Angepasste Geschwindigkeit für sichere Querungen am Stadtteilknoten Alsterdorfer Straße
Letzte Beratung: 23.02.2026 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.4
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Zusammenfassung in Einfacher Sprache: Worum geht es? Warum ist das wichtig? |
Im Zuge der Attraktivierung und sicheren Gestaltung des Fußverkehrs kommt der sicheren Querbarkeit von Hauptverkehrsstraßen eine Schlüsselrolle zu. In der Alsterdorfer Straße bestehen im Bereich der Einmündung Heubergredder zwei Fußgängerüberwege (FGÜ/Zebrastreifen), die regelmäßig von Fußgänger*innen genutzt werden. Gerade an solchen Stellen ist die tatsächliche Annäherungsgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs ein maßgeblicher Faktor dafür, ob der Vorrang des Fußverkehrs zuverlässig erkannt und gewährt wird.
Der Kreuzungsbereich weist einen ausgeprägt hohen Fußverkehrsanteil auf: Im direkten Umfeld befinden sich ein U-Bahnhof, mehrere Buslinien, eine Kirche, eine Kita sowie ein dichtes Angebot an Gastronomie (u. a. Restaurants und eine Eisdiele) und mehrere Einzelhandelsbetriebe. Dadurch entstehen über den gesamten Tagesverlauf hinweg wiederkehrende, teils gebündelte Querungsströme – einschließlich schutzbedürftiger Gruppen (insbesondere Kinder).
Die Straßenverkehrsbehörde verfügt im Rahmen der StVO/VwV-StVO über Ermessensspielräume, um Verkehrssicherheit und den Umweltverbund zu stärken. Für Hamburg wird dies in den einschlägigen Richtlinien zusätzlich konkretisiert. Die aktuellen HRVV FGÜ stellen ausdrücklich klar, dass innerhalb geschlossener Ortschaften im unmittelbaren Bereich von FGÜ eine Beschränkung auf Tempo 30 km/h angeordnet werden kann. Die Richtlinien nennen Fälle, in denen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im unmittelbaren Bereich eines FGÜ besonders naheliegt. Das ist zum einen dann der Fall, wenn die erforderlichen Sichtweiten für einen FGÜ bei 50 km/h nicht zuverlässig gegeben sind. Zum anderen kommt Tempo 30 in Betracht, wenn Fahrzeugführende bei der Annäherung an den FGÜ regelmäßig nicht ausreichend abbremsen. Entscheidend ist, dass querungswillige Fußgänger*innen ihren Vorrang klar erkennbar eingeräumt bekommen. Letztgenannter Punkt ist an dieser Stelle relevant, weil Fahrzeugführende in Richtung Traute-Lafrenz-Straße den dortigen Lichtsignalanlagen-Knoten bereits im Annäherungsbereich wahrnehmen können und bei Grünlicht erfahrungsgemäß eher dazu neigen, die Geschwindigkeit in der Zufahrt auf die FGÜ noch zu erhöhen, statt sie zu reduzieren. Eine schlechte Sicht auf die FGÜ infolge seitlich parkender Autos erhöht hier die Gefahr zusätzlich erheblich.
Die genannten, hinreichenden Anordnungsgründe können somit in diesem Bereich als erfüllt angesehen werden. Die Querungssicherheit hängt hier in besonderem Maße von einer verlässlich niedrigen Annäherungsgeschwindigkeit ab. Eine Anordnung von Tempo 30 im unmittelbaren FGÜ-Bereich ist daher eine verhältnismäßige, schnell wirksame Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Stärkung des Fußverkehrs.
Wichtig ist: Die Maßnahme ist nicht aufschiebbar bis zu einer etwaigen späteren Umgestaltung im Rahmen der Fußverkehrsstrategie Alsterdorf. Der Vollzug straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen dient gerade dazu, erkannte Sicherheitsdefizite kurzfristig zu adressieren.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Nord beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde für den Bereich der zwei Fußgängerüberwege an der Alsterdorfer Straße im Kreuzungsbereich Heubergredder eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h im unmittelbaren Annäherungs- und Querungsbereich zu erwirken.
Für die Volt-Fraktion: Antje Nettelbeck, Dr. Jörg Bormann
(Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)
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