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Anträge auf Tempo 30: Keine Gebühren für Gesundheitsschutz! Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz hat sich in seiner Sitzung am 04.10.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und GRÜNE-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung setzt sich bei den zuständigen Fachbehörden dafür ein, dass sämtliche Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Maßnahmen nach §45 Abs. 1 Nr. 3 StVO ohne jede Gebührenerhebung und zügig bearbeitet werden.

 

Begründung:

Seit Ende 2016 setzt sich der der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Hamburg mit seiner Kampagne „Läuft!“ besonders intensiv für lebenswertere Quartiere insbesondere durch eine Beschränkung der Fahrgeschwindigkeit auf Tempo 30 ein. Bislang haben im Rahmen der Kampagne bzw. dazu begleitend nach Angaben des ADFC fast 400 Menschen in Hamburg für ihren Wohnort sogenannte verkehrsbeschränkende Maßnahmen“ beantragt. Begründung für alle Anträge ist der Schutz der Gesundheit der jeweiligen Antragstellenden, die durch Lärm und Luftverschmutzung derzeit beeinträchtigt wird.

Nachdem über viele Monate keine Bearbeitung der Anträge erfolgte, werden nun Medienberichten zufolge mehr und mehr Informationsschreiben an die Antragstellenden verschickt, die für eine inhaltliche Bearbeitung des Anliegens Gebühren von bis zu 360 Euro je Antrag in Aussicht stellen. Die Antragstellenden werden aufgefordert, sich unter diesen Voraussetzungen dazu zu bekennen, den Antrag aufrechtzuerhalten.

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hält dieses Vorgehen für nicht akzeptabel und lehnt eine Gebührenerhebung in diesem Fall ausdrücklich ab. Der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger vor schädlichen Einflüssen gehört zu den ureigensten Aufgaben des Staates und damit auch der Kommunen. Wenn die Bevölkerung schon selbst aktiv werden muss, um ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit durchzusetzen, so sollte sie nicht auch noch dafür zahlen müssen. Das gilt insbesondere, als erwiesenermaßen an besonders hoch von Lärm und Abgasen belasteten Straßen weniger begüterte Menschen leben, für die eine derartige Gebühr unbezahlbar wäre. Gesundheitsschutz rein nach Kassenlage des Einzelnen kann aber kein Prinzip einer solidarischen Stadtgesellschaft sein.

Auch wenn die zuständige Innenbehörde das Recht hat, Gebühren zu erheben, so hat sie doch nicht die Pflicht, dies zu tun.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Behörde für Inneres und Sport hat hierzu die als Anlage beigefügte Stellungnahme abgegeben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar  Wiedemann

 

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