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Ampeln für Menschen mit Sehbehinderung am Biedermannplatz

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Die Kreuzung am Biedermannplatz in Barmbek-Süd ist einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte im Stadtteil - nicht nur für die Menschen vor Ort, sondern auch für den quartiersübergreifenden Verkehr. Hier kreuzen sich fünf Straßen, beteiligt sind dabei die Weidestraße in West-Ost-Richtung und die Adolph-Schönfelder-Straße, die von Süden kommend im Norden in den Biedermannplatz übergeht, sowie die Beethovenstraße als hier endender Arm aus Süd-West-Richtung.

Die Kreuzung wird neben dem sehr präsenten motorisierten Verkehr auch von zu Fuß gehenden intensiv genutzt. Unter anderem ist im Nordwesten der Kreuzung zahlreiches Gewerbe wie die AlsterCity vorzufinden. Auch das Amtsgericht und das Arbeitsgericht liegen in diesem Areal. Direkt im Nord- und Südosten der Kreuzung befindet sich ein Grünstreifen bzw. attraktives Parkgelände zum Verweilen und im Süden gelangen Anwohnende mit fünf Minuten Fußweg zur Hamburger Meile, einem der größten Einkaufszentren Hamburgs. Zuletzt befindet sich an der Kreuzung ein Haltepunkt für den Busverkehr (Linien 171, 261). Die Sicherheit für den Fußverkehr sollte daher an diesem Knotenpunkt höchste Priorität genießen. Betroffene BürgerInnen melden in diesem Punkt allerdings Verbesserungsbedarf an, da nur zwei Querungen an der Kreuzung Ampelanlagen aufweisen, die für Menschen mit Sehbehinderung technische Unterstützung bieten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Behörden:

1) Aus welchem Grund ist nur die Querung auf der Südseite der Kreuzung über die Adolph-Schönfelder-Straße sowie die Querung auf der Ostseite über die Weidestraße mit Anforderungstastern und Tonsignalen für Menschen mit Sehbehinderung ausgestattet und damit die anderen Querungen für diese Personengruppe nicht adäquat nutzbar?

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation:

Zu 1.:

In der bisherigen Praxis wurden die Bedarfe von Bürgerinnen und Bürgern nach einer nachträglichen Ausrüstung von Ampeln mit einer Sehbehinderteneinrichtung in enger Absprache mit dem Blinden- und Sehbehinderten Verein Hamburg e.V. und gezielt für einzelne Standorte umgesetzt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.


2) Wer entscheidet wann in Hamburg unter welchen Gesichtspunkten über die Ausstattung von Ampelanlagen für Menschen mit Sehbehinderung?

Zu 2.:

Im Rahmen einer Grunderneuerung und Neubau von Lichtsignalanlagen werden in der Regel alle Furten an einem Knoten mit akustischen Freigabesignalgebern und taktilen Signalgebern (Vibrationstaster) für Sehbehinderte ausgerüstet.

Eine nachträgliche Erweiterung erfolgt in enger Absprache mit dem Blinden- und Sehbehinderten Verein Hamburg e.V. sowie unter Berücksichtigung von technischen Randbedingungen. So kann es aus technischen Gründen möglich sein, dass die Verkabelung für zusätzlichen Signalgeber nicht mehr ausreicht oder das vorhandene Steuergerät der Ampel nicht mit einer Blindensignalisierung aufgerüstet werden kann. In diesen Fällen ist ein aufwendiger und teurer Um- bzw. Neubau erforderlich.


3) Welche Elemente bzw. Ausstattungsmöglichkeiten von Ampelanlagen für Menschen mit Sehbehinderung werden aktuell in Hamburg regelhaft eingesetzt oder für Nachrüstungen von bestehenden Ampelanlagen ausgewählt?

Zu 3.:

Entsprechend der geltenden Vorgaben werden regelhaft akustische Orientierungen, akustische Freigabesignalgeber sowie taktile Signalgeber (Vibrationstaster) in Kombination eingesetzt.


4) Existiert eine Prioritätenliste für den Bezirk Hamburg-Nord für die Nachrüstung von Ampelanlagen mit entsprechenden Elementen? Wenn ja, bitte als Anlage beifügen.

Zu 4.:

Eine Liste mit priorisierten Ampelanlagen für die Nachrüstung von Sehbehinderteneinrichtungen für den Bezirk Hamburg-Nord wird nicht geführt.


5) Ist die Adolph-Schönfelder-Straße bzw. die Straße Biedermannplatz und im weiteren Verlauf die Schleiden- sowie die Saarlandstraße für eine neue Verkehrsplanung - inkl. ggf. einer Umrüstung der Ampelanlage sowie einer Absenkung der Borde und den Einbau von taktilen Elementen im Boden - vorgesehen? Wenn ja, wie ist hierbei die Terminplanung?

Zu 5.:

Derzeit ist der Straßenzug Adolf-Schönfelder-Straße/ Schleidenstraße/ Saarlandstraße als Maßnahme des Erhaltungsmanagement Straßen (EMS) für eine Umsetzung ab dem Jahr 2023 geplant. Im Rahmen dieser EMS-Maßnahme werden auch die Knotenpunkte überplant und es findet eine entsprechende Umrüstung und planerische Anpassung der Ampelanlagen und der zugehörigen Nebenflächen statt.

Im Umfeld des Knotens ist der Integrationsfachdienst „Ausblick Hamburg GmbH“ eingerichtet. Da viele sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger diese Einrichtung nutzen, ist eine Nachrüstung an allen Furten mit Einrichtungen für Sehbehinderte planerisch bereits umgesetzt. Die Installation und technische Umsetzung wird im Jahr 2018 erfolgen.

Gruppe Piraten: Olszewski, Dorle/ Pöstinger, Markus / FDP-Gruppe: Dickow, Claus - Joachim / Lindenberg, Ralf

Lokalisation Beta
Biedermannplatz Weidestraße Adolph-Schönfelder-Straße Beethovenstraße Saarlandstraße Schleidenstraße

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Themen Beta

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