V. - Eva Stüting
Projekt: Art Labore

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.01.2019
Sachverhalt

 

Antragssumme

                                    5.000,00 €

Veranstaltungsdatum

04.-14.04.2019

Zuwendungshistorie

2013

Young Star Festival

11.024,00 €

 

Mit Art Labore, einem interaktiven Künstler-Workshop-Programm für Schüler*Innen aus Hamburg Nord will Kunstwerk e.V. mithilfe künstlerischer Aktionen aus den Sparten Film, Fotografie, Bildende Kunst, Poetry Slam und Performance Prozesse, Praktiken und Methoden der interkulturellen Begegnung thematisieren. Ziel ist es, insbesondere bei Schüler*Innen im Alter zwischen 10 und 18 Jahren diverser kultureller Vorder- und Hintergründe ein Bewusstsein für das Gegenüber zu entwickeln, das auf Respekt und diskriminierungsfreiem Handeln basiert. Außerdem sollen Schüler*Innen und Lehrer*Innen in den Workshops, welche in den kooperierenden Schulen im Bezirk stattfinden, hinsichtlich Integration und Assimilation sensibilisiert werden. Schule als Seismograph der Gesellschaft soll aktiv als Verhandlungsraum demokratischer und anti-diskriminierender Positionen genutzt werden. Künstlerische Ansätze vermitteln Lehrer*Innen und Schüler*Innen den spielerischen Wechsel von Rollen und Perspektiven. In der Folge fungieren die Teilnehmer*Innen als Multiplikatoren in ihre Schule und damit in die Gesellschaft hinein. Art Labore präsentiert sich schließlich im Rahmen des KRASS Festival auf Kampnagel.

Die Durchführung des Projektes unterstützen acht Künstler*Innen sowie zwei Produktionsassistentinnen. 

 

 

Finanzierung:

Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 7.000,00 € veranschlagt. Diese verteilen sich mit 4.500,00 € auf Honorare sowie mit 2.500,00 € auf Sachkosten. Mit 2.000,00 € beteiligt sich Kampnagel an dem Projekt.

Beantragt wird eine Finanzierung aus Stadtteilkulturmitteln in Höhe von 5.000,00 €.

 

Petitum/Beschluss

Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit

förderfähig.

 

Eine Zuwendung in Höhe von 5.000,00 im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung wird als angemessen befürwortet.