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Anhörung zur geplanten Flüchtlingsunterkunft Seelemannpark / Loogestraße hier: Stellungnahmen zur Einladung von Referenten

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

1. Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat folgendes mitgeteilt:

„Bezugnehmend auf Ihre angekündigte Referentenanfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Planungen keine Erstaufnahmeeinrichtung betreffen, sondern eine Folgeunterbringung, welche in der Zuständigkeit der BASFI liegt. Herr Sprandel als Leiter des ZKF wird nach unserer Kenntnis den Termin wahrnehmen. Eine Vertretung der BIS unter dem Aspekt der Unterbringung erscheint somit nicht erforderlich.

 

2. Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt wie folgt Stellung:

„Von der BUE wird zur Anhörung der BV Hamburg-Nord keine Expertenentsendung erfolgen, da die abschließende Standortentscheidung durch den Bezirk erfolgte. Die BUE ist diesem Vorschlag im Wissen um den Wert der Flächen – auch als Teil der Landschaftsachse Alster – aus folgenden Gründen gefolgt:

 

Die Nutzung ist befristet auf maximal fünf Jahre.

Es soll ausschließlich die vorhandene Freifläche genutzt werden.

Der Kinderspielplatz bleibt nach Auskunft des zuständigen Fachamts Management des öffentlichen Raums des Bezirksamts Hamburg-Nord (N/MR) unberührt und weiterhin nutzbar.

Dies ist der erste und absehbar einzige Standort in Eppendorf – im Sinne einer möglichst gleichmäßigen Verteilung hat dies zur Entscheidung beigetragen.

Nach Auskunft des Bezirksamts ist die Nutzungsfrequenz des Parks eher niedrig. Ein Ausweichen der Nutzung auf andere Flächen in Eppendorf (wie z.B. Meenkwiese) wäre aufgrund der dort stärkeren Erholungsnutzung schlechter.“

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Tom Oelrichs

 

Anhänge

 

Keine