Anfrage zu Planungsstand und weiterem Vorgehen zum Bebauungsplan Entwurf Hohenfelde 11
Seit der öffentlichen Auslegung im Mai/Juni 2020 sind uns nach internen Recherchen und öffentlich zugänglichen Veröffentlichungen keine weiteren Informationen zum Verfahrensstand des Bebauungsplan-Entwurfs Hohenfelde 11 bekannt. Das Infoblatt zur frühen Beteiligung beschreibt das Plangebiet als ca. 7,9 ha groß und nennt Planungsziele wie die Standortprofilierung für „Urbane Produktion“, Flächenmobilisierung, die Ausweisung differenzierter Gewerbe- und Wohnbereiche, die Möglichkeit einer zentralen Parkgarage im östlichen Bereich, eine Aufstockung von Gewerbegebäuden auf vier bis fünf Geschosse sowie ein urbanes Gebiet mit bis zu sechs Geschossen am Wandsbeker Stieg. Historische Gebäude sollen durch einen Erhaltungsbereich gesichert werden; die Hohenfelder Allee soll östlich verbreitert werden von 15 m auf 17,8 m. Die frühe Beteiligung fand vom 25. Mai bis 25. Juni 2020 statt.
Die Grüne Fraktion Hamburg‑Nord bittet um Auskunft zum aktuellen Stand des Verfahrens zum Bebauungsplan‑Entwurf Hohenfelde 11 und um Mitteilung der geplanten nächsten Schritte. Wir verweisen dabei auf das Infoblatt zur frühen Beteiligung vom Mai/Juni 2020 und bitten um Konkretisierung der seitdem erfolgten Verfahrensschritte und Entscheidungen.
Wir fragen bzw. erbitten:
Bitte das laufende Aktenzeichen und die zuletzt abgeschlossenen Verfahrensschritte nennen. Wird/Wurde ein Bebauungsplanentwurf bereits erarbeitet oder mit Behörden abgestimmt?
Der Bebauungsplan trägt gemäß Aufstellungsbeschluss vom 11. Januar 2010 die Bezeichnung „Hohenfelde 11“ und befindet sich im förmlichen Verfahren. Ein Bebauungsplanentwurf (Planzeichnung, Verordnung, Begründung) wurde bereits erarbeitet. Zuletzt erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (TöB-Beteiligung) im Zeitraum vom 07.03.2025 bis 18.04.2025 sowie des Arbeitskreis I am 28.07.2025.
Bitte alle fachlichen, rechtlichen oder planerischen Änderungen gegenüber der Fassung der öffentlichen Auslegung zwischen dem 25.05. und dem 25.06.2020 auflisten. Wir bitten um eine Kurzfassung der Änderungen sowie die geänderten Dokumente; bitte mit Angabe, ob die im Infoblatt genannten Planinhalte (z. B. GE/GEe‑Gliederung, MU‑Bereich, Parkgarage, Bodenordnung, Gebäudehöhen, Back‑to‑back‑Lösungen, Erhaltungsbereich Güntherstraße, Verbreiterung Hohenfelder Allee) weiterhin verbindlich angestrebt werden.
Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 25.05.2020 bis 25.06.2020 handelte es sich um die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung anstelle der sonst üblichen öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) aufgrund der Corona-Pandemie.
Gegenüber diesem frühen Planstadium bzw. dem Infoblatt haben sich folgende Änderungen ergeben:
Eine immissionsschutzrechtliche Gliederung der Gewerbegebiete ist nicht mehr vorgesehen, da aufgrund der bereits bestehenden Gemengelage aus Wohnen und Gewerbe eine Kontingentierung nicht zweckführend ist. Dieses wurde durch das in Auftrag gegeben Lärmgutachten bestätigt.
Zur Stärkung und Flächenvorhaltung für gewerblichen Nutzungen sowie im Hinblick auf die gute Anbindung des Quartiers an den ÖPNV ist eine zentrale Parkgarage in Form einer Quartiersgarage explizit durch Ausweisung im Bebauungsplan nicht mehr vorgesehen, grundsätzlich im Gewerbegebiet aber zulässig.
In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat sich gezeigt, dass nur eine äußerst geringe Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Grundeigentümer vorhanden ist. Im Sinne der erforderlichen Verfahrenslänge eines Bodenordnungsverfahrens wurde daher von einer verpflichtenden Umlegung abgesehen.
Die maximal zulässigen Gebäudehöhen bzw. Vollgeschosse wurden – insbesondere mit Blick auf die Erkenntnisse des Verschattungsgutachtens – geringfügig angepasst.
Die Festsetzung eines gegliederten urbanen Gebietes, die Back-to-back-Lösung sowie der städtebauliche Erhaltungsbereich entlang der Güntherstraße werden weiterhin festgesetzt. Eine perspektivische Verbreiterung der Hohenfelder Allee durch die Sicherung von Verkehrsflächen mit einem geänderten Querschnitt der Straßenverkehrsfläche auf 17,5 m (RESTRA-konform) ist ebenfalls weiterhin vorgesehen.
Die Unterlagen bzw. Dokumente werden dem Stadtentwicklungsausschuss im Rahmen des Beschlusses über die Zustimmung zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan-Entwurf Hohenfelde 11 wird für das I. Quartal 2026 angestrebt. Im Rahmen dessen werden die gesamten Planunterlagen inkl. Gutachten veröffentlicht.
Es wurden folgende Gutachten in Auftrag gegeben:
• Erschütterungsgutachten vom 14.08.2020 einschließlich einer ergänzenden Stellung-
nahme vom 18.04.2023
• Entwässerungsgutachten vom 30.01.2024 mit Änderung vom 25.06.2025
• Luftschadstoffuntersuchung vom 27.01.2025
• Landschaftsplanerischer Fachbeitrag vom 27.09.2024
• Baumkartierung vom 03.07.2020
Die Lärmtechnische Untersuchung sowie das Verschattungsgutachten werden aktuell durch die Gutachter überarbeitet.
Die Planunterlagen inkl. Gutachten werden dem Stadtentwicklungsausschuss im Rahmen des Beschlusses über die Zustimmung zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan-Entwurf Hohenfelde 11 wird für das I. Quartal 2026 angestrebt. Im Rahmen dessen werden die gesamten Planunterlagen inkl. Gutachten veröffentlicht.
Welche Verfahrensschritte stehen noch aus (z. B. Behördenbeteiligung, Überarbeitung des Entwurfs, erneute öffentliche Auslegung, Beschlüsse der Bezirksversammlung, Feststellung durch Bezirksamtsleitung). Bitte voraussichtliche Termine oder geschätzten Zeitrahmen angeben.
Es wird zurzeit verwaltungsintern geprüft, ob aufgrund der Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfs nach dem Arbeitskreis I vom 28.07.2025 eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB verpflichtend durchzuführen ist. Anschließend erfolgt, nach Abschluss der erforderlichen Rechtsprüfung, die Zustimmung des Stadtentwicklungsausschusses zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB. Die Befassung des Stadtentwicklungsausschusses bzw. der Bezirksversammlung zur Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplans durch die Bezirksamtsleitung ist für das II. Quartal 2026 angestrebt.
Ist eine erneute öffentliche Auslegung vorgesehen? ggf., unter welchen Voraussetzungen?
Nein. Bislang erfolgte als Verfahrensschritt innerhalb des Bebauungsplanverfahrens nur die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Die förmlich Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll im I. Quartal 2026 erfolgen.
Welche geplanten Informations‑ oder Anhörungsformate und Fristen für fraktionsbezogene Stellungnahmen sind geplant?
Gemäß Vorgaben des Baugesetzbuchs i. V .m. dem Bauleitplanfeststellungsgesetz sowie der WeiterübertragungsVO-Bau und der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens als einer der nächsten Verfahrensschritte der Stadtentwicklungsausschuss um Zustimmung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gebeten. Anschließend erfolgt im Rahmen der Feststellung die Kenntnisnahme der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit im Stadtentwicklungsausschuss sowie die Feststellungsempfehlung an die Bezirksversammlung. Die Bezirksversammlung beschließt sodann über den Entwurf des Bebauungsplans.
Ist ein Bodenordnungsgebiet vorgesehen?
Nein. Siehe Antwort zu Punkt 2.
Welche Nutzungs‑ und Detaillierungsfestsetzungen (z. B. Ausschluss von Staffelgeschossen, Vorgaben für Dach‑ und Fassadenbegrünung, Geh-, Fahr- und Leitungsrechts westlich der U‑Bahn) sind aktuell geplant?
• In den allgemeinen Wohngebieten sind Tankstellen und Gartenbaubetriebe unzulässig.
• In einem Teil der allgemeinen Wohngebiete werden Ausnahmen nach § 4 Abs. 3
Nr. 1–3 BauNVO ausgeschlossen.
• Zur Stärkung des Gewerbes sind in den Gewerbegebieten Einzelhandelsbetriebe unzulässig, wobei ausnahmsweise gewerblich geprägte oder betriebsbezogene untergeordnete Verkaufsstätten zulässig sind. Weiterhin sind Logistikbetriebe unzulässig, während Lagerhäuser und Lagerplätze nur betriebsbezogen zulässig sind. Zusätzlich werden unabhängige Geschäfts-Büro- und Verwaltungsnutzungen im Erdgeschoss sowie generell Vergnügungsstätten, sexbezogene Verkaufsflächen sowie Bordelle und Anlagen für sportliche Zwecke ausgeschlossen. In einem überwiegenden Teil der Gewerbegebiete sind zudem Beherbergungsbetriebe unzulässig.
• Im urbanen Gebiet sind Wohnnutzungen nur im angrenzenden Bereich zum Wandsbeker
Stieg zulässig.
• In einem Teil der allgemeinen Wohngebiete sind oberhalb des festgesetzten Höchstmaßes
über dem letzten Vollgeschoss keine weiteren Geschosse zulässig.
• Im urbanen Gebiet beträgt an den östlichen Baugrenzen die Tiefe der Abstandsflächen
0,15 H, mindestens jedoch 2 m.
• Im Bereich der back-to-back-Bebauung sind Gebäudeabschlusswände sowie entkoppelte
Bodenplatten sind herzustellen.
• Im allgemeinen Wohngebiet im Bereich der back-to-back-Bebauung ist das Erdgeschoss
ausschließlich als Garagengeschoss zulässig, weitere oberirdische Stellplätze (mit Ausnahme
für mobilitätseingeschränkte Personen) sind unzulässig.
• Festsetzungen zum Lärmschutz in den allgemeinen Wohngebieten und im urbanen Gebiet.
• Festsetzungen zum Erschütterungsschutz in den Gewerbegebieten und im urbanen Gebiet.
•Verpflichtung zur Niederschlagswasserversickerung sowie zur Errichtung von
Retentionsgründächern.
• Wege und Stellplätze sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.
- In den Gewerbegebieten sind geschlossene Fassaden ab 5 m Länge mit bodengebundenen
Kletterpflanzen zu begrünen.
- Verpflichtung zur Begrünung von Tiefgaragendächern.
Bitte ggf. aktuelle Planzeichnungen und Begründungen einschließlich Umweltprüfung beifügen.
Die Planunterlagen inkl. Umweltbericht werden dem Stadtentwicklungsausschuss im Rahmen des Beschlusses über die Zustimmung zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan-Entwurf Hohenfelde 11 wird für das I. Quartal 2026 angestrebt. Im Rahmen dessen werden die gesamten Planunterlagen inkl. Gutachten veröffentlicht.
Sind die im Infoblatt genannten Ansprechpartner*innen Gabriele Hollemeyer und Claus Jorga im Fachamt weiterhin zuständig oder gibt es eine andere zuständige Sachbearbeitung? Bitte ggf. direkte Durchwahl und E‑Mail‑Adresse nennen.
Die aktuellen Ansprechpartner für das Planverfahren Hohenfelde 11 lauten Matthias Schröder, Abteilungsleiter Bebauungsplanung, matthias.schroeder@hamburg-nord.hamburg.de, 040-42804-6020 sowie Fabian Kirchner, Sachbearbeitung Bebauungsplanung, fabian.kirchner@hamburg-nord.hamburg.de, 040-42804-6022.
Dr. Bettina Schomburg 24.11.2025
(Bezirksamtsleitung)
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