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Alsterkrugchaussee – Tempo 50 ist laut genug! Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 05.12.2016 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und der Grünen-Fraktion befasst und bei Gegenstimme der CDU mehrheitlich folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

 

Das Vorsitzende Mitglied setzt sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür ein, zum Schutz der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner der Alsterkrugchaussee die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dieser Straße wieder auf maximal 50 km/h festzulegen.

 

In der Amtszeit des Innensenators Schill galt in Hamburg das Primat des reibungslosen und über allen anderen Belangen stehenden Autoverkehrs. Ein Relikt dieser Zeit ist die Ausweitung der Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h in der Alsterkrugchaussee zwischen Deelböge und Alsterberg.

Die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner der Alsterkrugchaussee, die stark von Verkehrslärm betroffen sind, spielte offensichtlich vor 15 Jahren keine Rolle. Dass der Lärm in der Alsterkrugchaussee ein gesundheitsschädliches Maß erreicht, belegt eine Anfrage der GRÜNEN Bezirksfraktion an den Senat. In Drs. 20-3109 [1] führt dieser aus, dass in der Alsterkrugchaussee sowohl tagsüber als auch nachts die gesetzlichen Grenzwerte für die Lärmimmission an der Fassade überschritten werden.

Vor diesem Hintergrund ist es für die Anwohnerinnen und Anwohner der Alsterkrugchaussee schwer verständlich, warum hier eine höhere Spitzengeschwindigkeit, die zwangsläufig mit höherer Lärmentwicklung verbunden ist,  weiterhin zulässig sein sollte.

Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung mehrheitlich.

 

Die Behörde für Inneres und Sport hat hierzu die als Anlage beigefügte Stellungnahme abgegeben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

 

[1] sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1004540%0D%0A

 

Anhänge

 

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport