Angaben zu den äußeren Grenzen von Tempo-30-Strecken im Umfeld von Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Pflegeheimen Anfrage gem. § 27 BezVG
Die Novelle der Straßenverkehrs‑Ordnung (StVO) hat die Anordnung streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen (Tempo 30) „im unmittelbaren Bereich“ von Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erleichtert. Innerhalb dieser Strecken trägt die angeordnete Höchstgeschwindigkeit erheblich zur Verkehrs- und Schulwegsicherheit bei. Zusätzlich maßgeblich für die Verkehrssicherheit ist neben der Länge der Tempo-30-Strecke auch der Abstand des Tempo‑30‑Schildes, das die Tempo-30-Strecke einleitet, zum Anlassgeber der Tempo-30-Strecke, also beispielsweise dem Haupteingang der Schule, Kita, des Krankenhauses oder des Pflegeheims. Fahrzeuge müssen in Geschwindigkeitsübergangsbereichen (Tempo 50 auf Tempo 30) ausreichend Zeit und Weg haben, um von ihrer anfänglichen Geschwindigkeit auf 30 km/h abzubremsen. Obschon Fahrzeuge mit Einfahrt in die Tempo-30-Strecke ihre Geschwindigkeit bereits angepasst haben sollten, zeigen publizierte Daten[1], dass dies in den seltensten Fällen auch so eintritt. In der Praxis beobachtet man: (a) Fahrer*innen, die stark abbremsen und das Limit erreichen; (b) Fahrer*innen, die moderat abbremsen und erst kurz vor dem Eingang auf 30 km/h sind; (c) Fahrer*innen, die nur leicht Gas wegnehmen und erst nach Einfahrt in die Tempo-30-Strecke unter 30 km/h kommen; (d) Verstöße (schnelle Fahrer*innen), die überhaupt nicht hinreichend reduzieren. Die Anteile dieser Gruppen hängen stark vom Ort und von den Maßnahmen ab (statisches Schild vs. zusätzliches Feedback, Furt/Querung, Sicht, Polizeipräsenz). Als entscheidend für die Steigerung der Verkehrssicherheit, die mit der Anordnung einer Tempo-30-Strecke intendiert ist, dürfte aber sein, dass auf Höhe des Haupteingangs einer Schule, Kita, etc. die angeordnete Geschwindigkeit unbedingt eingehalten wird. Hierzu belegen weitere Studien[2], dass die Installation von dynamischen Feedback-Anzeigen (Dialogdisplays), die z. B. die aktuelle gemessene Geschwindigkeit zurückmelden, im Mittel die Durchschnittsgeschwindigkeiten in Tempo-30-Strecken reduzieren und dementsprechend besonders in unmittelbarer Nähe zu Geschwindigkeitsübergangsbereichen wirksam sind.
In diesem Zusammenhang bitten wir die zuständigen Polizeikommissariate um Beantwortung der folgenden Fragen:
● die konkrete Örtlichkeit (Straße, Hausnummer / Bezeichnung der Einrichtung),
● die genaue Entfernung vom ersten Schild bis zum Haupteingang,
● das Datum der Anordnung,
● die fachliche Begründung für die Standortwahl des Schildes,
● ob Einwendungen/Rechtsbehelfe eingelegt wurden und wie diese entschieden wurden.
Antje Nettelbeck
Jan D. Talleur
Dr. Jörg Bormann
(Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)
Keine
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