20-3941

Alte Wöhr zwischen Saarlandstraße und Rübenkamp Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung bis voraussichtlich Herbst 2017

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Durch die Arbeiten der Stadtentwässerung (HSE) und aufgrund der schlechten Witterung während der Durchführung der Arbeiten der bezirklichen Maßnahme zur Anlage von Schutzstreifen in der Alten Wöhr haben sich die Arbeiten so verzögert, dass direkt im Anschluss an die Arbeiten im Rahmen der bezirklichen Maßnahme die Leitungs- und Anschlussarbeiten des Straßenbaus für die Liegenschaftserschließung Pergolenviertel (Südteil) beginnen werden.

Aus diesem Grunde wird die bestehende und etablierte Einbahnstraßenregelung in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde durchgehend bis zum Ende der Leitungsarbeiten, voraussichtlich bis zum Herbst 2017, beibehalten.

Somit wird die Fahrbahn der Alten Wöhr nicht sofort wieder beschädigt und unnötige, doppelte Asphaltierungsarbeiten vermieden.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Tom Oelrichs

 

Anhänge

 

Keine