Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkultur 2019
Antragsteller/in: Barmbeker Verein für Kultur und Arbeit e.V. - Zinnschmelze
Projekt: HörSpielWiese Barmbek 2019
Antragssumme 2.500,00 € |
Veranstaltungsdatum 17.+18.08.2019 |
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Zuwendungshistorie
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Wie schon in den Jahren 2012 bis 2015 und im Jahr 2017 will die Zinnschmelze auch in 2019 auf der Grünanlage am Langenfort in Barmbek die Wiese rund um das Wendebecken zum Sitzen, Liegen oder Wandeln, Lauschen, Picknicken aber vor allem zum Gemeinschaftserlebnis einladen.
An zwei Wochenendtagen im August dreht sich alles um das Hörspiel. Am Nachmittag sollen allen voran Kinder in den Genuss des Hörspiels kommen, am Spätnachmittag sollen Literaturvertonungen geboten werden, der Abend gehört den Kriminal- und Gruselgeschichten und jenen, die sich dafür begeistern. Nach den positiven Rückmeldungen der Gäste in den Vorjahren bestätigt sich die Beobachtung, dass das Hörspiel ein Medium ist, welches sich eines großen Interesses erfreut. Barmbek ist zudem ein Stadtteil, der im Bereich Kunst und Kultur blüht und gedeiht.
Da die HörSpielWiese nicht kommerziell ist, wird ein Eintrittsgeld nicht erhoben.
Dem Antrag vom 13.09.2018 folgt auf seine Ablehnung im BKS am 27.11.2018 eine Korrektur des Finanzierungsplanes (13.12.2018).
Finanzierung:
Für die Veranstaltung werden Ausgaben in Höhe von 7.173,46 € angesetzt. Hiervon werden 2.900,00 € für die Ausstattung (Bühne, Technik, Strom, Transporte) benötigt. Für Öffentlichkeitsarbeit wird ein Volumen in Höhe von 1.950,00 € kalkuliert. Die Programmkosten betragen 1.300,00 €. Für sonstige Kosten (z. B. Müllentsorgung, Sanitäter, Versicherung, Verbrauchsmittel) werden 1.023,46 € veranschlagt. Die Ausgaben können durch Einnahmen von Dritten (z. B. SAGA GWG, Buchdrucker, Verfügungsfonds uvm) in Höhe von 4.673,46 € zum Teil gedeckt werden. Beantragt wird eine Finanzierung aus Stadtteilkulturmitteln in Höhe von 2.500,00 €.
Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit
förderfähig.
Eine Zuwendung in Höhe von 2.500,00 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung wird als angemessen befürwortet.