20-6812

Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkultur 2019
Antragsteller/in: Geschichtswerkstatt Barmbek e.V.
Projekt: Barmbek im Nationalsozialismus

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.04.2019
Sachverhalt

 

Antragssumme

                                    1.900,00 €

Veranstaltungsdatum

Oktober 2019 – März 2020

Zuwendungshistorie

2012

Barmbek im Wandel Teil 2

1.000,00 €

2014

Nachdruck einer Broschüre

2.380,00 €

2016

 

Publikation „Zwangsarbeit in Barmbek und Winterhude“

2.200,00 €

 

2017

Vorträge zum Thema „Barmbeker Geschichte und Geschichten“

1.100,00 €

2018

Vorträge zum Thema „Barmbeker Geschichte und Geschichten“

400,00 €

2018

Vor 75 Jahren – Erinnerung an die Operation Gomorrha

1.500,00 €

 

Die Geschichtswerkstatt Barmbek will zu den stadtteilbezogenen Untersuchungen zur Geschichte des Nationalsozialismus beitragen, indem eine Materialsammlung, bestehend aus Dokumenten, Fotos, Briefen, Gedichten, Textzitaten usw., aufgearbeitet wird, die zur schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit genutzt werden könnte.

 

 

 

Ergebnis soll die Erstellung einer Publikation zur Geschichte Barmbeks im Nationalsozialismus sein. Darüber hinaus sollen vorhandene Belege zum Themenkreis jüdisches Leben in Barmbek aufgearbeitet werden, so dass Interessierte in geeigneter Weise Einblicke in dieses Thema erhalten.

 

Das Angebot stellt eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Es dient der positiven Stadtteilentwicklung.

Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kultureller Aktivität.

 

Finanzierung:

Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 2.150,00 € angesetzt. Dem stehen Einnahmen aus Eigenleistungen  in Höhe von 250,00 € zur Verfügung. Beantragt wird eine Finanzierung aus Stadtteilkulturmitteln in Höhe von 1.900,00 €.

 

Petitum/Beschluss

Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit

förderfähig.

 

Eine Zuwendung in Höhe von 1.900,00 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung wird als angemessen befürwortet.