Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkultur 2019
Antragsteller/in: Dr. Raymund Pothmann, Kapelle 6 e.V. (in Gründung)
Projekt: Kulturkapelle 6 - 21 Veranstaltungen in 2019
Letzte Beratung: 19.02.2019 Ausschuss Bildung, Kultur und Sport Ö 7.14
Antragssumme 10.934,80 € |
Veranstaltungsdatum 22.02.-30.11.2019 |
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Zuwendungshistorie
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Das Projekt Kulturkapelle 6 auf dem Ohlsdorfer Friedhof ist seit März 2018 in der Öffentlichkeit gut angenommen worden. So will der derzeit in Gründung befindliche Verein Kapelle 6 e.V. (iG) mit unterschiedlichen Veranstaltungen das Zusammenleben im stark gewachsenen Stadtteil Klein Borstel beleben, transparenter machen und zentrale Lebensfragen diskutieren. Die im Jahr 2018 erfolgreich durchgeführte Veranstaltungsreihe, bestehend aus Ideenworkshops, Klezmer-Konzert, Veranstaltungen mit saisonalem und/oder regionalem Bezug, philosophischen Gesprächsrunden, Filmabenden, Lesungen, soll in 2019 fortgeführt werden. Auszugsweise füllen das Programm in 2019 Schüler- und Flötenkonzerte, Lesungen aus Krimi und Humoristischen Texten, philosophische Gesprächsrunden zu Themen wie Säkularisierung oder Populismus, einem Vortrag über Wildbienen uvm.
Als gemeinnütziger Verein sind Spenden erwünscht, die der Finanzierung des Projektes dienlich sind. Einnahmen aus Eintrittsgeldern sind nicht vorgesehen. Aufgrund der Vielseitigkeit des Programmangebotes sowie der Niedrigschwelligkeit kann eine Vielzahl von Teilnehmer*Innen und Besucher*Innen erreicht werden. So kamen in 2018 über 600 Personen zu den 16 Veranstaltungen.
Finanzierung:
Für das Projekt, bestehend aus 21 Veranstaltungen, werden Ausgaben in Höhe von 12.834,00 € angesetzt. Auf Personal-/Honorarkosten entfallen 6.204,80 €. Für Sachkosten werden anteilig an den Gesamtausgaben 6.629,20 € kalkuliert. Einnahmen aus Spenden werden in Höhe von 1.900,00 € veranschlagt. Beantragt wird eine Finanzierung aus Stadtteilkulturmitteln in Höhe von 10.934,80 €.
Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit
förderfähig.
Eine Zuwendung in Höhe von 10.934,80 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung wird als angemessen befürwortet.
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