Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkultur 2019
Antragsteller/in: Kleingartenverein "Stadion" e.V. 437
Projekt: Kinder- und Sommerfest 2019
Letzte Beratung: 29.01.2019 Ausschuss Bildung, Kultur und Sport Ö 7.7
Antragssumme 1.625,00 € |
Veranstaltungsdatum 17.08.2019
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Zuwendungshistorie
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Der Kleingartenverein „Stadion“ e.V. 437 möchte auch in 2019 wieder sein schon traditionelles Kinder- und Sommerfest im Haldenstieg feiern. Neben bewährten Attraktionen wie Hüpfburg, Rollrutsche, Goldwaschanlage uvm. sollen ein 4er Trapez-Trampolin , ein Bienen-Parcours inkl. Bienenhausbau sowie ein Kräutergartenerlebnis das Angebot für die Kinder bereichern. Für die Erwachsenen ist ein buntes Unterhaltungsprogramm vorgesehen, welches durch junge Musikgruppen aus dem Stadtteil, wie der Big-Band des Corvey-Gymnasiums, einem Chor sowie Theatergruppen unterstützt wird.
Das Angebot steht wieder kostenfrei für alle Kinder zur Verfügung. Das Fest richtet sich zudem an umliegende Vereine und die Bevölkerung aus dem Stadtteil Groß Borstel und Umgebung.
Daher werden mehr als 500 Gäste erwartet. Erstmals wird die Planung durch einen Festausschuss durchgeführt, welcher bereits ein Helfertreffen und einen Seniorenadventskaffee sehr erfolgreich veranstaltet hat.
Das Angebot stellt eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Es dient der positiven Stadtteilentwicklung.
Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kultureller Aktivität.
Finanzierung:
Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 5.475,00 € angesetzt. Eigenmitteln stehen in Höhe von 1.350,00 € zur Verfügung, durch Getränke- und Speisenverkauf werden zudem Einnahmen in Höhe von 2.500,00 € erwartet. Beantragt wird eine Finanzierung aus Stadtteilkulturmitteln in Höhe von 1.625,00 €.
Beschlussempfehlung:
Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit
förderfähig.
Eine Zuwendung in Höhe von 1.625,00 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung wird als angemessen befürwortet.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.