Anspruch von Bürger*innen auf Information Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion
Neben den Landesbehörden ist das Bezirksamt Hamburg-Nord maßgeblich für die Umsetzungverschiedenster öffentlicher Maßnahmen im Bezirk zuständig. Die Themen sind zahlreich: Straßenbau, Gewerbeentwicklung, Modernisierung von Spielplätzen und Renaturierung von Bächen,um nur einige zu nennen.
Oftmals sind die Maßnahmen während der Bauzeit vorübergehend mit deutlichen Einschränkungen für die Bürger*innen verbunden. Um für Verständnis für die Maßnahmen zu werben, Fragen zu beantworten und Beteiligung zu ermöglichen, werden die Bürger*innen auf vielfältige Weise informiert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Falls ja, wie entscheidet das Bezirksamt, wer Informationen erhält und wer nicht?
Falls nein, wie kann nach Ansicht des Bezirksamt sichergestellt werden, dass wichtige Multiplikator*innen immer rechtzeitig von Präsentationen wesentlicher Maßnahmen Kenntnis erhalten.
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