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Anhörung zur geplanten Flüchtlingsunterkunft Seelemannpark / Loogestraße hier: weitere Stellungnahmen und Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

E-Mail vom 16.02.2017, 11:04 Uhr

„der Bericht im Hamburger Abendblatt vom 16.02. erscheint als typisch Eppendorfer/Eimsbüttler "Problem" mit der entsprechenden Presse für Eppendorf/Eimsbüttel betreffenden Situationen und deren Vertretung durch eloquent agierende Bürger. Über andere Stadtteile wird längst nicht so oft und engagiert berichtet.

Worum geht es? Dass Eppendorf endlich seinen Anteil dazu beiträgt, dass Flüchlinge untergebracht werden. Und hier ist nur die Rede von 200 (!) Personen!!! Und seit mindestens einem Jahr ist das den verantwortlichen Stellen bekannt.

Nehmen wir das Beispiel Langenhorn: ohne Vorankündigung wurde nach "Polizeirecht" ein Teil des Kiwittsmoorparkes/Park&Ride Platzes okkupiert, Bäume gefällt und ca. 600 Menschen aus den unterschiedlichsten Nationen dort für unbestimmte Zeit einquartiert. Und das, obwohl in unmittelbarer Nachbarschaft bereits Einrichtungen bestehen. Ganz Langenhorn hat einen Löwenanteil der Flüchtlinge abbekommen mit allen strukturellen Problemen, die damit verbunden sind. Man schaue sich die Schulsituation und den Langenhorner Markt an. Zusätzlich wird in Langenhorn in jede sich auftuende Lücke verdichtet gebaut und jede Menge Bäume dafür gefällt. Auch Landschafts- und andere geschützte Gebiete sind vor der Baumania, insbesondere für Flüchtlinge, in Langenhorn und angrenzenden Gebieten wie Hummelbüttel usw. nicht sicher. Argumentiert wird u.a. mit verschiedenen Hamburger Bezirken. Sei es Eimsbüttel, Wandsbek oder Nord. Ab in den Norden! Spielt aber keine Rolle für den Bürger, der sich in einem Umkreis von 5 bis 10 km mit Zuzügen von Tausenden Flüchtlingen konfrontiert sieht. Und nebenan ist zwar ein anderes Bundesland, Schleswig-Holstein, aber Norderstedt hat ebenfalls weit über tausend Flüchtlinge, allerdings kleinteilig, untergebracht.

 

Und da kommt mal wieder Eppendorf und seine üblichen Bedenkenträger und wollen ein Stück "Gartendenkmal" retten. Ein echtes Luxuxproblem.

Wie eigennützig darf man sich eigentlich in verschiedenen Hamburger Stadtteilen gebärden? Und natürlich immer unter dem Deckmäntelchen der Besorgnis um kulturell Gewachsenes und die Einwohnerschaft. Was in anderen Stadtteilen, nicht nur in Langenhorn, passiert, wird abgehakt nach dem Motto "Heiliger St.Florian, verschon mein Haus, zünd ein anderes an!!!"

Und nach den Wahlen wirft man sich im Bewußtsein seiner Position in die Brust und sieht verächtlich auf die Menschen herab, die die Hauptlast der unkontrollierten Zuwanderung zu tragen haben und sich dann wohlmöglich nicht mehr anders zu helfen wissen, als entsprechende Parteien zu wählen, damit sie überhaupt gehört werden.

Deutschland hat ein generelles hausgemachtes Problem mit Gerechtigkeits- und Solidaritätsverlust und Ungleichverteilung von Lasten!!!“

 

E-Mail vom 16.02.2017, 11:50 Uhr

„... angenommen, die Unterkunft wird dort errichtet, wo z.Zt. der AWO Kindergarten interimsmäßig untergebracht ist, ist sicherlich eine Befristung in einem rückbaubaren Gebäude vorgesehen Für welchen Zeitraum sind Aufstellung und Nutzung geplant ?“

 

E-Mail vom 16.02.2017, 18:22 Uhr

„wie heute besprochen hier einige Fragen, die ich bitte in der Sitzung am Montag zu beantworten:

 

1. Wie schriftlich von Herrn Rösler zu lesen ist würde der Seelemannpark nur für drei Jahre für Unterkunftszwecke genutzt werden.

- Welchen Sinn würde es unter dem Gesichtspunkt der angestrebten Integration der Flüchtlinge in die Umgebung machen, eine Fläche zu nehmen, von der die Flüchtlinge schon nach relativ kurzer Zeit wieder ausziehen müssten – und dann wahrscheinlich in eine neue Umgebung?

- Und welchen Sinn würde es unter dem Gesichtspunkt eines möglichst effektiven Mitteleinsatzes machen, eine Fläche zu nehmen, für die nach Erstellung und Rückbau so wenig Zeit zur effektiven Nutzung bleibt?

 

2. In der Diskussion wurden weitere Eppendorfer Alternativen genannt, die Politik und Verwaltung anscheinend aber nicht ernsthaft verfolgen wollen.

- Warum wurde z.B. die ungenutzte Fläche am Rande des Eppendorfer Gymnasiums/Hegestr. mit dem Verweis auf eine anscheinend nicht bekannte Grundsatzentscheidung abgewiesen?

- Wie sieht sie denn konkret aus? Und ist sie inhaltlich hier überhaupt relevant, für eine ungenutzte Fläche am Rand eines Schulgeländes?

- Und grundsätzlich hierzu: Warum wird seitens der Bezirksverwaltung beständig eine Vorfestlegung auf den Seelemannpark kommuniziert? Aber kein ernsthaftes Interesse an alternativen Standorten für die zweifellos wichtige Frage der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Eppendorf signalisiert?“

 

Schreiben per E-Mail vom 17.02.2017, 9:03 Uhr

Vom Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla)

„Der Seelemannpark an der Heilwigstraße ist ein wichtiges Stück Hamburger Garten-kunstgeschichte: Einst gehörte er zum Besitz der Familie Seelemann, die hier ein gastfreundliches Landhaus besaß. Die Stadt erwarb das Grundstück zwischen Johan-niskirche und Alster, um den Garten für die Öffentlichkeit zu erhalten. Um 1925 gestal-tete Hamburgs erster Gartendirektor Otto Linne das Areal zu einem Reformpark mit zentraler Wiesenfläche und kleinem Kinderspielplatz um. In dieser Gestalt besteht der heute denkmalgeschützte Park im Wesentlichen bis heute. Von vielen Eppendorfern wird der Seelemannpark als Erholungsraum genutzt.

Dieses Idyll ist nun bedroht, seit der Bezirk Hamburg-Nord plant, den Park für mehrere Jahre mit einer Folgeunterkunft für Flüchtlinge zu bebauen. Eine Konzeptstudie sieht dreistöckige Gebäude vor, die etwa ein Drittel der Fläche des Parks einnehmen. In der Folge würde der Park nicht nur seine Denkmalwürdigkeit verlieren – so sieht es die Mehrheit der Experten –, sondern er wäre auch in seinem langfristigen Bestand als öffentliche Grünfläche bedroht.

Es ist fraglich und bis heute nicht vollständig transparent gemacht, nach welchen Kri-terien der Seelemannpark in Eppendorf als Standort für Folgeunterkünfte ausgewählt wurde. Zufluchts- und Integrationsorte, die unsere Stadt so dringend benötigt. Diese sollten aber nicht zur Existenzbedrohung einer denkmalgeschützten Parkanlage und einem besonders für die älteren Menschen so wichtigen wohnungsnahen Erholungs-raum führen. Hier würde eine öffentliche Parkanlage baulich in Anspruch genommen werden, an die gemäß Freiraumbedarfsanalyse 2012 Quartiere mit mittlerem bis ho-hem Freiraumdefizit angrenzen. Gerade in diesen ohnehin hoch verdichteten Lebens-räumen unserer Stadt besteht ein prioritärer Handlungsdruck für die Verbesserung der Freiraumversorgung und sollte einer weiteren Verknappung qualitativ hochwertiger Grünflächen entschieden entgegengetreten werden.

Wir appellieren daher an die Bezirksversammlung: Erhalten Sie den Seelemannpark unverändert und vollständig als öffentliche Parkanlage und Gartendenkmal!“

 

Schreiben per E-Mail vom 17.02.2017, 10:30 Uhr

Appell diverser Unterstützer

„anliegend erhalten Sie einen Appell zum Erhalt des Seelemannparks, der von folgenden Vereinen bzw. Gremien getragen wird:

 

- Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur (DGGL) e.V.,  Arbeitskreis historische Gärten

- Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur (DGGL), Landesverband Hamburg/Schleswig-Holstein e.V.

- Fritz-Schumacher-Gesellschaft e. V.

- Gesellschaft zur Förderung der Gartenkultur e.V. (Gartengesellschaft)

- Hamburg - Grüne Metropole am Wasser e.V.

- Hamburger Denkmalrat

- Verein Freunde der Denkmalpflege e.V. (Denkmalverein)

 

Wir bitten Sie um Verteilung und Diskussion in Ihren Fraktionen. Bitte setzen Sie sich für den vollständigen Erhalt dieser geschützten Parkanlage ein, die sonst (auch durch diese vermeintlich nur temporäre Nutzung) schwere Schäden erleiden und voraussichtlich ihre Denkmalwürdigkeit verlieren würde.

Bitte berücksichtigen Sie dabei auch, dass hier ein Präzedenzfall für den zukünftigen Umgang mit Hamburgs denkmalgeschützten Parks geschaffen werden könnte.“

 

E-Mail vom 17.02.2017, 11:14 Uhr

„Warum wird nicht der Standort Loogestraße prioritär verfolgt? Die derzeit dort temporär untergebrachte Kita zeigt ja gerade, dass zeitnah eine Bebauung mit Unterkünften machbar ist. Anschlüsse für Strom, Gas, Wasser etc. liegen bereits.

Der Seelemannpark ist wegen des abschüssigen Geländes ungleich schwieriger zu bebauen.“

 

E-Mail vom 17.02.2017, 14:20 Uhr

„In der Loogestraße hatten wir damals auch Einrichtungen für Kosovo-Flüchtlinge, - ohne Probleme! Aber wir hören ständig von bereitgestellten und für Jahre im voraus gebuchte Flüchtlingseinrichtungen die leer stehen, so daß es eigentlich keinen Grund gibt, noch weitere Unterkünfte zu erstellen,- erst recht nicht in Parkanlagen -, bevor nicht alle zur Verfügung stehenden Einrichtungen belegt sind, - egal in welchem Bezirk!!  Z.B. ist am Rugenbarg eine große Halle (mit Wintergarten!) wieder frei, wo man leicht Unterkünfte schaffen könnte.“

 

E-Mail vom 18.02.2017, 18:19 Uhr

„Gut, die Flüchtlinge müssen untergebracht werden. Aber darf man deshalb ein Stück Geschichte der Stadt – welches die Kirche mit dem Seelmannpark zweifellos ist – zerstören? Die Akzeptanz von Flüchtlingen fördert ein solches Vorhaben mit Sicherheit nicht. Es wäre ein Armutszeugnis für die Organisatoren, wenn ihnen keine andere Lösung einfällt, als das Parkdenkmal zu zerstören.“

 

E-Mail vom 19.02.2017, 15:22 Uhr

„Ausgangslage: In Eppendorf sollen ca. 80 Plätze in einer Folgeeinrichtung für 5 Jahre im denkmalgeschützten Seelemannpark entstehen, es sei denn, es werden alternative Flächen benannt. Die Zielvorgabe ist die Schaffung von ca. 80 Plätzen in Eppendorf, nicht aber ein ganz bestimmter Park.

 

Das autorisierte Antwortschreiben des ZKF (…) führt entsprechend aus, dass nach erster Ablehnung durch das ZKF nun doch der Standort Loogestraße alternativ geprüft wird. Dem Bürgermeister liegt diese Position zur Befriedigung der Lage bereits vor.

Es ist durchaus nicht so, dass die große Mehrheit der Eppendorfer die Umnutzung des Seelemannparktes befürwortet. Es ist allerdings so, dass die Mitstreiter für die Erhaltung des Seelemannparkes bisher von der Sammlung von Unterschriften abgesehen haben, weil solche Unterschriftensammlungen zu weiterer unnötiger Polarisierung in der Bevölkerung führen und diese Unterschriften auch missverstanden bzw. missinterpretiert (fälschlich als gegen Flüchtlinge generell gerichtet) werden können.

 

Auf einer Versammlung im Eppendorfer Bürgerverein wurde der Standort Loogestraße einmütig befürwortet. Dieser Standort ist auch wesentlich wirtschaftlicher herzurichten und kann durchaus auf bis zu 15 Jahre ausgerichtet werden, während der Seelemannpark nur fünf Jahre genutzt werden kann.

 

Der Standort Loogestraße hat den besonderen Vorteil, dass sich damit alle Bürgerinnen und Bürger einverstanden erklären können und die Aufnahme von Flüchtlingen entsprechend nicht mit unnötigen Nebenschauplätze belastet wird. Es muss nicht sein, Bürgerinnen und Bürger zu frustrieren, wenn dieses nicht unabweislich erforderlich ist.

 

Es steht der Bezirksversammlung gut an, Lösungen zu suchen oder zu akzeptieren, die ortskundige Bürgerinnen und Bürger vorschlagen. Die Einbeziehung der Wohnbevölkerung ist ein hohes Gut, es kann nicht sein, dass nur alle vier oder fünf Jahre eine Votum eingeholt wird. Auch die Forderung der Flüchtlingsinitiative auf die Einrichtung von 80 Plätzen wird mit der Loogestraße erfüllt. Wenn diese Initiative die jeweils vorgeschlagenen alternativen Plätze dann zusätzlich fordert, muss man diesem Anliegen nicht nachkommen.

Es ist die vornehmste Pflicht der Politik, die Interessen der Bürger zu berücksichtigen und nach einvernehmlichen konfliktfreien Lösungen zu suchen.

 

Natürlich wäre es wünschenswert, weitere Standorte in Eppendorf zu entwickeln. Hier gibt es diverse Schwierigkeiten:

1. Die Politik hat sich festgelegt, nur (oder vor allem) öffentlichen Grund zu nutzen.

2. Es ist bisher nicht beabsichtigt, private Grundeigentümer einzubeziehen.

3. Nicht in jedem Stadtteil können alle sinnvollen Einrichtungen vorgehalten werden. Insofern relativiert sich der Anspruch, Flüchtlinge gleichmäßig über Hamburg zu verteilen. Es hat auch nicht jeder Stadtteil ein Schwimmbad, Sportplätze usw. Von Einrichtungen wie eine Musikhalle oder ähnlichem ganz zu schweigen. Der Vergleichbarkeit von Stadtteilen sind Grenzen gesetzt.

4. Es ist vorgesehen, dass anerkannte Flüchtlinge anschließend die Folgeunterkünfte verlassen und sich im Stadtteil eine Wohnung suchen. Da aber jetzt schon wegen stark angestiegener Mieten eine Reihe von Eppendorfer Bürgern die Stadtteil verlassen müssen, ist es leider völlig abwegig anzunehmen, dass die Flüchtlingen jemals in Eppendorf eine Wohnung erhalten können.

5. Es wird zwar viel in Eppendorf gebaut, aber leider hat die Politik nicht ausreichend vorgesehen und wohl auch nicht vorsehen können, dass bezahlbarer Wohnraum - statt teurer Eigentumswohnungen- in Eppendorf entstehen. Man wird den Flüchtlingen reinen Wein einschenken müssen, dass sie künftig in einem ganz anderen Stadtteil werden wohnen müssen und jedenfalls keine Integrationschance in Eppendorf haben.

6. Bisher ist noch nicht erwogen worden, auf dem Klageweg vorzugehen, wenn statt der Loogestraße der Seelemannpark zur Umnutzung vorgesehen werden sollte. Es ist 1. zu bedenken, dass die Umnutzung eines denkmalgeschützten Parkes vor Gericht eine größere Hürde für das Bezirksamt darstellen könnte. 2. Könnten die Kläger schriftlich nachweisen, dass die Geschäftsgrundlage war, dass auf den Seelemannpark nur dann zugegriffen wird, wenn der Standort Loogestraße endgültig verworfen wird. Dies ist nun nicht mehr der Fall.  Der Standort Loogestraße ist als Alternative von der Politik anerkannt. (Die Loogestraße zusätzlich zu erwägen, ist nachweislich nachgeschoben und nicht von ausreichender Seriosität unterfüttert, wie notfalls vor Gericht mit Unterlagen und Fakten erläutert werden kann.)“

 

E-Mail vom 19.02.2017, 22:47 Uhr

„anbei diverse Fragen, die ich gerne auf morgiger Sitzung bzgl. Seelemannpark / Loogestraße vom Denkmalamt beantwortet wüsste:

 

• Das Amt für Denkmalschutz möge bitte die Abwägungspflicht gemäß § 9 DSchG erläutern

• Das Amt für Denkmalschutz möge bitte die Gründe erläutern auf Basis welcher planerischen Vorstudie (bzgl. Flüchtlingsunterkünften im Seelemannpark) eine spätere Genehmigung von Herrn Kellner (Leiter Denkmalschutz) im Rahmen der Abwägungspflicht gemäß § 9 DSchG unter Zurückstellung denkmalfachlicher Bedenken in Aussicht gestellt wurden und ob sich hier inzwischen etwas geändert hat, da es ja andere Flächen wie z.B. Loogestraße gibt.

• Das Amt für Denkmalschutz möge alle Nebenbestimmungen exakt definieren unter welchen Bedingungen die endgültige Genehmigung zur Bebauung des Seelemannpark möglicherweise erteilt würde wie z.B.:

a. Definition von „nur eine relativ kleine Fläche mit Unterkünften in einer temporären Konstruktionsweise“ --> bitte m2 der zu bebauenden maximalen Fläche (der FREIEN Grün- und Erholungsfläche) nennen und auf einem Plan zeigen.

b. Mögliche Dauer der Nutzung im Fall, dass die Flüchtlingsunterkünfte dort aufgestellt werden dürften inkl. Bau- und Rückbau.

c. Was passiert, falls sich der Bezirk nicht an die Absprachen (Baulich und Zeitlich) gehalten wird.

d. Etc.“

 

E-Mail vom 19.02.2017, 22:51 Uhr

„anbei diverse Fragen, die ich gerne auf morgiger Sitzung bzgl. Seelemannpark / Loogestraße von entsprechenden Instanzen beantwortet wüsste:

 

• Die Stadt/Verwaltung/Behörde möge die besonderen Gründe transparent machen, warum das Abwägungsgebot nach §9 HHDschG bei übergeordneten öffentlichen Interessen im Seelemannpark greifen soll.

• Die zuständige Behörde möge bitte anhand eines Planes erläutern, wie die Bebauung der Unterkünfte inkl. Zaun aussehen soll (falls es dazu kommen sollte) und welcher Platz von der FREIEN nutzbaren Fläche hierfür benötigt wird (in m2).

• Die zuständige Behörde möge bitte anhand eines Planes erläutern welche FREIE Grün- und Erholungsfläche (exkl. Spielplatz) nach der eventuellen Bebauung für Flüchtlinge und Anwohner übrig bleiben würde (in m2).

• Die zuständige Behörde möge die Gesamtkosten der beiden möglichen Standorte (Seelmannpark und Loogestraße) für Flüchtlingsunterkünfte gegenüberstellen wie z.B. Erschließungskosten (für Wasser & Abwasser, Strom, etc.) und sonstige nötige Arbeiten (Begradigungen von Flächen zur Errichtung der Unterkünfte, Rückbau, etc.) und diese im Detail benennen.

• Auch möge die Behörde im Fall Seelmannpark erläutern, wie die Erschließung (von Wasser & Abwasser, Strom, etc.) geplant ist (überirdisch oder unterirdisch).“

 

E-Mail vom 19.02.2017, 22:57 Uhr

„In Vorbereitung zur Anhörung der Sitzung des Regionalausschusses am 20.2.2017 möchten wir gerne folgende Fragen schriftlich einreichen und um Beantwortung während der Sitzung bitten:

 

1. In welchem Gremium wird die endgültige Entscheidung über die Standortvergabe in Eppendorf entschieden?

 

2. Was sind die kaufmännischen Parameter der Entscheidungsgrundlage:

2.1 Wie hoch ist das Gesamtbudget für Hamburg bzw. den Bezirk Hamburg-Nord?

2.2 Was kostet ein Flüchtlingsplatz im Seelemannpark und was im Loogestieg? (Baukosten, laufende Kosten und Rückbaukosten)

2.3. Wie hoch wären die Investitionskosten auf dem Grundstück von Aufzüge Schmitt (Osterfeldstraße), folglich wie hoch wären die Kosten für jeden einzelnen der möglichen 170 Plätze gewesen?

 

Hintergrund dieser Frage ist, wieso ein mögliches Grundstück wie das von Aufzüge Schmitt mit der Begründung abgelehnt wurde, dass ein ungünstiger Grundriss vorliegen würde und die Kosten zu hoch seien. Für den Seelemannpark konnten uns bisher noch keine Kosten für den Bau und den Rückbau genannt werden, aber dieser Standort wird stark favorisiert, scheinbar unabhängig davon, wie hoch die Kosten sind. Dabei könnte der Standort bei Aufzüge Schmitt nicht nur für 5 Jahre als Flüchtlingsunterkunft dienen, sondern noch weit darüber hinaus den dringend benötigten Wohnraum schaffen. Unter diesen Gesichtspunkten sollte der Standort Aufzüge Schmitt erneut in die Auswahl gezogen werden, da hier evtl. Steuergelder wirtschaftlicher und nachhaltiger eingesetzt werden könnten. Zudem liessen sich statt der 88 Plätze im Seelemannpark 170 Plätze für Flüchtlinge schaffen ohne dabei einen Park zu opfern.

 

3. Dauer/ Folgenutzung:

3.1. Gibt es bei den einzelnen Standorten absehbar befristete Nutzungsdauern?

3.2 Gibt es bei den unterschiedlichen Standortalternativen nach dem Ende der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft Folgenutzungsmöglichkeiten?

3.3. Was sind die Rückbauverpflichtungen und die daraus resultierenden Folgekosten der jeweiligen Standorte?

 

4. Frage an das Denkmalschutzamt:

Das Denkmalschutzamt hat die Nutzung des Seelemannparks für Flüchtlingsunterkünfte unter der Bedingung genehmigt, dass nur 30 Prozent der Gesamtfläche des Parks für die Unterkünfte genutzt werden und die Nutzungsdauer 5 Jahre nicht überschreitet.

 

Bereits in den letzten Sitzungen des Regionalausschusses wurde von Herrn Oelrichs erwähnt, dass nicht 30 Prozent, sondern 50-60 Prozent des Parks für die Unterkünfte verwendet werden würden. Außerdem wurde von einer Nutzungsdauer von 10-15 Jahren gesprochen.

 

Ist das Denkmalschutzamt über die verlängerte Nutzungdauer und die vergrößerte genutzte Fläche für den Seelemannpark in Kenntnis gesetzt worden bzw. haben Sie auch dafür bereits eine Genehmigung erteilt?

 

Die Vorgabe bei Finding Places war eine Nutzungsdauer von 3-5 Jahren.

 

4.1. Fällt eine Fläche, die seinen Denkmalschutz durch eine vorübergehende Alternativnutzung verliert, wieder automatisch in den Denkmalschutz zurück?

4.2. Wenn ja, wo wird das schriftlich fixiert?

4.3. Wenn nein, könnte diese Fläche nach Nutzung als Flüchtlingsunterkunft von der Stadt veräußert werden?

 

5. Auf der Präsentation der Ergebnisse von Finding Places wurde von Herrn Scholz immer wieder betont, dass für ihn die Nutzung von Parks für Flüchtlingsunterkünfte ein Tabu darstellt. Der Tabu-Bruch wird jedoch vom ihm, dem ZKF und dem Bezirksamt immer wieder nur deshalb legitimiert, weil ja "unser Nachbar" selbst die Fläche als möglichen Standort auf dem Workshop vorgeschlagen hätte und man nur deswegen diesen auch in Betracht zieht.

 

Wieso reichen Ihnen für einen Tabu-Bruch eine Teilnehmerzahl von 11,7 Personen aus, die durchschnittlich an den 34 Workshops teilgenommen haben? (400 Gesamtteilnehmer an 34 Workshops, d.h. durchschnittlich 11,7 Teilnehmer /Workshop). Das ist weder eine repräsentative Anzahl noch eine demokratische Abstimmung.

 

Auf der Suche nach möglichen Standorten in den Workshops von Finding Places waren in dem genutzten System aber nur die öffentlichen Grundstücke bzw. öffentliche Flächen hinterlegt, jedoch keine privaten bzw. zum Verkauf stehende Flächen. Damit standen den Workshop-Teilnehmern nur eine begrenzte Information zu Verfügung und ihre Auswahl an möglichen Flächen war stark eingeschränkt.

 

Ebenso sollten die Teilnehmer während des Workshops Standorte identifizieren, die sofort zugänglich und nutzbar sind und eben nicht erst in 2-5 Jahren. Zu den sofort nutzbaren Flächen fielen aber zu über 90 Prozent Grünflächen und Parks, da diese der Stadt gehören und sofort bebaut werden könnten.

Von daher ist es doch nicht weiter verwunderlich, dass "unser Nachbar" einen Park als möglichen Standort identifiziert hat, denn es standen ihm ja nur Parks und Grünflächen zur Verfügung und eben keine weiteren Alternativen.

 

Ein weiteres Informationsdefizit zeigt sich darin, dass z.B. die Fläche Loogestraße nicht im Finding-Places-System als Option zur Verfügung stand. Nach zähem Ringen der Eppendorfer wird nun diese Fläche für eine Anzahl von 80-100 Flüchtlingen in Betracht gezogen.

 

Bei all den aufgezeigten Defiziten, die das Pilot-Projekt Finding Places mit sich bringt, können die Ergebnisse daraus nur als Wegweiser verstanden werden. In keinem Fall sollten sie die einzige Entscheidungsgrundlage darstellen, mit der man einen Tabu-Bruch rechtfertigt und einen denkmalgeschützten Park zweckentfremdet. Denn es gibt wirtschaftlich tragbare Alternativen in diesem Stadtviertel, die anstelle des Seelemannparks genutzt werden können und ausreichend Platz für die Flüchtlinge bieten.“

 

E-Mail vom 20.02.2017, 0:11 Uhr

„Wir, und unsere Freunde+Bekannten und viele weitere Gesprächspartner sind für den unbedingten Erhalt des Seelmannpark. Er ist ein alter historischer Eppendorfer Park, zumal Denkmalgeschützt,ein Stück Alt-Eppendorfer Geschichte,und wird zum Spielen und zur Erholung genutzt.

 

Für den Erhalt sind natürlich ebenso Alle Anlieger,Anwohner,  FDP HH-Nord, Denkmalverein Hamburg, Kulturverbände, Deutsche Gesellschaft für Landschaftskultur, Fritz Schumacher Gesellschaft und Gesellschaft zur Förderung der Gartenkultur: Retten Sie Eppendorfs grüne Seele und Erhalten Sie den Seelmannpark. Die Grünen und ebenso die CDU sehen diesen Vorgang ebenfalls mit Skepsis ! (Anwohner die dieses erhalten wollen sind als Heuchler+ Kaschmir-Vorurteils-Träger beleidigt worden; sehr demokratisch ! )

 

Im Falle eines FlüchtlingCamps würde unweigerlich dieser beliebte Anlieger+Erholungspark für alte Menschen und Familien mit  Kindern und den Bürgern die im harten Arbeitsprozess stehen um Steuern+ überteuerte Mieten,hier,bezahlen zu können verloren gehen,auch bei Teilbebauung !  Der Restpark würde selbstverständlich als dazugehöriger „Vorgarten“ vereinnahmt werden und den Kinderspielplatz könnte man vergessen. Die temporäre Nutzung, von 1/2 Jahrzehnt, laut Kulturbehörde ,bei einer Denkmalgeschützten Anlage ist nicht akzeptabel und überschreitet Gesetzte und Richtlinien. Eine Rückbebauung würde bei der jetzigen Lage in den Sternen stehen. Bereits jetzt wurde ein Baum beim Kinderspielplatz abgeholzt ? Warum bitte das ?

 

Die Politik hat nun die Verantwortung durch Pseudobeteiligung von "Finding Places" an die Bürger deligiert: Mit dem Ergebnis: von 250 000 ! Flurstücken sind gerade mal eine Auswahl von 6 Plätzen erbracht ! Ausgerechnet dieser kleinste Mini-Park soll es nun sein und wird von der Initiative-FlüchtlingsCamp für den Seelemannpark, fleißig beworben um ihre kuriose Idee: für ein „buntes“ Eppendorf durchzusetzen. Deutschland und Hamburg haben bislang sehr viel für Flüchtlinge getan, aber irgendwann reicht es,wenn auch noch die Lebensqualität der Bürger und Steuerzahler weiterhin beschnitten wird.

Alternativvorschlag: z.B. Wiesen am Jahnring im Außenbereich des Stadtparks, Höhe Überseering oder andere Wiesen im Außenbereich des Stadtpark oder leerstehende Gebäude in der City Nord nutzen.“

 

E-Mail vom 20.02.2017, 10:34 Uhr

„zur heutigen Anhörung der Bezirksversammlung ( 20.02.2017) zum Thema Seelemannpark hätte ich folgende Frage:

Als Bewohnerin des Hauses Heilwigstrasse 123 erlebe ich, wie seit Jahren das Haus der Alster "entgegenwandert". Der Boden besteht hier aus den verschiedensten Schichten und lebt. Diese Grundvoraussetzung und die extrem marode Kaimauer zu Alster lassen mich befürchten, dass eine Bebauung des Seelemannparks aus bodentechnisch Gründen sehr schwierig und kostenintensiv wäre. Gibt es bereits ein Bodengutachten und wenn ja, wie ist das Ergebnis?“

 

E-Mail vom 20.02.2017, 11:43 Uhr

„als ehemaliges, langjähriges Mitglied des Denkmalrats der Kulturbehörde schließe ich mich dem Protest der Fachöffentlichkeit gegen die Inanspruchnahme des Seelemannparks für Flüchtlingsunterkünfte an.

Es handelt sich (bekanntermaßen) nicht nur um ein gesetzlich geschütztes Gartendenkmal, sondern um eine landschaftlich und stadträumlich besonders exponierte und sensible Situation am Alsterlauf und im Umfeld von St.Johannis. Eine, wenn auch „nur“ temporär gedachte Bebauung, würde dieser Situation sowohl materiell als auch ideell großen Schaden zufügen.

Im Körber-Forum wird heute abend die Frage „Was ist uns unser kulturelles Erbe wert?“ diskutiert. Wie wird diese Frage zum gleichen Zeitpunkt und im Zusammenhang mit dem Seelemannpark von Ihrem Ausschuss beantwortet?“

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

Schreiben des bdla (nichtöffentlich)

Schreiben (Appell) diverser Unterstützer